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paar wichtige fragen, adoption, umgang,unterhalt, name

Thema: paar wichtige fragen, adoption, umgang,unterhalt, name

wenn eine mutter das kind (sie hat das alleinige sorgerecht) von ihrem neuen vater adoptieren lassen will muss doch der leibliche vater zustimmen richtig???? wenn er zustimmt und die adoption durch ist, hat der leibl.vater doch keine unterhaltspflicht mehr richtig???das umgansgrecht bleibt aber trotzdem bestehen richtig??? der leibl.vater muss , ganz abgesehn von dem thema adoption, jetzt thema namensänderung, einer namensänderung zustimmen,auch wenn er kein anteiliges sorgerecht mehr hat richtig??? ich kommd arauf weil ich mich grad mit 2 freundinn darüber bisschen "streite" eher diskutieren wir

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:03



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Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:09



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Nein, der leibliche Vater ist dann offiziell nicht mehr der Vater und hat keinerlei Rechte und Pflichten mehr. Die Zustimmung zun Änderung braucht man wenn man entweder verheiratet war oder der Vater das Sorgerecht hat/hatte. Ansonsten findet eine Einbennung statt,dazu braucht man seine Zustimmung dann nicht. LG

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:16



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wenn ich das alleinige sorgerecht hab durch einen gerichtsbeschluss von 2009 muss ichd ann den vater trotzdem fragen ob er dem zustimmt wenn ich einen vornamen der 3 beim kidn streichen lassen will??? ich ruf morgen eh bei standesamt an aber will ich ja jetzt doch wissen

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:19



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kannst du eh nicht mal eben so streichen lassen. Solange dein Kind nicht irgendwie unter den Namen leidet ist es eigentlich unmöglich sowas durchzubekommen.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:24



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e weiss nichmal dass er so heisst errol is der 2.name er hat noch einen 1. und einen 3. aber der 2.soll weg

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:26



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Nur weil du z.B. den Namen doof findest ändern sie ihn nicht. Wir hatten mal beim Amt gefragt wie sowas abläuft (nur aus Neugier) und man hat da echt kaum eine Chance. Wenn er noch nie das Sorgerech hatte wird er nicht zustimmen müssen. Wenn er sich weigert müsstest du den Weg übers Gericht gehen.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:30



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Das sowas gerne mal eben 250.- kosten kann?

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:32



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ich finde das errol könnte als error missverstanden werden .... oder es heisst nachher er wäre türkischer abstammung weil erol da auch geläufig ist und das ist er ja nicht türkisch,er is schon deutscher

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:33



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ne ich frag mich das nur grade

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:33



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Errol und hat sich noch nie über den Namen beschwert Der Name stammt aus dem Angelsächsischen.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:36



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ich denk türkisch?

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:38



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Türkisch wäre dann Erol.

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:43



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aha......

Mitglied inaktiv - 09.08.2010, 00:44