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Ist das rechtens? Kündigung erhalten, Mietwohnung.

Thema: Ist das rechtens? Kündigung erhalten, Mietwohnung.

Guten Morgen, Ich hoffe, jemand kann mir hier helfen. Wir wohnen seit einem Jahr in der Wohnung eines alten Ehepaares. Wir oben, Vermieter unten...also ein 2 Familienhaus. Am Sonntag, den 16.09.2018 haben wir die Kündigung für die Wohnung bekommen zum 15.12.2018...ohne Angaben von Gründen. Wir wissen aber, dass sie das Haus verkaufen wollen, da sie in eine Altenwohnung ziehen wollen in nächster Zukunft. Das kann aber noch dauern. Das Kündigungsschreiben ist auf den 15.09.2018. datiert. Wir waren aber am 15.09. nicht da und haben das Schreiben demnach erst am 16.09.2018 bekommen. Wir sind wie vor dem Kopf gestoßen. Wir haben uns eigentlich immer gut mit unseren Vermietern verstanden. Es ist nichts vorgefallen, was das rechtfertigt. Es ist wahrscheinlich nur so, dass sie das Haus ohne Vermieter besser verkaufen können. Wir haben ein kleines Kind zu Hause, ich bin schwanger und der Auszug soll noch vor Weihnachten passieren. Wir sind ziemlich geschockt und auch verärgert über das Verhalten. Wir wollen nirgendwo bleiben, wo man uns nicht haben will, aber ist das rechtens uns so spontan vor die Tür zu setzen? Wir suchen schon händeringend, aber es ist halt nicht so einfach. Vielen Dank für Eure Hilfe!

von Frieda19 am 19.09.2018, 08:02



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Nagel mich nicht drauf fest, aber als wir vor Jahren mal wegen Eigenbedarf gekündigt wurden hab ich mich auch schlau gemacht. Da habe ich während meiner Recherchen gelesen das eine Schwangerschaft als Härtefall gelten kann (kann! nicht muss!). http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsschutz.html

von mausebär2011 am 19.09.2018, 08:12



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Hey, ist die Kündigung nicht wegen Eigenbedarf und ist nichts schwerwiegendes vorgefallen (inklusive Abmahnungen), ist sie nicht rechtens. Auch nicht, wenn eure Vermieter das Haus verkaufen wollen. Das geht dann eben nur mit euch als Mieter. Inwiefern der neue Käufer euch dann kündigen kann, weiß ich nicht. Aber du bist schwanger, da gelten mit Sicherheit andere Regeln. Im Zweifel: bleiben. Bis Mahnungen und Räumungsklage(n) durch sind (inklusive Urteile) dauert es Monate. Aber sucht euch am Besten einen Anwalt und lasst euch beraten. Und Kopf nicht hängen lassen. Ihr werdet zu 100% nicht einfach ohne Wohnung dastehen.

von MädchenMama131518 am 19.09.2018, 08:22



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Das wäre meine erste Amtshandlung, bevor ich nach etwas neuem suche. Wenn ihr, wie du schreibst, ein gutes Verhältnis zueinander habt, wäre das ein Schritt zur Klärung der Situation.

von Zero am 19.09.2018, 08:49



Antwort auf Beitrag von Zero

Ja....wir HATTEN immer ein gutes Verhältnis. Unser Vertrauen ist jetzt natürlich dahin und unter diesen Umständen wollen wir auch nicht mehr hier wohnen. Bloß ob das alles so schnell geht, weiß ich nicht und bereitet mir Kopfzebrechen. Wir haben natürlich mit denen gesprochen und ihr Argument ist immer das Alter und der Verkauf. Dabei kann es noch Monate bis sie hier ausziehen. Das haben sie uns selbst gesagt. Es gibt wohl schon Interessenten für das Haus, auch das haben sie uns erzählt.

von Frieda19 am 19.09.2018, 09:11



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Hallo, kenne mich nicht aus... und würde mich an eurer Stelle an den Mieterschutzbund wenden. Lg und viel Erfolg

von Cherrykiss am 19.09.2018, 08:50



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Hey, Eshandelt sich bei euch wohl um eine Zweifamilienhauskündigung. Ohne detailliertere Auskünfte kann man das aber nicht abschliessend beurteilen. Diese kann so in der Form sogar rechtens sein, auch mit der kurzen Kündigungsfrist! Ich rate euch DRINGEND und schnell zum Anwalt zu gehen!!

