Thema:
Muss Partner ausziehen?
Hoffe einer hat Erfahrung damit:)
Ich bin in Elternzeit und war Auszubildende vor der Geburt. Bis nächstes Jahr, wo ich wieder arbeiten werde, unterstützt das Amt mein Kind und mich. Mein Partner ist ausländischer Student. Er hat derzeit keinerlei Anspruch auf bafög oder sonstige Gelder. Jetzt ist unser Problem, dass das Amt der Meinung ist das mein Partner uns mit mindestens 600 €jeden Monat unterstützen soll. Er hat jedoch keinen festen Job und wegen Prüfungen auch nicht immer viel Zeit zu arbeiten. Mal verdient er nichts oder nur 150 mal vielleicht 1200. Das heißt aufs Jahr gerechnet verdient er nicht zu viel . Aber das Amt sagt wenn er nichts oder zu wenig verdient ist es Pech und wenn er mal im vorraus verdient, ist das zu viel in dem Monat und muss rückgezahlt werden. Wir wissen nicht mehr weiter. Und wenn wir keinen anderen Weg finden muss er ausziehen , was sehr schade wäre.
Kennt einer vielleicht noch einen anderen Weg?
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 08:01
Mein Weg wäre eine Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt oder ähnliches aufzusuchen
von
Patti1977
am 12.06.2017, 08:18
Ok ,danke
Mein Freund hatte sich auch schon Rat über die Uni geholt , hat leider nichts gebracht. Dann werde ich es da mal versuchen
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 08:29
Wenn dein Partner auszieht du vom Amt lebst, wird diese dich anweisen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen.Da er keinen Unterhalt zahlen kann, wird er bei der Stadt Schulden machen - auch nicht gerade sinnvoll.
Da ihr zusammlebt, wundere ich mich das das amt nicht jeden Monat seine Einkünfte sehen will und dann dein Geld jeweils neu brechnet?wie wird z.b seine Krankenkasse bezahlt?
Gruss Chrissie
von
Aprilscherz2000
am 12.06.2017, 09:00
Mein Partner muss jeden Monat selber die Krankenkasse zahlen sind so ca 85 €oder so
Ich Verstehe das auch nicht warum die nicht immer neu berechnen. Auch pauschalisieren die leider. Das heißt zb. hätte er letzte drei Monate 1000 €würden die davon ausgehen , das er nächste 3 Monate auch so verdient, obwohl er dann vielleicht nur 150 hat.
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 09:32
Kann ich mir nicht vorstellen...
Wenn jeden Monat die Verdienstbescheinigungen abgegeben wird, wird auch jedesmal neu berechnet und zu wenig nachgezahlt. Zu viel abgezogen.
Das war bei mir immer so. Deswegen sollte auch jeden Monat die Verdienstbescheinigung abgegeben werden.
von
Zero
am 12.06.2017, 09:37
Unser Jobcenter macht es auch so wie von Zero beschrieben. Nochmal hingehen und gut.
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 10:44
Ok ich werde es noch mal versuchen. Danke:)
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 11:41
Was ich mich frage, selbst wenn sie ausrechnen das er in paar Monaten zu wenig hat, bekommen wir ja nicht mehr vom Amt. Denn ihm steht nichts zu. Und sie übernehmen seine Mietanteile nicht! Er hat aber bevor das Kind da war immer ein bis zwei Monate viel gearbeitet um dann ne Zeit über die Runden zu kommen. Das darf er jetzt nicht mehr, weil für die nur immer der einzelne Monat zählt und nicht das gesamte Jahr . Somit wäre das Problem ja nicht gelöst. Er wird quasi gezwungen immer konstant die gleich Summe zu verdienen . Und nicht mal mehr mal weniger. Er ist aber nicht in der Lage dies zu tun . Also muss er ja wohl ausziehen?!
