Thema:
Kennt sich jemand aus?
Hallo zusammen,
Wenn im Bauleistungsvertrag folgende Formulierung steht:
Innentüren im Wert bis 345 Euro / Tür inkl. MwST + Einbau
Wie würdet ihr diese Formulierung interpretieren? Bedeutet es, dass eine Tür (inkl. MwST) im Wert bis 345 ausgesucht werden kann und dann der Einbau geleistet wird oder würdet ihr denken, dass der Betrag von 345 Euro inkl. MwST und inkl. Einbau ist? Zweites würde den möglichen Wert der Tür selber ja deutlich senken, da ein Einbau ja teuer ist.
Es handelt sich um einen Bauleistungsvertrag bei einem Generalunternehmer, es wird also am Ende ein fertiges Haus + Grundstück gekauft dass nach unseren Vorgaben gebaut wird.
von
FrauStorch
am 15.05.2018, 21:04
Interpretation: zweiteres
Auskennen tu ich mich nicht
von
Lovie
am 15.05.2018, 21:06
Der Einbau ist bei dem Betrag mit eingerechnet.
von
Kinderland
am 15.05.2018, 21:10
Inkl MwSt + Einbau... += Zusätzlich. Ansonsten wäre es Inkl MwSt inkl Einbau.
LG. Anny
von
Anny
am 15.05.2018, 21:16
Im Preis ist alles drin, heißt ja zzgl Mwst UND Einbau
Mitglied inaktiv - 15.05.2018, 21:23
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Ich würde sagen, da da plus + steht, muss der Einbau dazu gerechnet werden. Da steht nicht inklusive...
Du wirst nachfragen müssen
von
Fru
am 15.05.2018, 21:29
Hab das grad verwechselt.. mein fehler
Mitglied inaktiv - 15.05.2018, 21:35
War es genau so wie es da steht.. + also der Einbau Fenster und Türen waren im Betrag nicht eingerechnet sondern waren zusätzlich eben Plus und nicht inklusive.
Im Zweifel einfach nochmal nachfragen.
von
Anny
am 15.05.2018, 21:40
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ich bin jetzt verwirrt ;D
inkl zzgl inkl zzgl....... jesses
Mitglied inaktiv - 15.05.2018, 21:46
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Das Plus soll in dem Fall aber nicht "plus" heißen, sondern "und".
So seh ich das.
von
Nenilein
am 15.05.2018, 21:58
Der Teufel ist ein Einhörnchen oder so ähnlich...
Ich würde vermuten, dass es heißt, dass ihr den Einbau extra zahlen müsst.
Kauft ihr das Grundstück erst selber und dann wird gebaut oder bekommt ihr das Grundstück zusammen mit dem Haus vom Gernalunternehmer?
Das macht Unterschiede in der Grunderwerbsteuer. Immer erst das Grundstück selber kaufen und dann das Haus dazu!
von
Thiara82
am 15.05.2018, 21:42
Das bedeutet, dass Ihr Euch beim Schreiner, der mit dem Generalunternehmen zusammenarbeitet, Türen im Wert von 345 Eur/Stück heraussuchen könnt, was dann im Komplettpreis ohne Aufpreis enthalten ist. Wenn ihr Türen für 600 EUR nehmen wollt, zahlt ihr pro Tür 255 EUR Aufpreis.
Ähnliches wirst Du auch beim Bodenbelag finden... z.B. Fliesen im Wert von 35 EUR pro Quadratmeter inkl. verlegen. Heisst, ihr tragt den Aufpreis zu den teureren Fliesen.