von Mimi987 am 19.09.2018, 09:02



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

von Frieda19 am 19.09.2018, 09:12



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Wäre es denn eine Option, wenn ihr das Haus kauft und eure jetzigen Vermieter dann eure Mieter sind? Mieteinnahmen, Baukindergeld, niedrige Zinsen, KfW... Vielleicht ist eure Belastung am Ende gar nicht so viel höher als jetzt.

von VerenaSch am 19.09.2018, 09:22



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Ist nicht rechtens. Eigenbedarf ist wegen Auszug nicht geltend. Auch Verkauf ist keine haltbare Begründung. Der Käufer könnte Eigenbedarf anmelden aber auch nur mit Angabe guter Gründe. "Ist jetzt meins, Hab ich gekauft" hat bei einer Familie kein Gewicht. Die Zustände waren schließlich bei Kaufabschluss bekannt. Zurücklehnen Vermieterschutzbund kontaktieren und beitreten. Die haben Anwälte an der Hand, teilweise richtig gute. Die können euch auch direkt sagen, wie ihr nun weiter vor geht (Kündigung zurückweisen mit welcher Begründung etc).

von Meyla am 19.09.2018, 10:12



Antwort auf Beitrag von Meyla

Das stimmt so nicht! Das kann in dem Fall eine Zweifamilienhauskündigung sein. Das Gesetz gewährt dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen in einem selbst bewohnten Zweifamilienhaus ein erleichtertes Kündigungsrecht gemäß § 573a Abs.1 S.1 BGB. Welche Voraussetzungen: - unbefristeter Mietvertrag - kein Kündigungsverzicht - Die Wohnungen des Mieters und des Vermieters müssen sich in einem Gebäude befinden. -Tatsächliche Spannungen zwischen den Parteien müssen nicht belegt werden Und schwupp 3 Monate Kündigungsfrist, wenndie Mietzeit unter 5 Jahren liegt... das ist hier der Fall! Mieterbund hat u.u. Wartezeit und bis zum Anwaktstermin. Nicht warten!

von Mimi987 am 19.09.2018, 10:34



Antwort auf Beitrag von Meyla

Ich habe mir denen nur beste Erfahrungen gemacht und Hilfe gab es immer innerhalb geltender Fristen (Vertragswiderspruch etc). Bei Familien und insbe schwangeren Bewohnern gelten meist Sonderregelungen. Würde daher sofort widersprechen und es auf Klage anlegen. Da haben die wenigsten alten Vermieter Lust drauf.

von Meyla am 19.09.2018, 13:21



Antwort auf Beitrag von Meyla

Ja super, immer schön die Alten verklagen. Die haben ihr EINE Frist von 3 ,Monaten gegeben,das reicht. Man kann auch schwanger umziehen wo ist das Problem? Ich habe das 3xgemacht geht alles.

von kati1976 am 19.09.2018, 14:12



Antwort auf Beitrag von kati1976

Also 1. egal, ob alt oder jung. So ein Verhalten ist einfach sehr unschön, ob es rechtens ist, oder nicht. 2. hat hier niemand etwas davon geschrieben, die Herrschaften zu verklagen. Natürlich geht das. Ich bin während meiner ersten Schwangerschaft auch umgezogen und werde es auch dieses Mal machen müssen. Es ist ja auch nicht DER Hauptgrund, worum ich mir Sorgen mache. Und mal ganz abgesehen von meinem Thema... Warum schreibst du "immer schön die Alten verklagen" ? Glaubst du, es gibt nur die lieben alten Rentner von nebenan? Aber das ist ein anderes Thema. LG

von Frieda19 am 19.09.2018, 14:22



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Ich bin definitiv auf der Seite der Vermieter. Ich vermute mal es gibt für alles EINEN Grund. 3 Frist ist ausreichend bei so einer kurzen mietdauer

von kati1976 am 19.09.2018, 14:24



Antwort auf Beitrag von kati1976

Ja, den Grund nannte ich schon mehrfach. Sie wollen verkaufen...ohne Mieter. Und sie wollen in nächster Zukunft selbst ausziehen.

von Frieda19 am 19.09.2018, 14:25



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Ist doch okay,ich kann es nachvollziehen.

von kati1976 am 19.09.2018, 14:44



Antwort auf Beitrag von kati1976

Nein Kati, das kann ich nicht nachvollziehen. Die Vermieter müssen dann halt das Haus mit den Mietern verkaufen.

