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Was würde mit unseren Kindern passieren, wenn uns etwas passiert?

Thema: Was würde mit unseren Kindern passieren, wenn uns etwas passiert?

Am Wochenende war mein Patenkind mit seinen Eltern da, sie haben mich gefragt ob wir bereit wären es zu uns zu nehmen sollte ihnen was passieren..., jetzt mache ich mir Gedanken wie das bei uns wäre. Habt ihr irgendwo festgehalten was mit euren Kindern passiert, falls ihr euch nicht mehr kümmern könnt? Habt ihr Menschen denen ihr eure Kinder geben würdet? Wissen die Bescheid? Was würde denn passieren wenn man nichts festgelegt hat? Ich weiß unangenehmes Thema, aber das lässt mich gerade nicht los... .

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 16:36



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Ich denke, dass die Kinder grundsätzlich in der Familie gelassen werden, wenn das geht. Ich denke, dass die engsten Verwandten gefragt werden, ob sie das machen möchten. Meine Kinder würden bei meiner Schwester bleiben, wenn was sein sollte.

von Nenilein am 19.02.2018, 16:39



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Das ist leider nicht korrekt. Zu allererst wird geguckt, ob die Eltern etwas schriftlich gemacht haben. Haben sie das nicht, prüft das Gericht, wer die Kinder kriegen darf. Da werden die zukünftigen Sorgeberechtigten auf Herz und Nieren geprüft. Ist niemand geeignet, geht's zu Pflegeeltern oder ins Heim. Leider schon im Bekanntenkreis erlebt.

von Herbstlaub123 am 19.02.2018, 16:50



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natürlich wird die zukünftige Betreuung für die Kinder geprüft und natürlich wird erst geschaut, ob die Eltern was schriftlich festgelegt haben... Das war aber nicht die Frage. Die Frage war, was passiert wenn nichts schriftlich festgelegt ist. Und da ist es nunmal Fakt, dass erst mal im nächsten Familienumfeld geschaut wird... Ich habe auch geschrieben WENN DAS GEHT. Wenn nicht ist wohl logisch, dass eine Pflegefamilie anderweitig gesucht wird. Vorrang hat aber definitiv das vertraute Umfeld der Kinder, wie schon gesagt: wenn es geht.

von Nenilein am 19.02.2018, 17:05



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Ich habe mit meiner Schwester vereinbart, dass sie meine beiden Kinder nimmt, falls uns was zustoßen sollte. Sie hatte sofort zugestimmt. Damals war sie noch Single. Mittlerweile hat sie einen Mann, der sehr kinderlieb ist und den meine Kinder vergöttern. Das bestärkt mich in unserer Entscheidung. Was Erziehung und Werte betrifft, haben wir die gleichen Ansichten. Meine Eltern wissen von dieser Vereinbarung. Ansonsten gäbe es wahrscheinlich einen erbitterten Streit um die Kinder ;-)

von mimavi am 19.02.2018, 16:41



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Dann solltet ihr den Wunsch mal dringend zu Papier bringen. Eure Vereinbarung bringt im schlimmsten Fall null Punkte. Lg

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 17:56



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Ja, das wurde mir gerade nach dem Durchlesen der Antworten auch bewusst. Again what learned

von mimavi am 19.02.2018, 20:54



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Ich denke, zuerst würden die Kinder in die Obhut des Jugendamtes kommen und dann werden die nächsten Verwandten angesprochen werden. Oma und Opa, Onkel und/oder Tante, so lange sie die Kinder nehmen und versorgen wollen und können.

von Kater Keks am 19.02.2018, 16:41



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Wir haben auch schon darüber nachgedacht, aber nichts fest gemacht oder jemanden gefragt. Letztendlich kommt es immerhin auf die Lebensumstände des anderen an. Wir zb. hatten uns gewünscht das unser Sohn in so einem Fall zu meinem Bruder kommt. Da er aber sein Leben anders geplant hat als wir uns das damals vorgestellt hatten ist das wohl nicht in greifbarer nähe. Wir hatten damals nicht damit grechnet das er noch so lange zu hause wohnen bleiben wird, er möchte dort solange er kann bleiben um für ein Haus zu sparen (er ist mitte 20 und plant noch ein paar Jahre dort zu bleiben). Wenn uns also etwas passiert bevor er seine Pläne erfolgreich umgesetzt hat wird es wohl darauf hinaus laufen das unser Sohn zu meinen Eltern kommt. Die sind die einzigen die noch in Frage kämen. Sie haben den Platz, die Finanziellen mittel und sind Bezugspersonen.

