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Rein interessehalber

Thema: Rein interessehalber

Wie ist das? Mein Sohn hatte verbotener Weise, Spielkarten mit in die Schule genommen. Sie wurden von der Klassenlehrerin eingesammelt und ich hätte sie mir holen können. Nun fand sie das letzte Mal die Karte nicht mehr, wollte sie bis heute nochmal suchen. Dennoch, die Karten sind weg. Kann man das jetzt unter Pech gehabt abhaken oder müsste die Lehrerin diese Karten ersetzen? Und nein ich mache deswegen kein Fass auf!

von HappyFamily2008 am 23.06.2017, 13:14



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Rechtlich weiß ich nicht, aber nenn dummen Spruch würde sie von mir definitiv bekommen. Soll sie sich was einfallen lassen...

von Fru am 23.06.2017, 13:16



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Ich würde schon irgendwie einen "Ersatz" erwarten, wenn sie beschlagnahmtes Zeug verbummelt...

von Baerchie90 am 23.06.2017, 13:25



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Pech gehabt. Mein Sohn hat vor kurzem im Unterricht mit der Schere rum hantiert und sie wurde einkassiert. Natürlich ist diese nun verschollen. Mein Sohn ist verärgert, aber mal ehrlich...selbst Schuld. Keiner hat gesagt das er das darf oder machen soll.

von xIntirax am 23.06.2017, 13:29



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HM, ich würde wohl schon nachhaken wie sie sich das vorstellt. Nächstes mal kassiert sie ein Handy ein und verschlampt das dann...

von Lovie am 23.06.2017, 13:32



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Hier wird das unter Pech gehabt abgehakt, da ausdrücklich verboten und dann nicht gehaftet wird...

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 13:37



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Ersetzen lassen

von Jerrymaus am 23.06.2017, 13:41



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Ich sehe das förmlich vor mir, wie du dich vor der Lehrerin wegen einer verloren gegangenen Spielkarte aufbauen und rumzetern würdest

von dee1972 am 23.06.2017, 16:45



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Pech

von Patti1977 am 23.06.2017, 13:44



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Sie müssten dir ersetzt werden...ich würde aber nicht darauf bestehen und diesen Umstand nutzen, meinem Kind die Notwendigkeit zur Einhaltung von Schulvorschriften zu verdeutlich. Sprich: sag ihm, das ist Lehrgeld!

von Mutti69 am 23.06.2017, 13:45



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Rein rechtlich müsste die Lehrerin die Karten ersetzen. Aber ich würde es auch auf sich beruhen lassen und mir wegen ein paar Euro den Stress mit der lerherin ersparen. Positiv fände ich es wenn die Lehrerin von sich aus für Ersatz sorgt. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 14:04



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Unter “Pech gehabt“ fällt das Einkassieren der Karten. Das sollte ja auch wohl die Strafe dargestellt haben. Warum soll die Schusseligkeit der Lehrerin die Erweiterung der Strafe sein? Da könnte man dann ja die Bestrafung beliebig erweitern: Sie findet die Karten wieder und ist der Meinung, dass das Kind diese erst nach den Ferien zurück bekommt, weil es erst dann ausreichend gestraft wurde. Eine Strafe hat es gegeben, jetzt sollte die Lehrerin zeigen, dass sie auch für eigene zu Fehler/Missgeschicke einsteht.

von Gucci75 am 23.06.2017, 14:04



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Wäre das beschlagnahmte Teil ein Handy, das dann weg ist, würde man es nicht unter Pech verbuchen.

von kanja am 23.06.2017, 14:22



Antwort auf Beitrag von HappyFamily2008

ich denke sie müsste sie ersetzen ;-) die lehrerin meines sohnes hat ihm mal in der mittagspause!!! in der stadt sein 500ml offenes red bull abgenommen, und mir es 3 wochen später nach einer besprechung gegeben *lach* sie hat es also weder verloren noch weggeschüttet :-P

von rotblau am 23.06.2017, 15:48



Antwort auf Beitrag von HappyFamily2008

Der Schulfreund meines großen wurde 2x mit Karten erwischt ( tauschte während des Unterrichts) die Lehrerin hat Ihn beim 1 x abgemahnt, dass Sie die Karten bei nochmaligem Gebrauch wegwerfen würde. So ist es auch geschehen. Die Jarten landeten im Müll. Ich weis allerdings nicht, ob die Eltern was dagegen unternommen haben.

von Schubidubidu am 23.06.2017, 16:16



Antwort auf Beitrag von HappyFamily2008

Ich würde das anstelle der Lehrerin ersetzen oder irgendwie wieder gut machen.

von Clumsi am 23.06.2017, 16:35



Antwort auf Beitrag von Clumsi

Genau das habe ich auch gedacht. Ich als Lehrerin würde die Karten sofort ersetzen und nicht einfach abwarten bis jemand fragt.

von Himbeere90 am 23.06.2017, 19:33



Antwort auf Beitrag von HappyFamily2008

Also ich würde mich in so einem Fall eindeutig auf die Seite der Lehrerin stellen, damit deinem Kind klar wird, dass es völlig richtig war, dass sie die Karten abgenommen hat. Natürlich ist es doof, dass die Karten nun verschwunden sind, aber das kann nun mal passieren und wenn die Lehrerin nicht von sich aus eine "Wiedergutmachung" anbietet, würde ich nicht unternehmen und es unter "Pech gehabt" abhaken. LG, Gold-Locke

von Gold-Locke am 23.06.2017, 18:20