von Mehtab am 19.09.2018, 16:09



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Wenn der Käufer aber ohne will dann ist es so. Die wohnen ein Jahr da,da reichen 3 Monate Kündigungsfrist aus. Wir lesen nur eine Seite,wer weiß ob es überhaupt die Wahrheit ist

von kati1976 am 19.09.2018, 16:41



Antwort auf Beitrag von kati1976

Kati, ganz so einfach ist das dann auch wieder nicht: "Besteht der Entschluss des Vermieters, die eigene Nutzung zu Wohnzwecken nach dem Auszug des Mieters aufzugeben, zwar noch nicht bei der Abgabe der Kündigungserklärung, wird dieser aber vor Ablauf der Kündigungsfrist gefasst, muss der Vermieter dies (wie bei einer vor Fristablauf nicht nur beabsichtigten, sondern bereits umgesetzten Nutzungsänderung (s.o.)) dem Mieter mitteilen und ihm die Fortsetzung des Vertrages anbieten. Tut er dies nicht, ist die Kündigung unwirksam (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. 4. 1993 – 11 U 60/92). Liegen die Voraussetzungen für eine Verwertungskündigung gem. § 573 Abs.2 Nr.3 BGB vor, kann der Vermieter die Kündigung allerdings während des Laufs der Kündigungsfrist nachträglich auf diesen Kündigungsgrund stützen, ohne eine erneute Kündigung aussprechen zu müssen (vgl. zum Übergang auf eine Verwertungskündigung LG Hamburg, Urteil vom 19.1.1989 – 7 S 173/88)" Außerdem § 573 a BGB: (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

von Mehtab am 19.09.2018, 17:05



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Selbst wenn die Kündigung zulässig ist, dann verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate: § 573 a BGB: (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. Außerdem: "Besteht der Entschluss des Vermieters, die eigene Nutzung zu Wohnzwecken nach dem Auszug des Mieters aufzugeben, zwar noch nicht bei der Abgabe der Kündigungserklärung, wird dieser aber vor Ablauf der Kündigungsfrist gefasst, muss der Vermieter dies (wie bei einer vor Fristablauf nicht nur beabsichtigten, sondern bereits umgesetzten Nutzungsänderung (s.o.)) dem Mieter mitteilen und ihm die Fortsetzung des Vertrages anbieten. Tut er dies nicht, ist die Kündigung unwirksam (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. 4. 1993 – 11 U 60/92). Liegen die Voraussetzungen für eine Verwertungskündigung gem. § 573 Abs.2 Nr.3 BGB vor, kann der Vermieter die Kündigung allerdings während des Laufs der Kündigungsfrist nachträglich auf diesen Kündigungsgrund stützen, ohne eine erneute Kündigung aussprechen zu müssen (vgl. zum Übergang auf eine Verwertungskündigung LG Hamburg, Urteil vom 19.1.1989 – 7 S 173/88)" Das schreit förmlich nach einem Mieterverein. Lass dich dort beraten, und dann könnt ihr noch einmal mit den Herrschaften sprechen. Ich finde es nicht in Ordnung, die Wohnung zu vermieten und dann gleich wieder zu kündigen. Das mit dem Verkauf hätten sie sich halt vor der Vermietung an euch überlegen sollen. Ein Umzug verursacht so viele Umstände und Kosten, da kann man schon erwarten, dass die Vermieter sich vor der Vermietung ein paar Gedanken machen. Ob die beiden das Haus ein paar Monate eher oder später verkaufen wird nicht so viel ausmachen, außerdem können sie es ja jederzeit vermietet verkaufen. Ich würde das so nicht einfach hinnehmen.

von Mehtab am 19.09.2018, 17:20



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Es lässt sich ja immer ein Grund finden,damit die Kündigung wirksam ist. Wie gesagt wir wissen nicht ob sie die Wahrheit sagt. Weißt das ja alles ganz anders

von kati1976 am 19.09.2018, 17:58



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Hallo Mehtab, Vielen Dank für Deine Antwort! Ja, du hast recht mit dem was du schreibst. Wenn ich vorhabe zu verkaufen, hole ich mir keine Mieter mehr ins Haus, oder verkünde von Anfang an, dass es nur für ein Jahr, oder so ist. Dann wären wir dort nämlich nicht eingezogen. LG

