Kündigungsschutzklage
Sehr geehrte Frau Bader, Man nehme an mein AG wurde im Gütetermin die Kündigung zurücknehmen,dann müsste er mich auf meinen alten Arbeitsplatz mit den selben Tätigkeiten weiterbeschäftigen. Wenn ich aber zustimme und ich meinen alten Arbeitsplatz nicht vorfinde und mich der AG zu anderen Tätigkei...