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Notfallgruppen Kindergarten

Thema: Notfallgruppen Kindergarten

Hallo, Was versteht man unter systemrelevante Berufe? Nur für Kinder von solchen Eltern werden Notfallgruppen gemacht. Zählen Zahnarzthelferinnen dazu?

von Mausi90 am 13.03.2020, 20:16



Antwort auf Beitrag von Mausi90

Schau mal auf die Seite deines Landes. Dort gibt es bestimmt eine Hotline. Die können dir sagen, was relevant ist und was nicht. Hier ist das nur heiteres Beruferaten.

von Patti1977 am 13.03.2020, 20:20



Antwort auf Beitrag von Mausi90

Also bei uns müssen beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten,um Notgruppen zu nutzen.

von StiflersMom am 13.03.2020, 20:21



Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Bei uns auch. Eine Zahnarzthelferin würde ich aber dazu zählen - ist halt dann die Frage was der Mann macht.

von Birte0504 am 13.03.2020, 20:24



Antwort auf Beitrag von Mausi90

Für Hessen wie folgt definiert: "Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er."

von Katl_80 am 13.03.2020, 20:28



Antwort auf Beitrag von Katl_80

is ja quark, die sind ja eh dahei..oder ?

von mellomania am 13.03.2020, 20:59



Antwort auf Beitrag von mellomania

Erzieher arbeiten aber auch oft in Heimen für Menschen mit Behinderungen. Oder in Kinderheimen.

von Johanna3 am 13.03.2020, 21:05



Antwort auf Beitrag von mellomania

Meinst du daheim? Ich bin Erzieherin und muss meine Arbeitszeit arbeiten. Wie das geht, weiß ich noch nicht, hab selbst zwei Kinder zu betreuen.

von meineKleine2012 am 13.03.2020, 21:08



Antwort auf Beitrag von mellomania

Lehrerinnen und Lehrer haben trotz Schulschließung Anwesenheitspflicht in der Schule.

Mitglied inaktiv - 13.03.2020, 21:29



Antwort auf Beitrag von mellomania

Hallo mellomania, Lehreren haben Anwesenheitspflicht. Sie MÜSSEN zur Schule kommen. Da wird vermutlich dann die Chemiesammlung sortiert, die Klassen und Räume grundgereinigt (das macht sonst niemand), ein Notfallplan für die Versorgung der Schüleren nach Corona (wegen des vielen Ausfalls) erarbeitet usw. In der GS hätte ich die Zeit genutzt, um den Klassenraum von oben bis unten auszumisten und zu reinigen... Aber ich bin sicher, dass die Schulen flexibel reagieren, was Eltern unter ihren Mitarbeiteren anbetrifft, die kleine Kinder haben. Konferenzen werden dann ggf. nach hinten verschoben oder diese Lehreren müssen nicht teilnehmen. LG Sileick

von Schniesenase am 13.03.2020, 21:31



Antwort auf Beitrag von mellomania

Wieso Quark?? Die Erzieher/innen machen die Notbetreuung erst möglich. Und auch Erzieherinnen haben Kinder.

von Turtle77 am 13.03.2020, 22:21



Antwort auf Beitrag von mellomania

Wie schon geschrieben. Auch ich bin Lehrerin und habe eine Dienstpflicht. Die besagt: Montag arbeiten gehen. Wir müssen zunächst schauen, wie wir alle Schüler erreichen können und ihnen Aufgaben geben (v.a. für die Abschlussklassen wichtig - die schreiben 2 Wochen nach den Osterferien ihre Prüfungen). Außerdem gibt es ja dennoch Kinder, die betreut werden müssen... Und in einer Schule ist immer etwas zu tun - uns wird wohl nicht langweilig ;-)

von Katl_80 am 13.03.2020, 22:22



Antwort auf diesen Beitrag

Überall? Im Elternbrief vom Land steht drin, dass nur die Schleitung anwesend sein muss und im Vertretungsfall der Stellvertreter, damit die Kommunikation gewährleistet ist. Nächste Woche werde ich es sehen, wenn ich am Parkplatz vorbei fahre.

von dann am 14.03.2020, 09:01



Antwort auf Beitrag von Mausi90

Für mich sind systemrelevante all jene, ohne die das System zusammen bricht. V.a. auch jene, die bei der Bekämpfung des Virus helfen. Ich weiß nicht ob Zahnarzthelferinnen dazu zählen (sollten). Was macht den der Kindesvater beruflich? Generell finde ich wichtig und sinnvoll, dass sich alle prüfen, ob sie die Kinderbetreuung nicht irgendwie leisten können.