von Frieda19 am 19.09.2018, 19:36



Antwort auf Beitrag von kati1976

Du hast einen Denkfehler. Eben weil die erst ein Jahr dort wohnen haben sie die besten Karten. Wenn die schon länger über Verkauf nachdenken weil sie auch dort ausziehen wollen, ist deine ganze Argumentation für den PoPo, dann gilt die nämlich nicht mehr. Dann hätten die Vermieter nur befristet vermieten dürfen oder bei Aufnahme des Mietverhaltens bereits schriftlich festhalten müssen das es nur eine kurzfristige Sache ist. es muss nicht hingenommen werden das dann so kurz nach beginn wegen verkauf gekündigt wird, und schon mal gar nicht in der Monatsmitte. Die Kündigung hätte zum Monatsletzten erfolgen müssen und spätestens am 3ten Werktag vorliegen müssen. Damit ist die Kündigung eh ungültig. Erschreckend wenn du das als Vermieter nicht weiß.

von Felica am 19.09.2018, 19:53



Antwort auf Beitrag von Felica

Wo sage ich das ich Vermieterin bin? Ich kann nur so ein dussliges Gejammer nicht hören. Keiner sagt mir was,ich habe ein kind, ich bin schwanger, Ein gejammer ohne Ende. Die wollen da nicht wohnen bleiben,also aufhören zu jammern und neue Wohnung suchen. Klar kann man klagen usw. Aber so was spricht sich rum und ob man dann eine neue Wohnung findet,ist fraglich. Ich wünsche den alten Leuten alles gute.

von kati1976 am 19.09.2018, 20:36



Antwort auf Beitrag von kati1976

Weil so ein Mist nur von jemanden kommen kann der selbst als Vermieter mal an Mieter geraten ist die sich auskennen. Den anders kann man deine Gehässigkeit nicht mal mehr entschuldigen. Dann müsste man einfach annehmen, du bist von Natur aus derartig bösartig und überheblich.

von Felica am 19.09.2018, 20:51



Antwort auf Beitrag von kati1976

Dusseliges Gejammer? Sag mal, was bist du denn für eine Person? Neue Wohnung suchen? Wir sind dabei. Wir haben Sonntag die Kündigung erhalten. Heute ist Mittwoch. Du hättest wahrscheinlich schon eine Wohnung und umgezogen wärst du wahrscheinlich auch schon. Und ja das spricht sich natürlich rum hier bei uns im Dorf, denn man muss ja auch seine Kontakte spielen lassen um schnell eine Wohnung zu finden. Und ob du es glaubst, oder nicht...alle sind der gleichen Meinung, dass unsere Vermieter sich nicht korrekt verhalten. Und wir haben kein böses Wort über sie verloren. Bloß die Fakten mitgeteilt. Im übrigen sprechen deine ganzen Äußerungen hier nicht gerade für dich. Du machst auf mich einen sehr unsympathischen Eindruck. Und ja....auch ich wünsche unseren Vermietern alles Gute und nur das Beste.

von Frieda19 am 19.09.2018, 21:07



Antwort auf Beitrag von Felica

Danke für die Unterstützung :) LG

von Frieda19 am 19.09.2018, 21:08



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Ich meine schon, dass es rechtens sein kann. Auf jeden Fall halten sie die 3 Monate Kündigungsfrist unter 5 Jahren ein. Warum redet ihr nicht mit Ihnen, dass verstehe ich nicht...du schreibst ihr „HATTET“ ein gutes Verhältnis...aber mal ehrlich jetzt nur wegen der Kündigung nicht mit Ihnen reden, finde ich ziemlich albern. Grad deswegen würde ich sie ansprechen, was da los ist.

von Patte78 am 19.09.2018, 10:56



Antwort auf Beitrag von Patte78

"Nur" wegen der Kündigung? Bist du schonmal schwanger, mit Kleinkind und noch dazu VOR Weihnachten umgezogen? Der Wohnungsmarkt bei uns ist zu dieser Zeit ziemlich rar gesät. Die meisten Leute ziehen im Frühling um. Und natürlich sind wir menschlich von denen sehr enttäuscht. Das ist wohl zu verstehen. Aber ja...Wir haben ja mit denen geredet. Ich habe ja nicht geschrieben, dass wir jetzt nicht mehr mit ihnen sprechen, aber das Ergebnis bleibt das gleiche. Danke für die Antworten!