Übrigens klappt das meist nicht andersherum, sprich er kalkuliert seine Preise auf Basis eines Mindeststandards. Wollt ihr Türen für lediglich 150 EUR pro Tür, könnte es sein, dass er zum Ausgleich noch einen Aufschlag für den Einbau draufpackt (also nur ab 345 EUR Einbau im Komplettpreis enthalten)
Mitglied inaktiv - 15.05.2018, 21:43
Zweiteres.
von
Nenilein
am 15.05.2018, 21:56
Innentüren im Wert bis 345 Euro / Tür inkl. MwST + Einbau
Also 345€ inkl. Tür, MwSt UND Einbau. So interpretier ich das Plus. Nicht als Plus sondern als und.
von
Nenilein
am 15.05.2018, 22:00
genau das ist der Harken. Warum schreiben die dann kein "und" oder noch besser: inkl. MwST, inkl. Einbau?
Man kann es nun so oder so lesen...
Entweder als "und" oder:
Im Leistungsumfang ist enthalten: Innentüren im Wert von 345 Euro inkl. Mehrwertsteuer + (im Leistungsumfang ist auch) der Einbau
Verstehst du was ich meine?
von
FrauStorch
am 15.05.2018, 22:24
Jep versteh ich.
Aber die Variante mit dem Und war einfach mein erster Gedanke, die andere Variante wär mir so spontan gar nicht gekommen.
Ich drück euch echt die Daumen, dass es die Plus Variante wird, da irre ich mich doch gerne
:)
von
Nenilein
am 15.05.2018, 22:26
Wir kaufen ein bezugsfertiges Haus inkl. Grundstück. Dieses Haus wird nach unseren Angaben gebaut, gehört uns aber samt Gründstück erst ganz am Ende wenn alles fertig ist. Wir haben einen Kaufpreis für ein bezugsfertiges Haus ohne Eigenleistungen.
D.h. es ist klar, dass da Türen reinkommen. Für uns wäre es also günstig, wenn der Einbau NICHT im Preis drin sein soll, dann wäre er nämlich schon in der Gesamtleistung inklusive. Wir müssen die Gewerke nicht einzeln zahlen, Standardleistungen sind alle im Gesamtpreis drin. Nur wenn wir etwas haben wollen was den Standard überschreitet (wie schickere Türen, oder ein besseres Waschbecken) dann müssen wir Aufpreise zahlen.
Wenn der Einbau aber in den 345 Euro steckt, dann haben wir kaum Auswahl bei den Türen weil da max. nur das allerbilligste Modell passt weil der Einbau ja recht teuer ist. Und diese ist wirklich billig und hässlich.
Also gut wäre es in unserem Fall, wenn man es so lesen könnte: Wir können uns eine Tür aussuchen, die inkl. MwST 345 Euro kosten darf. Der Einbau wird zusätzlich geleistet, daher das + (es ist ja eine LEISTUNGsbeschreibung, es ist ja auch alles enthalten was nur aufgezählt ist und nicht extra preislich benannt wird wie bspw.: elektrische Rolläden (da ist ja auch klar, dass die uns Rolläden inkl. des Arbeitslohns einbauen und kein Aufpreis kommt) Eingepreist ist ja bereits alles, es geht hier nur um Auf- oder Minderpreise.)
Wir haben übrigens verschiedene Formulierungen bei den unterschiedlichen Gewerken:
Bodenfliesen Materialpreis inkl. Mehrwertsteuer 40,00 Euro/m2
Da ist es ja eindeutig. Wir können uns Fliesen aussuchen, die bis zu 40 Euro der m2 kosten ohne Aufpreis zu zahlen.
Oder bei Sanitär:
Gesamtwert der Objekte 5.000 Euro. Mehr- oder Minderleistungen nach Bemusterung.
Da geht es dann auch nur um den Objektpreis, nicht um den Einbau. Der ist eh schon im Kaufpreis drin.
Deswegen befürchten wir jetzt, dass der Bauträger das "+ Einbau" so sieht, dass dieser in den 345 noch drin sein soll und wir dann nur die Wahl haben die billigeste Tür zu nehmen, oder schnell die 345 Euro zu überschreiten weil der Einbau schon einen großen Teil der 345 Euro ausmacht.