von Elchkäfer am 13.03.2020, 22:40



Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

Wenn du schon mal richtig dolle Zahnpinne hattest, weißt ja: jaaaa ist schon wichtig. Aber wie gesagt kommt auf den Vater an, ob der Zuhause bleiben kann.

von dana2228 am 13.03.2020, 22:55



Antwort auf Beitrag von dana2228

Ja, natürlich. Da gebe ich dir Recht, Zahnschmerzen sind bestimmt übel. Für Notfälle kann man ja immer noch eine Ambulanz vorhalten. (übrigens meinte Grade heute der Zahnarzt meiner Schwiegermutter, ganz viele sagten Termine ab). Solche Überlegungen sollte man doch schon anstellen, wenn jetzt die Leute zu Hause gebraucht werden. Das ist ja jetzt auch nur ein Beispiel von vielen.

von Elchkäfer am 13.03.2020, 23:03



Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

Natürlich! Auch hier sollte auf ein Minimum reduziert werden. Aber auch Fachärzte müssen offen haben und auch dran Arzthelfer sind wichtig. Ich möchte nicht 14 Tage mit Zahnschmerzen oder Ohrenschmerzen rumlaufen. Das ist jetzt aber meine subjektive Meinung. Möglich daß es da ausreicht 3 Stunden nur die Praxis zu öffnen oder nicht jeder Zahnarzt in der Stadt, so das auch nicht zwingend jede Zahnarzthelferin gebraucht wird. Aber vom Grund her: ja, gehört in meinen Augen zu den den Gruppen.

von dana2228 am 13.03.2020, 23:15



Antwort auf Beitrag von Mausi90

Huhu, welches Bundesland schränkt denn die Notfallbetreuung auf systemrelevante Berufe ein? Und stimmt diese Info auch wirklich? In Rheinland-Pfalz ging auch eine Falschmeldung um, dass nur solche Kinder betreut werden. Auf der Pressekonferenz der Ministerin würde dann klar gestellt: Alle Eltern, die ihre Kinder nicht unterbringen können, haben das Recht auf Notfallbetreuung . Hör lieber noch mal nach. Lg

von Ingata am 14.03.2020, 05:59



Antwort auf Beitrag von Ingata

Ja, das ist korrekt. Notfall ist nicht jeder, wo der Chef auf die barrilafwn geht, sondern wer der Arbeit zum Allgemeinwohl nicht gern bleiben darf. Steht in den schreiben der Länder explizit mit drin.

von Meyla am 14.03.2020, 06:21



Antwort auf Beitrag von Meyla

Das stimmt leider nicht für alle Länder. Bayern hat es so geregelt, dass es nur gilt wenn beide Eltern in wichtigen Berufen tätig sind. In Rheinland-Pfalz hingegen heißt es bisher: "Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet." Die Eltern werden zwar gebeten, aber bisher ist's nicht eingeschränkt. Eine Gymnasial-Lehrerin aus meiner Familie hat gesagt, gestern war dringlichstes Problem der Eltern, dass jeweils ihr Kind doch noch weiter in diese Notbetreuung geht.

von Elchkäfer am 14.03.2020, 07:00



Antwort auf Beitrag von Mausi90

Bei uns auch Notfall-Betreuung für Berufsgruppen wie Pflege, Polizei, Stadtreinigung etc. Man muss das nun (Grundschule) mitteilen (inkl. Beruf!) und auf Basis dessen wird dann eben die Gruppe eingerichtet. Also einfach "aber unser Kind muss" geht nicht.

von cube am 14.03.2020, 07:05



Antwort auf Beitrag von cube

Ja, Rheinland-Pfalz hoffte noch zu sehr auf den Gesunden Menschenverstand

von Elchkäfer am 14.03.2020, 07:39



Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

Ja, das wird spannend. Bin gespannt, wieviele Schüler wir am Montag auf der Matte stehen haben... Wir haben allerdings den Vorteil, dass wir ne kleine Schule sind. Da kennt man seine Pappenheimer. Wenn es zu sehr "ausgenutzt" wird, wird es garantiert noch eingeschränkt.

von Ingata am 14.03.2020, 13:37