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Geschrieben von Nachtvogel am 07.07.2020, 21:57 Uhr

UPDATE

Falls es noch jemand liest - ich habe in meiner Funktion weiter recherchiert und folgendes über die Rahmenbedingungen herausgefunden:
Hierzulande geht die Förderung eines Kindergartenplatzes durch öffentliche Mittel nur bis 6 Jahre. Wenn ein Kind nicht schulreif sein sollte mit 6, verlässt es trotzdem den Kindergarten und besucht eine Vorschule.
So kommt es auch, dass mir kein Fall bekannt war von einem Kind in einem Kindergarten oder in einer Kindergruppe über 6 Jahre.

Da das pädagogische Konzept unserer (und wahrscheinlich der allermeisten KiGas im Umfeld) für 2-6 Jährige ausgelegt ist, müsste dieses Konzept zunächst verändert und von zuständigen Amt akzeptiert werden, damit Sommerbetreuung tageweise für externe Kinder möglich ist.
Da sich niemand gefunden hat, die/der sich drum kümmern möchte, ist das Thema vom Tisch.

Liebe Grüße
Nachtvogel

 
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