von mausebär2011 am 19.02.2018, 16:41



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Wir haben es im Testament vermerkt, ebenso bzgl ihrer und unserer Finanzen. Zusätzlich noch ne Vorsorgevollmacht. Die brauch man, solange die Kinder noch nicht 18 sind. Stößt uns beiden was zu, sind meine Eltern eingetragen für das alleinige Sorgerecht. Stößt nur einem was zu, kriegt das natürlich der Partner. Desweiteren haben wir noch Patientenverfügungen und Vollmachten für die Konten, Versicherungen etc. Außerdem haben wir unsere Versicherungen so abgeschlossen, dass mit Auszahlung der Versicherungssumme das Haus abbezahlt werden kann. Damit die Hinterbliebenen keine finanziellen Sorgen haben.

von Herbstlaub123 am 19.02.2018, 16:47



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Meine Kinder sind getauft und Taufpate zu werden heißt bei uns auch, ggf. die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Allerdings sind meine beiden großen Kinder jetzt erwachsen und stehen im Berufsleben. Sollte uns etwas passieren, wäre das Haus schuldenfrei und sie würden hier wohnenbleiben. Somit wäre auch unser Jüngster versorgt.

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 17:05



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Wir haben uns sehr früh mit dem Thema auseinander gesetzt,da meine Schwester in ihren Vorsorgepapieren verfügt hatte das ihr Sohn zu uns soll(das ist inzwischen hinfällig,der Sohn ist 25),unsere Kinder würden von unseren besten Freunden genommen,sie können selber keine Kinder bekommen und unsere Kinder lieben sie, umgekehrt ist es genauso,auch wenn es wahrscheinlich schwieriger ist als in der Verwandtschaft,es wäre sonst niemand mehr da der in Frage käme,unsere Eltern sind zu alt/krank Wir haben uns aber in jeglicher Richtung mit dem Thema befasst,ich komme aus einem Bestatter Haushalt

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 17:20



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Unsere 16 jährige würde in so einem Fall zu unserer Großen kommen.

von bea+Michelle am 19.02.2018, 17:30



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...

von Marianna81 am 19.02.2018, 17:31



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Unser Kind würde zur Schwester meines Mannes kommen, wäre für einen Richter am naheliegendsten. Und weil wir das nicht wollen waren wir beim Notar und haben eine Verfügung von Todeswegen - Vormundbenennung gemacht. Auch recht gut gelöst, meine Eltern zusammen, ersatzweise jeder Einzeln und mit Ersatz, falls ein Richter meint Vorschlag 1 sei nicht geeignet... Damit diese Personen dann auch noch handeln können, z.B. Haus verkaufen ect., falls wir im Koma liegen, haben sie eine Generalvollmacht. Achso und geklärt und beurkundet war das alles als das Baby noch im Bauch war. Gilt auch für noch kommende Kinder. Man kann jemandem nicht nur das Kind aufbürden, man sollte auch dafür Sorgen, dass es der Jenige dann so einfach wie möglich hat. Wir tun uns nur schwer mit der Patientenverfügung... Bg

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 17:54



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Bei uns gibt es Onkel und Tante, die selber keine Kinder bekommen können und unsere Kinder sofort und liebend gerne bei sich aufnehmen würden, sollte uns was zustoßen. In deren Haus sind sogar Kinderzimmer geplant, obwohl längst klar war, das keine eigenen kommen werden. Sollte eins der Kinder schon volljährig sein, können sie hier wohnen bleiben. Die Versicherungen sind so ausgelegt, das das Haus dann abbezahlt wäre bzw auch Geld übrig bliebe (sie sind so angelegt, das das Haus auch abbezahlt ist, sollte nur einem von uns was zustoßen).

von fabiansmama am 19.02.2018, 18:03



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Ja haben wir. 3 verschiedene Paare, bzw ein Mal meine Mutter. Wichtiger fand ich bei uns, wer die Kinder nicht bekommen sollte. Das darf man auch festhalten mit einer kurzen Begründung. Passieren kann immer etwas. Man kann es schnell und einfach aufschreiben.

von Himbeere90 am 19.02.2018, 18:08



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Wir haben uns bewusst dafür entschieden, darauf zu verzichten - festzulegen: wer warum nicht - mit Begründung, denn diese Personen würden gegen die Gründe argumentieren und wir könnten uns ja nicht mehr äußern. Deswegen rat uns unser Anwalt und auch der Notar zur Beurkundung davon ab. Wie war das bei Euch? Lg

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 18:17



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.. natürlich vom Alter abhängig...

von 21sep2010 am 19.02.2018, 18:11



Antwort auf Beitrag von 21sep2010

Kind ist 1 1/2, die Entscheidung gilt vermutlich für die nächsten 10 Jahre, dann wird neu überlegt.

