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@PK

Thema: @PK

Hi, da der Strang schon auf der anderen Seite ist... Ich denke wie er handhaben das viele andere auch noch so und ich kann mir nicht vorstellen dass man es schafft ihn dazu zu zwingen. Das ist eben wie mit Umgang, sollte so sein ist es aber oft nicht und zwingen kann man niemanden. Bekommst du aufstockend Geld? Dann müsste doch die Arge daran interessiert sein das einzutreiben oder nicht?! Ansonsten fällt mir da nur ein Anwalt ein

von Milia80 am 07.08.2015, 22:08



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Ja. Aber die arge macht nix.

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 22:19



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dann wirst du nichts machen können schätze ich mal

von Milia80 am 07.08.2015, 22:23



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Und demnächst ist die Arge nicht mehr zuständig. D.h. Du musst es selber eintreiben bzw. mit Hilfe des Jugendamtes. Tust Du das nicht, kommt Dein künftiger Ehemann für das Kind auf.

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 22:24



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Bisher konnte Dir das vollkommen egal sein, zumindest vom finanziellen Aspekt her, denn das Amt hat draufgelegt, was der Vater des Kindes nicht bezahlt hat. In naher Zukunft ist das anders.

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 22:25



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Na ja sie kann doch selber ihr Kind unterhalten, das muss er doch nicht tun. Bzw wenn sie gemeinsam wohnen ist das ja auch schon mal günstiger und Kindergeld gibt's ja auch noch

von Milia80 am 07.08.2015, 22:26



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Und Jobs!

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 22:30



Antwort auf Beitrag von Milia80

Darum geht es nicht. Sie kann ihr Kind selber eben nicht unterhalten, das tut sie mithilfe des Amtes. Wenn das Amt nicht mehr zuständig ist (Bedarfsgemeinschaft und so) wird es natürlich umso wichtiger, dass Kohle vom Kindsvater kommt, denn der Ausgleich übers Amt findet nicht mehr statt. Verständlich, dass sie Kohle sehen will. Andererseits eindeutige Rechtslage: Wer eine Frau mit Kind ohne Einnahmen nimmt, muss dafür aufkommen, das weiß er vorher.

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 22:32



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ab und zu sollte es so etwas geben

von Milia80 am 07.08.2015, 22:32



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Also ich wollte das glaube ich aber nicht. Das man den Partner unterstützt ist ja klar aber gleich von Anfang alles auszugleichen würde die Beziehung kippen, bei mir zumindest

von Milia80 am 07.08.2015, 22:34



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Der KV wird nichts zahlen, wenn er nicht arbeiten will, ist das mit dem Zwingen ganz schlecht. Da lohnt sich kein Anwalt,

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 22:34



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Das würde mir auch stinken, aber hallo! Bisher konnte es ihr egal sein, bald nicht mehr. Der Steuerzahler kommt dafür nicht auf, und das ist gut so.

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 22:38



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Genau so ist es. Nix zu machen, kostet Nerven und Geld. Andererseits tönt PK, wie gut situiert ihr soon-to-be-husband ist, da sollte das keine ernsthaften atmosphärischen Verstimmungen geben, wenn er sie beide so haben will, wie sie eben sind.

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 22:41



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Ich kriege seit er 6 ist NICHTs mehr von Jugendamt.

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 23:34



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Jetzt stell Dich doch nicht dümmer als Du bist. Du hast einen Regelsatz für Deinen Sohn bekommen, der durch Unterhaltszahlungen oder UHV gemindert wurde. Wenn er weder Unterhalt noch UHV bekommt, dann fängt der Regelsatz das auf, sprich Hartz 4. Dass Du Einbußen hattest aufgrund der Zahlungsunwilligkeit des KV, kannst Du nicht behaupten. Also jetzt tu nicht so, als hättest Du irgendeinen Verlust gehabt und das selbst auffangen müssen. In der Zunkunft sieht das anders aus.

Mitglied inaktiv - 07.08.2015, 23:46



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Hi Einstein. ähem... das sehe ich anders. § 170 StGB wird m.E. viel zu lasch angewandt. Ich zitiere: § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zitatende Absatz 2 habe ich nur mit zugefügt, um zu zeigen, daß es entsprechende STRAFgesetze GIBT!!! Man könnte einen Anwalt animieren, Strafanzeige gegen den Vater vob PKs Kind nach § 170 Abs.1 StGB zu stellen. Ich wette meine Weisheitszähne, daß der Vater weiche Knie bekommen würde. In meinem Freundeskreis hat eine Mutter Strafanzeige erstattet, mit Unterstützung des Jugendamtes, und...voilá... auf einmal floß Unterhalt in nicht unbeträchtlicher Höhe. Und: Er fließt bis heute, regelmäßig! Vielleicht sollte PK ihren fetten Arsch mal in Bewegung setzen und SELBST aktiv werden, anstatt sich immer nur auf andere zu verlassen und zu schimpfen. Viele Grüße Ralph

von Ralph am 07.08.2015, 23:59



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Ralph... Der kV wird die Hände heben und sagen: bin armer h4 Empfänger und keine Ausbildung arbeitslos ich hab nix Wie geht es dann weiter? Deiner Meinung nach?

