http://www.zeit.de/2016/29/schwangerschaft-baby-herzfehler-behinderung-praenataldiagnostik
In der Zeit habe ich einen tollen Artikel gefunden. Ein Erfahrungsbericht über den Umgang mit einer schweren Behinderung, die schon in der Schwangerschaft diagnostiziert wird. Ich fand ihn so lesenswert, dass ich ihn gern hier teilen will.
Toll fand ich besonders, dass das Thema überhaupt zur Sprache kommt und auch die behutsame Art der Annäherung ans Thema. Und so ganz ohne Zeigefinger.
von
Jana287
am 03.08.2016, 09:18
Ich habe ihn sich gelesen. Das einzige was mich gestört hat, war die falsche Information, dass man ein behindertes Kind in Deutschland legal such nach 12. Woche abtreiben darf. Aber die meisten Menschen denken wahrscheinlich, dass das mit medizinischer Indikation gemeint ist.
von
Tausendschönchen
am 03.08.2016, 11:53
Hmh. Man darf ein behindertes nunmal bis zum Ende abtreiben!
von
Himbeere90
am 04.08.2016, 19:53
Du darfst abreiben, wenn es dir aus physischen oder psychischen Gründen nicht zumutbar ist das Kind auszutragen. Zum Beispiel auch bei Vergewaltigung. Aber allein schon aus unserer Geschichte heraus ist es nicht legal ein King abzutreiben nur weil es nicht gesund ist...... Auch wenn es in der Praxis anders scheint.
von
Tausendschönchen
am 05.08.2016, 22:21
Ja genau. Aber eben diese psychische Belastung würde dir jeder Arzt zusprechen. Was daher bedeutet, dass man jedes Kind mit einer Behinderung bis zur Geburt abtreiben kann.
Da braucht man selbst kaum etwas sagen. Es kommt von ärztlicher Seite gleich:" Na wenn bei der Untersuchung etwas rauskommt, können Sie immer noch "etwas tun"!"
von
Himbeere90
am 06.08.2016, 16:46
da darf man das noch juristisch gesehen
wenn es mal geboren ist nichtmehr
mit der Geburt erhält der Mensch alle Rechte
OHNE WORTE
dagmar
von
Ellert
am 08.08.2016, 15:15