Hallo Dr. Busse Es geht um meine Tochter ,Sie nimmt zur Zeit (seit Sep)an einer Berufsvorbereiten Maßnahme(CJD) teil. Letzte Woche ist Sie Schlittschuh fahren gewesen und so unglücklich auf ihr knie gestürzt das es dick und blau wurde (nichts gebrochen).Am Dienstag war ich mit ihr beim Kia, der überwies uns zum Chirurgen. Bei dieser Gelegenheit lies ich sie auch gleich abhören, da sie schon seit ein paar tagen heftig hustete. Sie hat eine schwere Bronchitis und pfeifen und rasseln. Daraufhin schrieb er sie krank, sie fragte ob sie am Don.in die Schule darf(1x Wöchentlich),sonst ist sie in verschiedenen Werkstätten. Das CJD hat ein Internat, heute Abend musste ich sie hinbringen (wegen Schule),am Freitag wäre wieder ein Kurs (2 Stunden),da soll sie wieder kommen . Auf meine Aussage sie sei krankgeschrieben ,meinten sie ja aber nicht Schulunfähig, und deshalb solle sie am Freitag kommen. Außerdem wäre sie eh schon so oft krank gewesen. Das stimmt nur bedingt(3Wochen durch Betriebsunfall und jetzt bis Montag).Wie ist das, können die wirklich verlangen das Sie kommt obwohl sie krank ist? Wie ist das versicherungstechnisch?
von charlotte120805 am 29.11.2017, 21:44