Hallo sehr geehrte Frau Höfel, ich hoffe, dass ich hier an der richtigen Stelle bin. auf meine Frage hin, warum nicht alle Leistungen meines Frauenarztes durch ihn selbst abgerechnet wurden, entgegnete mir meine Hebamme, dass sie die geburtshilflichen Leistungen des Frauenarztes mitabrechnet und diesem dann im Nachgang einen Honoraranteil weiterleitet. Die Abrechnung der Gesamtleistung erfolgte somit überwiegend nach dem Abrechnungssystem der Hebamme. Meine Frage ist, ob diese Handhabung rechtlich in Ordnung oder gibt es im Bezug auf die Abrechnung der Hebamme für den Arzt mit den Krankenkassen rechtliche Bedenken. Man sollte außerdem erwähnen, dass die betreffende Hebamme sowie der Frauenarzt in enger Kooperation zusammenarbeiten. Vielen Dank für die Mühe. Viele Grüße Tina
von Tina27 am 15.12.2017, 13:08