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Geschrieben von cube am 16.03.2018, 10:11 Uhr

Ich glaube, manche lesen nicht richtig

Da steht, Tagesausflug - nicht Vormittags unterwegs gewesen. Außerdem hatte er Trinkpäckchen - also mehrer - verschenkt.
Ob man besser Wasser mitgegeben hätte, hat nichts mit der Frage zu tun - diebezieht sich das Verhalten der Erziehreinnen und nicht auf das, was mitgegeben wurde.
Also, ich finde nicht, daß ich meinem Kind zB nur Wasser mitgeben muß, um irgendeine Situation zu vermeiden (nach dem Motto „selbst schuld“?).
Und nein, ich finde auch nicht, daß ein 5-jährigem das zwingend abschätzen können muß, ob er später nicht doch noch Durst hat.
Mag sein, das einige es können oder gesagt bekommen haben. Dieser Jungecwollte nett sein und hat nicht daran gedacht, daß der Tag noch lang wird. Und genau da sehe ich schon die Fürsorgepflicht der Erzieherinnen. Bei uns haben diese immer! zusätzliche Getränke dabei. Denn tatsächlich vermisste in Kind auch schon mal, die Flasche nach einer Pause wieder einzustecken, es fällt etwas um und läuft aus etc.
Und bei einem Tagesausflug haben die Erzieherinnen absolut die Pflicht, soetwas mit einzuplanen.
Einem offensichtlich durstigen Kind mit „hättest du mal besser nachgedacht“ kein Notfallgetränk anbieten zu können, geht nicht.
Bitte vermischt nicht die Pflichten der Erzieher mit dem, was ein Kind vermeintlich schon selbst können sollte.

 
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