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Geschrieben von HSVMarie am 22.03.2021, 10:08 Uhr

Kita Gebühren Erlass

Frag doch einfach bei deiner Kitaleitung nach. Das ist doch sicherer als hier im Forum zu lesen, dass es bei Person 1 so ist und bei Person 2 anders.

Für mich würde die Aussage „die letzten 2 Jahre vor Schuleintritt“ bedeuten, dass ab dem 1.8. gemeint ist. Sonst müsste es ja „ab dem 4. Geburtstag des Kindes“ heißen.

 
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von dieElle 01.03.2008

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Stichwort: Gebühren

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