Guten Tag Frau Höfel,
mich würde interessieren ob das abwartende Verhalten bei einer Fehlgeburt tatsächlich gemacht wird. Erleben sie das oft?
Wie ist das in Entwicklungsländer - immer abwarten?
Bei einer Einleitung wird danach kontrolliert ob Gewebsresten zurück geblieben sind.
Wird das mit dem regulären Ultraschall gemacht?
Was passiert eigentlich mit dem toten baby nachdem der Herzschlag aufgehört hat, physiologisch? (Mumifizierung oder Auflösen?)
Ich kenne nur das Vorgehen mit Früher Fehlgeburt. Doch hat in unserer Familie eine Totgeburt stattgefunden(nach9 Monaten) und ich möchte da statt Unwissen und Tabu mich stattdessen informieren. Herzlichen Dank an Sie! M. S.
von
noch_eine_mama
am 08.02.2021, 22:17
Antwort auf:
missed abortion ab 16 ssw.
Liebe noch_eine_mama,
nach dem Tod eines Kindes im Mutterleib dauert es eine Weile, aber dann beginnt sich das Kind zu zersetzen. Das ist allerdings ein längerer Vorgang.
Mumifiziert werden nur sehr kleine Kinder.
Der Körper merkt irgendwann, dass der Fötus nicht mehr lebt und beginnt mit der Geburt.
Die Frage, warum wir Frau dann nicht sectionieren: wir mögen Ihr nicht die Geburt (und damit den Abschied) nehmen und ihr zu allem Schmerz noch eine große Bauch-OP zufügen.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 09.02.2021
Antwort auf:
missed abortion ab 16 ssw.
Ich habe eine stille Geburt in der 19. SSW erlebt.
Leider musste ich entscheiden, dass mein Junge nicht lebend auf die Welt kommt. Er hatte keine Nieren, keine Harnblase und eine Fehlentwickelte Lunge.
Ich wurde mehrere Stunden eingeleitet, nachdem mehrere Ärzte den Befund gesichert haben. Die Geburt dauerte von Einleitung bis es ist geschafft geschlagene 36 Stunden und war m.E. schmerzhafter, als eine Geburt von einem reifen Kind. Den Vergleich kann ich ziehen.
Nach der Geburt ging es im Anschluss direkt zur Ausschabung.
Das Kind haben wir obduzieren lassen und auch genetisch untersuchen lassen.
Nachuntersuchung war wie nach einer regulären Geburt auch.
Beisetzung des Kindes war freiwillig, da unter der Grenze zur Lebensfähigkeit und weniger als 500g Geburtsgewicht. Wir haben ihn in einem anonymen Sternenkindgrab mit anderen Kindern zusammen beisetzen lassen. Das ist jedoch von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu BL verschieden.
Bei einer richtigen Totgeburt ist es so, dass es bescheinigt wird (über der Grenze zur Lebensfähigkeit und über 500g Geburtsgewicht) und anstatt einer „Geburtsurkunde“ eine Urkunde über die Totgeburt ausgestellt wird. Da herrscht dann Bestattungspflicht.
Mitglied inaktiv - 09.02.2021, 02:33