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Partielles Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?

Thema: Partielles Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?

Liebe Mitleser/innen, ich war nun über sechs Wochen wegen einer Darmentzündung krankgeschrieben, bin schwanger in der 23. Woche und gehe nun seit dieser Woche mit immer noch starken Schmerzen, Übelkeit und Durchfall wieder arbeiten. Hinzu kommt jetzt noch, dass ich immense Rückenschmerzen durch das lange Sitzen, Vollzeit Bürojob, habe sowie Migräne durch die Bildschirmarbeit. Ich nehme mir meine Ruhepausen zwischendurch, mache Gymnastik, gehe immer wieder kurze Wege, stelle mich öfter hin, jedoch sind meine Rücken- und Kopfschmerzen so extrem, dass ich nachts unruhig schlafe. Schmerzmittel nehme ich keine, auch wegen der Darmentzündung. Kurzum, mir geht es sehr schlecht und ich möchte gerne einen Weg finden, wodurch es mir besser geht. Wäre in diesem Falle eine Krankschreibung nötig oder käme auch ein (partielles) Beschäftigungsverbot infrage, da es sich bei den Rückenschmerzen ja um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt, die durch die Ausübung der Tätigkeit verstärkt wird. Mit welchem Arzt sollte ich das Gespräch suchen, Frauenarzt oder Betriebsarzt? Vielen Dank für eure Antworten.

von Sonneimherzen85 am 03.08.2021, 16:08



Antwort auf Beitrag von Sonneimherzen85

Du gibst dir die Antwort selber. Es handelt sich um eine Krankheit. Beschäftigungsverbot gibt es nur, wenn die ARBEIT dein Kind gefährdet. Trini

von Trini am 03.08.2021, 16:14



Antwort auf Beitrag von Trini

Meiner Erfahrung nach bekommt man auch ein beschaftigungsverbotsverbot wenn es der schwangeren durch die Arbeit schlecht geht. Also meine Frauenärztin hat mir das sofort angeboten, ich hatte auch vorher schon einen bandscheibenvorfall. Habs zwar nicht in Anspruch genommen aber es war ganz klar das ich ins Beschäftigungsverbot komme wann ich das möchte

von Liv20 am 03.08.2021, 16:21



Antwort auf Beitrag von Sonneimherzen85

Hallo, Ich persönlich würde mit dem Frauenarzt über ein beschaftigungsverbot reden. Hast ja noch ein paar Wochen vor dir und die rückenschmerzen werden während der SS wahrscheinlich nicht mehr besser. Ne Krankmeldung wäre ja max. 6 Wochen ohne finanzielle einbüßen.

von Liv20 am 03.08.2021, 16:18



Antwort auf Beitrag von Sonneimherzen85

Klare Sache, AU. Du bist ja arbeitsunfähig. Und da würde ich auch nicht zögern. Den Verlust der paar € beim EG wäre mir egal. Das ist es nicht wert. Gute Besserung.

von Felica am 03.08.2021, 17:39



Antwort auf Beitrag von Felica

So sehe ich das auch. Schöne Restschwangerschaft und Gute Besserung

von Spirit am 03.08.2021, 19:04



Antwort auf Beitrag von Sonneimherzen85

Wenn auf der Krankschreibung vermerkt ist, dass sie schwangerschaftsbedingt ist, werden die Monate mit Krankengeld für die Berechnung des Elterngeld es ausgeklammert. Quäl dich nicht weiter!

von Feuerschweifin am 03.08.2021, 19:43



Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Vielen Dank für die vielen Tipps. Ich werde diesbezüglich mit meinem Arzt sprechen.

von Sonneimherzen85 am 04.08.2021, 06:18



Antwort auf Beitrag von Sonneimherzen85

Hallo! Du kannst mit deinem Frauenarzt oder deinem Hausarzt-bzgl eines (teilweisen) Beschäftigungsverbots-sprechen. Wenn er davon ausgeht, dass die Situation dir und/oder deinem Kind schaden könnte wird dein Arzt dir ein Beschäftigungsverbot erteilen. Sei ehrlich und teile deinem Arzt deine Sorgen bzgl. deiner Gesundheit mit. Ich denke zum Betriebsarzt könntest du auch- dein Arbeitgeber müsste aber so oder so eine Gefährdungsbeuurteilung über deinen Arbeitsplatz erstellen und hätte dir bei Gefährdung schon ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich wünsche dir alles Gute!

von Tat.jana am 03.08.2021, 20:02