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Kirmes / Freizeitpark

Thema: Kirmes / Freizeitpark

Hallo, würdet ihr euer Kind auf ein Fahrgeschäft lassen, das ab einer Mindestgröße von 1,40m erlaubt ist und das Kind ist genau 1,40m groß? Oder doch lieber noch 1 Jahr warten bis es die 1,45m oder so erreicht hat? Ich mein, es geht ja um die Sicherheit und man weiss ja nie..... ??

von Charly80 am 31.07.2014, 23:48



Antwort auf Beitrag von Charly80

Ja, würde ich.

Mitglied inaktiv - 31.07.2014, 23:57



Antwort auf Beitrag von Charly80

Ab 1,40m heißt mein Kind darf, wenn es 1,40m groß ist. Wie soll ich meinem Kind erklären, dass das bei ihm erst 1 Jahr später gilt?

von mf4 am 31.07.2014, 23:58



Antwort auf Beitrag von Charly80

ich würde meinen sohn fahren lassen. außer, das karussell wäre mir für sein alter generell zu bedenklich. aber ich vertraue da schon den sicherheitseinschätzungen und -standards (so ähnlich wie, mit 12 dürfen fsk12-filme gekuckt werden; wenn ich bei einem film aber ein veto habe wegen irgendwelcher bedenken, dann steht mutter über fsk. sozusagen ;-) )

von mama.frosch am 31.07.2014, 23:59



Antwort auf Beitrag von Charly80

Wenn das Kind möchte und keine Angst hat, dann ja. Das ist ja da wie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, danach ist das Essen immernoch gut. Es geht bei der Angabe nur um die Sicherheit. Bestimmt ist die Fahrgelegenheit für 138 cm große Menschen genauso sicher. Die wollen sich ja selbst absichern, nicht dass sie verklagt werden. Sorry, etwas wirr geschrieben, ist schon spät :)

von FrühlingshüpferWinterwürmchen am 31.07.2014, 23:59



Antwort auf Beitrag von FrühlingshüpferWinterwürmchen

jup, ich denke auch dass da "pufferzonen" existieren, wo die sicherheit auch außerhalb der angegebenen größe und gewicht noch gegeben ist. transporter können eigentlich auch mehr gewicht ab als angegeben...

von mama.frosch am 01.08.2014, 00:01



Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Ganau :-) Fahrradkindersitze auch. Und diese Einkaufswagenkindersitze benutzt mein Sohn auch noch, obwohl er schon 4 Kilo zu schwer ist. Gut, das ist aber natürlich auch nicht so gefährlich, wie ein Karussell, wenn dann doch mal was passiert.

von FrühlingshüpferWinterwürmchen am 01.08.2014, 00:24



Antwort auf Beitrag von FrühlingshüpferWinterwürmchen

wenn etwas passiert dann könnte deine Versicherung das anders sehen aber naja... ist ja wie bei einem Joghurt vom 31.7. den kann man locker noch am 1.8. essen

von mf4 am 01.08.2014, 00:25



Antwort auf Beitrag von FrühlingshüpferWinterwürmchen

Nicht nur beim Joghurt ist das so (übrigens ein genialer Vergleich, der vom hohen Intellekt der Schreiberin zeugt!)... Man sieht das ja auch an roten Ampeln, da kann man auch vorübergehend, obwohl gerade rot geworden. Die haben auch einen Puffer... Dann die FSK-Auszeichnungen! Gleiches Ding! Mein Sohn hat ganz sicher keinen Schaden genommen, wenn er mit 5 auch mal die Filme ab 16 geguckt hat...Puffer drin!

von Mutti69 am 01.08.2014, 06:45



Antwort auf Beitrag von Mutti69

wenn die fußgängerampel auf rot schaltet, schaltet die der autos NICHT sofortgleich auf grün. und was die fsk angeht - die ist ja ohnehin mitunter ein rätsel, aber das ist ein anderes thema, und emotional-soziale entwicklung ist nciht so einfach messbar wie körpergröße und gewicht - die meisten die ein halbes jahr jünger sind als der fsk-wert werden vermutlich den film trotzdem verkraften (oder auch nciht, dann vermutlihc aber auch nicht 6 monate später). das beispiel mit dem 5jährigen der filme ab 16 kuckt ist ja so als würde man ein 1m-kind in die 1,40m-achterbahn setzen oder den 120kg-menschen in die 90kg-gondel.

von mama.frosch am 01.08.2014, 08:37



Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Äpfel kann man (auch) schwer mit Birnen vergleichen, meine Beispiele waren eher provokativ gemeint. Der Joghurtvergleich ist hingegen schwachsinnig... Diese Pufferdiskussion ist völlig bescheuert! Es gibt Regeln, an die soll man sich halten...ob Puffer oder nicht! Schon allein, weil man es sonst schwer hat, seinem Kind klar zu machen, warum es denn nun wirklich NUR bei Grün vorübergehend darf. Ist doch ein Puffer drin! Zur AP: ab 140 ist erlaubt, dann darf MEIN Kind auch mit 140 mitfahren. Vorher nicht. LG

von Mutti69 am 01.08.2014, 08:43



Antwort auf Beitrag von Mutti69

...und meine Unfähigkeit die teils hanebüchenen “Korrekturen“ VOR Abschicken zu bemerken!

von Mutti69 am 01.08.2014, 08:46



Antwort auf Beitrag von Mutti69

das mit dem puffer hab ich eigentlich deshalb erwähnt, weil die ap anzweifelte ob die sicherheit denn bei der angegebenen größe wirklich schon erreicht sei oder ob das kind besser erst noch größer wird. steht da 1,40m, würde ich es auch damit fahren lassen wenn es diese größe hat. eben weil das keine hop-oder-top-sicherheitsgrenze ist, auch wenn es RECHTLICH eine ist (und sein muss).

von mama.frosch am 01.08.2014, 08:50



Antwort auf Beitrag von Charly80

Ja Da ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein Puffer kalkuliert, eben damit die Sicherheit garantiert ist.

von Littlecreek am 01.08.2014, 07:40