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 18:14



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Unsere Maus ist erst 6,5 Monate. Wir haben hier in der Nähe keine Familie, die leben weiter weg, so dass man sich auch mal monatelang nicht sieht. Dafür haben wir Freunde, die Paten sind und gleich nebenan wohnen. Sollte uns was passieren, möchten wir, dass unsere Maus in ihrem Umfeld bleibt und somit zu den Paten kommt. Werden wir auch noch schriftlich mit Vormundschaft festlegen. Meine Schwester wäre auch eine Option, aber nur wenn sie einen anderen Partner hätte. Der jetzige ist nämlich Alkoholiker.

von Thiara82 am 19.02.2018, 18:20



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Wir haben eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt. Handschriftlich. Diese liegt mit unserem Testament, indem wir Eltern uns gegeseitig als Erben einsetzen und erst dann die Kinder, an einem den Sorgerechtserben bekannten Ort. Ein Testament ist auch sehr wichtig. Ich kenne eine Frau, deren Mann bei einen Unfall ums Leben gekommen ist und das noch nicht abbezahlte Haus verkaufen müsste, aber nicht kann, weil ihre minderjährigen Kinder ihren Mann zu gleichen Teilen beerbt haben. Und um das Interesse der Kinder zu schützen, wird deren Erbe von einem Erbverwalter verwaltet und es dauert und dauert, bis da eine Entscheidung fällt. Die Frau ist dadurch fast in die Privatinsolvenz gerutscht. Daher haben wir Eltern und gegenseitig als Erben eingesetzt und erst wenn beide hopps sind, erben die Kinder

von LeRoHe am 19.02.2018, 18:42



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Beim Enkel haben wir angesprochen, dass wir Sorgerecht erstreiten in der Hoffnung der Vater hat im Fall des Falles weiterhin null Interesse. Bei uns ist alles besprochen. Jeder weiß wie die Beerdigung des anderen auszusehen hat und wir haben alle Kinder und Enkel abgesichert, dass es bezahlt werden kann

von Patti1977 am 19.02.2018, 18:54



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Wenn ich die Patenschaft eines Kindes annehme, beinhaltet das doch die Annahme des Kindes im Todesfall der Eltern, oder liege ich da falsch?

von taram am 19.02.2018, 19:36



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Taram, da liegst Du rechtlich falsch. Du kannst das aber so schriftl. festhalten. Entweder über den Notar oder handschriftl. selbst, Anforderungen an ein Testament müssen erfüllt sein...

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 19:39



Antwort auf Beitrag von taram

Du kannst damit ein Sorgerecht des Vaters nicht aushebeln bzw sein Recht am Kind.

von Patti1977 am 19.02.2018, 19:52



Antwort auf Beitrag von taram

Nein. Patenamt ist ein rein kirchliches Amt. Man kann aber trotzdem den Paten dafür einsetzen, aber nicht qua Amt. Dein Gedankengang entspringt amerikanischer Vorstellung.

von Zornmotte am 19.02.2018, 20:05



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Wir haben alles schriftlich beim Notar hinterlegt. Da steht drin bei wem die Kinder leben sollen, was wir uns für sie vorstellen (Abi, Studium). Natürlich haben wir die Paten vorher gefragt ob sie dazu auch bereit sind.

von Madzie04 am 19.02.2018, 20:18



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Das Sorgerecht muss ja dennoch durch das Familiengericht auf die benannten Personen übertragen werden. Wenn nun das Gericht der Meinung ist, die benannten Personen sind nicht geeignet, weil zu alt/zu jung/zu sonstewas, dann ist es nicht an die Sorgerechtsverfügung der Eltern gebunden. Trotzdem ist eine Sorgerechtsverfügung natürlich sinnvoll, weil man darin begründen kann, warum man gerade diese Person/en gewählt hat, also unter anderem die eigenen Erziehungsvorstellungen darlegen kann. Daran wird sich das Gericht üblicherweise halten. Obwohl ich auch schon Pferde vor der Apotheke habe kot.en sehen...

von Gustavinchen am 19.02.2018, 20:53