Aber ich finde korrekt hätte es dann heißen müssen inkl. MwSt, inkl. Einbau (nicht inkl. MwST + Einbau)
Klar können wir den Bautäger fragen, aber ratet mal was der dann sagt? Der sagt natürlich, dass der Einbau mit in den 345 Euro eingepreist ist und nicht automatisch erfolgt (wie beispielsweise bei den Rolläden). Der wäre ja blöd, es anders zu sagen. Vielleicht müssen wir eher einen Anwalt fragen, wie diese Formulierung genau zu sehen ist, doch das kostet auch wieder eine Menge Geld, da kriegen wird dann schon 1-2 schickere Türen für...
Der Türenmensch, der häufig mit dem Bauträger zusammen arbeitet meinte, dass die da keine einheitliche Regelung haben sondern es mal so und mal so im Vertrag stehen haben. Er würde denken, dass nur der Materialpreis mit MwST gilt und der Einbau der Bauträger trägt. Aber klar, das der das sagt, der will ja gerne teurere Türen verkaufen.
von
FrauStorch
am 15.05.2018, 22:21
Also ich sehe es nach wie vor als inkl. MwSt UND Einbau.
Da bleibt nix als fragen. Viel Erfolg!
von
Nenilein
am 15.05.2018, 22:24
Also, ich kann mir beim besten Willen NUR vorstellen, dass es bedeutet, dass ihr nur dann einen Aufpreis habt, wenn die gewünschte Tür mehr kostet als 345 €. Punkt.
Eigenes Haus mit Garten. Wie cool!
von
chrpan
am 16.05.2018, 00:54
Ich habe gerade mal bei uns in den Unterlagen geschaut.
Bei uns war der Einbau im Preis mit drin. Für eine Innentür haben wir 300€ bezahlt mit Einbau.
Leider ist es für mich nicht wirklich ersichtlich was hier gemeint ist, beides ist möglich.
von
Reh77
am 15.05.2018, 23:20
Ist das eine Position und ihr habt dann unter dem Strich eine Komplettangebot? Und jetzt willst du wissen welche Tür du aussuchen kannst? Dann würde ich sagen du darfst eine Tür in diesem Wert von 345,- aussuchen und im Komplettpreis ist der Einbau mit drin.
Wie sind denn die anderen Positionen aufgebaut?
Steht da auch eine Duschwanne im Wert von xy + Einbau???
Der BauU ist verpflichtet den Vertrag möglichst eindeutig zu gestalten. Ansonsten müsste es zu euren Gunsten ausgelegt werden.
von
VerenaSch
am 16.05.2018, 00:42
Nur mal rein aus Interesse? Ihr beauftragt einen GU ein ganzes Haus im Wert von sicherlich mehreren 100 TE zu bauen und lasst diesen Bertrag vorher nicht durch einen RA prüfen? Die Kosten für den RA sind doch im Verhältnis nichts.
Hoffentlich habt ihr zumindest eine Bankbürgschaft oder andere Sicherheit für eure Anzahlungen oder zahlt im besten Fall erst nach Erbringung des jeweiligen Bauabschnitts abzgl ein paar Prozent.
von
VerenaSch
am 16.05.2018, 00:57
Wir haben ihn durch zwei verschiedene Rechtsanwälte prüfen lassen! Solche Verträge sind kompliziert, wir haben viele Punkte diskutiert und umformuliert. Bei dem Punkt war es mir eigentlich klar, dass der Einbau zu den 345 Euro dazu gehören soll, das wurde nicht nochmal diskutiert. Erst jetzt beim Aussuchen scheint es mir unklar, und dem Schreiner ebenfalls.
Und ja, natürlich gibt es eine Bankbürgschaft, wir sind doch nicht naiv... ;-)
Ich hab jetzt überlegt den Notar nochmal zu fragen, der den Verkauf geleitet hat. Der wird dazu was sagen können.
von
FrauStorch
am 16.05.2018, 06:54