Guten Morgen, ihr Lieben!
Diese Frage stelle ich für meine Freundin, da ich mich mit dem Elterngeld überhaupt nicht auskenne und hier vielleicht jemand Bescheid weiß.
Wenn meine Freundin Elterngeld beziehen wird, sieht es im finanziellen Bereich, trotz der Vollzeitbeschäftigung ihre Mannes, leider sehr mau aus. Gibt es die Möglichkeit, nur während des Elterngeldbezugs Kinderzuschlag oder Wohngeld zu erhalten?
Wäre ganz lieb, wenn jemand kurz berichten könnte.
LG
von
excellence2
am 16.02.2016, 09:43
PS: Es ist das 1. Kind der beiden - für den Fall, dass das relevant sein sollte. ;-)
LG
von
excellence2
am 16.02.2016, 09:44
Natürlich kann sie Wohngeld/Kinderzuschlag beantragen.
Das zuständige Amt wird den Antrag prüfen und bewilligen oder ablehnen.
Ich würde als erstes Wohngeld beantragen.
Wir bekamen während der Elternzeit auch Wohngeld.
Wurde wieder eingestellt, als ich an meinen Arbeitsplatz zurück gekehrt bin.
von
Mel+3
am 16.02.2016, 09:56
Super, vielen Dank für die Antwort. :-)
LG
von
excellence2
am 16.02.2016, 10:05
Es ist sogar beides möglich, da der Bezug von Kindergeldzuschlag bei der Wohngeldstelle zwar angegeben werden muss, aber nicht angerechnet wird!
von
Ruhrgirl
am 17.02.2016, 05:37