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Geschrieben von Dagi am 22.03.2021, 8:55 Uhr

Kita Gebühren Erlass

Huhu,

Mein Sohn hat am 2.05. Geburtstag und wird 4 Jahre alt.

Ab wann zahlt er keine Kita Gebühren? In NRW ist die Regelung, dass die letzten zwei kita Gebühren vor Schulbeginn gebührenfrei sind.

Zahlen wir ab dem 02.05 keine Gebühren mehr oder ab dem 01.08 ( genau 2 Jahre vor Schulbeginn).

Danke !

Viele Grüße

 
7 Antworten:

Re: Kita Gebühren Erlass

Antwort von HSVMarie am 22.03.2021, 10:08 Uhr

Frag doch einfach bei deiner Kitaleitung nach. Das ist doch sicherer als hier im Forum zu lesen, dass es bei Person 1 so ist und bei Person 2 anders.

Für mich würde die Aussage „die letzten 2 Jahre vor Schuleintritt“ bedeuten, dass ab dem 1.8. gemeint ist. Sonst müsste es ja „ab dem 4. Geburtstag des Kindes“ heißen.

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Re: Kita Gebühren Erlass

Antwort von Dagi am 22.03.2021, 10:26 Uhr

Ich habe die Erzieherinnen gefragt.. Sie sagten, sie wüssten es nicht..

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Re: Kita Gebühren Erlass

Antwort von kuddelmuddel am 22.03.2021, 11:23 Uhr

in der regel wird bei den beiträgen in kitajahren gerechnet, nicht in geburtstagen. also ab 1.8.

LG

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Re: Kita Gebühren Erlass

Antwort von sarahT am 22.03.2021, 11:43 Uhr

Hallo,
es sind die letzten beiden KiTa Jahre. Und die werden ab dem 1.8 eines Jahres gerechnet. Bis einschließlich 31.7. müsst ihr noch zahlen.
Ist hier bei uns auch so. Unser ist Anfang des Monats 4 geworden, ab 1.8. zahlen wir nicht mehr.
Grüße

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Re: Kita Gebühren Erlass

Antwort von Maroulein am 22.03.2021, 13:16 Uhr

Ich bin aus NRW
Hier gibt es auch Städte wo man gar nicht zahlt

Aber die letzten beiden Kita Jahre bedeuten ab dem Kitajahrstart,welches hier immer zum 1.8. beginnt und mit dem letzten Julitage endet.

Ihr zahlt also ab dem 1.8.nicht mehr

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Re: Kita Gebühren Erlass

Antwort von Itzy am 22.03.2021, 14:25 Uhr

Es gilt das Kita Jahr. Sprich 1.8

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Re: Kita Gebühren Erlass

Antwort von Dagi am 22.03.2021, 14:38 Uhr

Danke für die Antworten.. ! :))

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