Geschrieben von HSVMarie am 22.03.2021, 10:08 Uhr |
Kita Gebühren Erlass
Frag doch einfach bei deiner Kitaleitung nach. Das ist doch sicherer als hier im Forum zu lesen, dass es bei Person 1 so ist und bei Person 2 anders.
Für mich würde die Aussage „die letzten 2 Jahre vor Schuleintritt“ bedeuten, dass ab dem 1.8. gemeint ist. Sonst müsste es ja „ab dem 4. Geburtstag des Kindes“ heißen.
- Kita Gebühren Erlass - Dagi 22.03.21, 8:55
- Re: Kita Gebühren Erlass - HSVMarie 22.03.21, 10:08
- Re: Kita Gebühren Erlass - Dagi 22.03.21, 10:26
- Re: Kita Gebühren Erlass - kuddelmuddel 22.03.21, 11:23
- Re: Kita Gebühren Erlass - sarahT 22.03.21, 11:43
- Re: Kita Gebühren Erlass - Maroulein 22.03.21, 13:16
- Re: Kita Gebühren Erlass - Itzy 22.03.21, 14:25
- Re: Kita Gebühren Erlass - Dagi 22.03.21, 14:38
- Re: Kita Gebühren Erlass - Itzy 22.03.21, 14:25
- Re: Kita Gebühren Erlass - HSVMarie 22.03.21, 10:08
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