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 11:55
auch wenn dass jetzt hart klingt, aber das amt hat recht.
warum eigentlich soll der rest der bevölkerung ( oder halt das amt) euer leben als familie finanzieren?
ich glaub in deutschlan ist die mentalität " ich hab anspruch auf" sehr extrem.
weisst du, manche haben 2 jobs, um die familie über die runden zu bekommen, ich denke für deinen freund ist eine zusatzstelle neben dem studium auch machbar
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 12:50
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Genau so denk ich auch.
Andere Studenten schaffen es doch auch, nebenbei zu jobben. Und wenn es ein Wochenend-Job wäre. Wieviele machen ein Duales Studium, das heißt, sie gehen regulär arbeiten und Abends zu Schule. Die schaffen es auch noch zu lernen.
Er soll sich schleunigst einen Job suchen, wo er regelmässig verdient. Er hat schließlich ein Kind, für das er sorgen muß.
Zieht er aus, dann steht ja schon oben, was ihm dann blüht. Den Unterhaltsvorschuß bekommt er nicht geschenkt.
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 13:18
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Ihr lest nicht richtig oder?? Er verdient ja aber nicht jeden monat fest 600 ....sondern mal mehr dann mal weniger . Denn er hat keinen festen Job. Er hat 3 nebenjobs.
Nur jetzt darf er ja nicht mehr mehr verdienen und das ist ein Problem. In seinem Studium hat er viele Pflichtverantstaltungen usw. Auch arbeitet er weit weg von seinem zu Hause .Auf dem Rückweg ist er mit der Bahn über 2 Stunden unterwegs. Also Sagt bitte nicht was wir für selbstverständlich halten.
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 20:26
Sorry , vielleicht verstehe ich das falsch aber warum darf er nicht mehr verdienen? Steh auf m schlauch
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 21:00
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Weil er sonst wohl seinen Studentenstatus verliert...
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 21:18
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Ist das so? Ich kenne mich da nicht so aus , was studieren und Finanzen betrifft.
Wobei ich nicht verstehe , das ein Student nicht viel verdienen darf , wenn er denn kein BAföG bekommt
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 21:22
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Man darf während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst gilt man als Arbeitnehmer und nicht mehr als Student - mit allen Konsequenzen.
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 21:31
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Achso OK, wieder was gelernt, danke
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 21:49
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Genau das stimmt. Auch Arbeitgeber die Studentjobs vergeben wissen das.
Man kann nicht so viel arbeiten wie man will.
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 21:55
Ich vermute, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und ihr müsstet monatlich neu berechnet werden je nach dem was er verdient hat.
Bedeutet im 150€-Monat werdet ihr mehr bekommen und im 1200€-Monat nichts oder weniger.
Der Auszug ist keine Lösung.
von
mf4
am 12.06.2017, 20:24
Danke für die Antwort. Ja wir bekommen dann nicht mehr. Er hat nur befristeten Aufenthalt zum Studieren. Ihm steht nichts zu . Solange er hier wohnt egal wie wenig er verdient zahlen sie nicht mehr. Leider hat er auch keine festen Job gefunden. Immer nur als Aushilfe.
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 20:34
Ähm, ihr scheint nicht zu wissen, dass er wegen seinem deutschen Kind (Vaterschaft anerkannt?) automatisch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt? Guck für weitere Infos bitte auf dieser Plattform, wo wirklich fast nur Profis antworten (oder den Nicht-Profis von den Profis auf die Finger geguckt wird, was deren Antworten angeht).
www.info4alien,de
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 21:16
Das stimmt ja nicht er hat nur für drei Jahre bekommen vor erst. Obwohl er ein deutsches Kind hat. Er hat nicht unbefristet erhalten. Früher wars immer nur 1Jahr und jetzt durch das Kind vor erst 3 Jahre.
von
Vannessa.w
am 12.06.2017, 21:58
Ja, weil er nach Ablauf der drei Jahre eine Niederlassungserlaubnis beantragen kann.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html
Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 22:09
Frag doch da mal nach:
http://hartz.info/index.php
von
MeineGüte
am 13.06.2017, 11:36