Mitglied inaktiv - 08.08.2015, 00:06



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Ja, und? Was ist anders als bisher, außer die Tatsache, dass der Steuerzahler nicht mehr für Ambrosius aufkommt, sondern Dein soon-to-be-husband? Bisher war es Dir egal, wer zahlt, und nun musst Du halt sehen, dass der KV blecht oder Franzl machts! Ganz einfach!

Mitglied inaktiv - 08.08.2015, 00:18



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Mein Verlobter tut es auch... Er wusste von Anfang an auf was er sich einlässt. Dennoch will ich nicht dass der kV sich ewig aus der Affäre zieht. Kann's doch nicht sein.

Mitglied inaktiv - 08.08.2015, 00:20



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Fang DU mal an, den Pflock einzuschlagen, den ich Dir genannt habe, meinetwegen mit Jugendamt und/oder bissigem Rechtsanwalt. Der KV kann sooft die Hand heben wie er will, H4-Empfänger zu sein entbindet nicht von der verdammten Pflicht, sich um Arbeit zu kümmern, und DA wird wird er ins Schwimmen kommen, wenn auf einmal das STRAFRECHT (!!!!!) ins Spiel kommt. Das ist kein Versprechen, daß es klappt, aber zumindest würde dem KV endlich mal Feuer unter dem Hintern gemacht werden. Von dieser durchaus scharfen Waffe des § 170 StGB wird in unserem Land m.E. viel zuwenig Gebrauch gemacht, sie wird offenbar hoffnungslos unterschätzt. Hey, Lose verkaufen oder Würstchenbraten auf dem Rummel - bei uns 3x 4 Wochen im Jahr immer wieder gerne! - , Flyer verteilen, Zeitungen austragen... das Gericht wird ihm schon Möglichkeiten aufzeigen. Ein 450,- €-Job reicht doch bereits! Nur, es muß Anzeige erstattet werden. Ist der KV dauerhaft erkrankt, Krebs, Aids erkrankt, MS? Dann kann man nichts machen. Ist er jung und knusprig und in der Blüte seines lebens? Na also!! Gehe zum Jugendamt, gehe zur für Deinen Wohnort zuständigen Anwaltskammer und lasse Dir Fachanwälte für Unterhalt nennen, und frage inoffiziell nach Anwälten, die beißen können. Mein Tip: Nimm eine Frau! Denn die können beißen UND sich zurücknehmen, wenn es strategisch opportun ist. Aber: Tu was! Just meine 5 cents. Ralph

von Ralph am 08.08.2015, 00:28



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Danke. Werde ich.

Mitglied inaktiv - 08.08.2015, 00:30



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Genau das, was ich geschrieben habe. Finde Dich damit ab oder mach dem Vater die Hölle heiß. War halt bisher so bequem: Nix arbeiten und Kohle vom Staat kriegen. Komisch, dass Du Dich erst auf die Hinterbeine stellst, wenn das Geld nicht mehr vom Steuerzahler kommt, sondern Franzl bluten darf. Tu halt was! Mach dem Burschen die Hölle heiß!

Mitglied inaktiv - 08.08.2015, 00:31



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Das ist so eine verdammt PK-typische Antwort: "Danke. Werde ich..." Auf dem Hintern sitzenbleiben? Endlich aktiv werden? Was wirst Du? Montag zum Jugendamt? Prima! *ernstgemeint* Dienstag zur Rechtswanwaltskammer? Prima! *nochmalernstgemeint* Mittwoch zur Anwältin? (hoffentlich eine Frau) 3x primaund ein weiteres Mal ernst gemeint! "Werde ich..." Und was?? Ralph

von Ralph am 08.08.2015, 00:45



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Zum Jugendamt und Schritte einleiten wie du gesagt hast

Mitglied inaktiv - 08.08.2015, 00:49



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Oder eher gar nichts tun. Weiterhin über den Kindsvater schimpfen, die Hochzeit organisieren und darüber lamentieren, dass der Junge auch den gemeinsamen Familiennamen wie die Geschwister-to-be tragen will...

von dee1972 am 08.08.2015, 00:58