Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Höfen, ich wollte mal fragen wer eigentlich ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Ich bin in der 12. Woche und bin als Risikoschwangerschaft eingestuft im November hatte ich auch eine Fehlgeburt. Auf der Arbeit haben ich sehr viel Stress und habe Angst das Kind wieder zu verlieren. Muss das BV meine Frauenärztin oder mein Hausarzt ausschreiben? Freundliche Grüße

von Va25ness am 15.03.2017, 10:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Liebe vaness, es gibt ein individuelles und ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Gründen vor, bei denen ein AG ein BV erteilen muss (= generelles gesetzl. BV). Der Arbeitgeber wird dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei Problemen hilft auch das Gewerbeaufsichtsamt. Bei einem BV erhält frau den vollen Lohn. Wird die Frau dagegen krank geschrieben, liegt es an der Schwangerschaft, nicht an der Arbeit. Nach 6 Wochen bekommt frau nur noch Krankengeld. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 16.03.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Weder noch. Ein BV muss in erster Linie dein Arbeitgeber nach einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung abgeben. "Risikoschwangerschaft" ist kein Grund für ein BV, eine Fehlgeburt auch nicht. Und ja, ich weiß, wie es ist ein Baby zu verlieren. Der Arzt kann dich Schwangerschaftsbedingt krankschreiben. Dann fällst du zwar nach 6 Wochen ins Krankengeld, wenn der Vermerk "Schwangerschaftsbedingt" drauf ist, wirkt es sich aber nicht negativ auf das EG aus. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 15.03.2017, 10:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Die Antwort ist so nicht richtig. Sowohl der Frauenarzt als auch der Hausarzt können ein BV aussprechen. Ich habe selbst in beiden Schwangerschaften eins bekommen von der Frauenärztin wegen Gmh-Verkürzung und Stress auf der Arbeit.

von Denise1703 am 15.03.2017, 14:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Seit diesem Jahr gelten verschärfteRichtlinien und auch Ärzte werden nicht mehr so leicht wie früher ein BV erteilen, wo eine Krankschreibung gerechtfertigter gewesen wäre. Ein verkürzter GMH ist im übrigen eine ganz andere und deutlich gefährlichere Problematik als eine eher abrechnungstechnisch relevante Einstufung als Risikoschwangere. Insofern ist dein Fall mit dem hier geschilderten schon mal gar nicht vergleichbar. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 15.03.2017, 16:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der AG wenn die Arbeit das Problem ist, sprich der AG trotz aller Bemühungen keine Lösung findet das er der Schwangeren einen Arbeitsplatz bieten kann wo das Mutterschutzgesetz eingehalten werden kann. De Arzt wenn MASSIVE Gefährdung für Mutter und/oder Kind besteht welche über das Mittel einer Krankschreibung hinausgeht. Dabei gilt grundsätzlich, eine Risikoschwangerschaft ist kein alleiniges Kriterium für ein BV. Risiko bedeutet nur das der Arzt engmaschiger kontrollieren soll und bestimmte Untersuchungen besser mit der KK abgerechnet werden können. Und sei mir echt nicht böse, eine Fehlgeburt alleine an sich auch nicht, ebenso wenig wie "Stress". Die wirklich gefährliche Zeit für eine Fehlgeburt ist überstanden. Und "Stress" haben bestimmt so gut wie alle Schwangeren. Frage alleine mal die Mutter welche schon 1 oder auch mehrere Kinder haben und dann auch noch arbeiten. Sollte es so so sein das sich zeigt das du massive gesundheitliche Probleme bekommst, kann dich der Arzt auch erst einmal krank schreiben. oder eben auch über die komplette Schwangerschaft. Heißt aber auch, nach 6 Wochen nur noch Krankengeld. Wenn schwangerschaftsbedingte krankschreibung gibt es aber immerhin keine Minderung beim EG. Grundsätzlich kann auch der Hausarzt ein BV aussprechen, dem AG steht es aber auch frei dieses dann anzuzweifeln. Genauso wie die KK. Und da dort immer öfters genauer geschaut wird weil in der Vergangenheit damit viel Mißbrauch betrieben wurden. Die Aussage habe viel Stress, der AG mobbt mich ist halt eine der "Standartaussagen" vieler Frauen welche sich so ein BV erschleichen bzw erschlichen haben. Entsprechend dürfte da dann genauer geschaut werden. Bei Blutungen ect sieht das dann schon anders aus. Du kannst es anfragen beim Frauenarzt, der entscheidet dann wie gesagt.

Mitglied inaktiv - 15.03.2017, 16:36



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