von Frieda19 am 19.09.2018, 12:14



Antwort auf Beitrag von Patte78

Oh ja, das bin ich...grad erst dies Jahr...im April an Ostern und am 7.5 habe ich mein Kind bekommen und was soll ich sagen, habe die halbe Schwangerschaft über renoviert und Kisten gepackt. Und habe noch ne halbe Baustelle. Dazu habe ich noch einen 4 Jährigen, nen Hund und Mann die auch versorgt werden wollen. Auf der Schiene musste nu nicht kommen...Ist alles machbar... Und um ehrlich zu sein, klar ist eure Situation doof, aber ich kann auch die Vermieter verstehen, die da an sich denken und sich jetzt im Alter versorgt sehen wollen

von Patte78 am 19.09.2018, 14:29



Antwort auf Beitrag von Patte78

Wie ich schon schrieb. Während meiner ersten Schwangerschaft bin ich auch umgezogen, mit allem Drum und Dran...hochschwanger. Hat auch alles geklappt. Klar ist es machbar...ich wollte aber eigentlich nicht ein zweites Mal hochschwanger umziehen. Da du das ja nun schon auch mal machen musstest, dann weißt du ja, dass es doch etwas hinderlicher ist schwanger umzuziehen, als unschwanger umzuziehen. Die Erfahrung habe ich jedenfalls gemacht. Natürlich kann ich meine Vermieter auch verstehen. Unter anderen Umständen könnte ich sie sogar noch besser verstehen und hätte auch mehr Verständiss. Sie haben bis vor kurzen immer wieder betont, wir sollen nichts überstürzen, wir sollen noch nicht ausziehen. Wir haben natürlich schon seit geraumer Zeit immer mal wieder nach Wohnungen, oder Häuser geschaut, da uns klar war, dass wir "irgendwann" ausziehen müssen. Dann war ich eine Woche bei meinen Eltern zu Besuch, kam Sonntag nach Hause und Zack, die große Überraschung. Das ist nicht die feine Art. Und dabei spielt es, meiner Meinung nach, keine Rolle wie alt jemand ist.

von Frieda19 am 19.09.2018, 14:52



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Mimimimi Dein Gejammer ist aber okay? Vielleicht hat sich bei denen jetzt schnell was ergeben,das weißt du doch nicht.

von kati1976 am 19.09.2018, 15:17



Antwort auf Beitrag von Patte78

Also ich kann deinen Unmut total verstehen, so schnell eine passende Wohnung zu finden ist nicht leicht. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Schwangere haben aber "Sonderstatus", dass weiß ich genau. Rufe gleich mal an. Bekannte haben auch Kündigung aufgr. Eigenbedarf und haben bis Mai Zeit.

von estelle03 am 19.09.2018, 15:26



Antwort auf Beitrag von kati1976

Entschuldigung....aber was ist das denn für eine Aussage. Mimimimi? Ich habe in keiner Silbe jemammert. Wenn du nichts mehr beizutragen hast, dann lass es doch einfach....oder auch nicht, wenn's Spaß macht. LG

von Frieda19 am 19.09.2018, 15:38



Antwort auf Beitrag von estelle03

Hallo, Danke für deine Antwort. Nein sind wir leider nicht. LG

von Frieda19 am 19.09.2018, 15:39



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Natürlich bist du nur am jammern. In der Zeit die du hier mit jammern verbringst, konntest du auf Wohnungssuche gehen Du jammerst das es so unfair ist,ist es aber nicht. Die alten Leute haben sicher einen Grund das es jetzt so schnell gehen muss. Stell dir mal vor es wären deine Eltern,würdest du da auch so jammern oder würdest Du deine Eltern verstehen das sie DEN Mietern kündigen um alles klar zu machen für ihr Leben?

von kati1976 am 19.09.2018, 15:47



Antwort auf Beitrag von Patte78

Ja, ich weiß wie das ist ...schwanger umzuziehen, ein Haus zu sanieren...Angst zu haben ohne Küche oder Bad etc zu wohnen und und und...aber es ist halt so gewesen und ich habe nicht gejammert sondern es genommen, wie es kam...und versucht das beste draus zu machen. Hab mehr gemacht, als ich durfte und Ich hätte gern viel mehr mitgeholfen, als ich konnte... Und trotzdem kann ich die Vermieter verstehen...wenn sie ein gutes Angebot etc haben...warum sollten sie da nicht an sich und ihren Altenteil denken, sondern an dich???? Ich finde schon, dass du jammerst...wie unfair das „dir“ Schwangeren gegenüber ist.

von Patte78 am 19.09.2018, 15:59



Antwort auf Beitrag von Patte78

Sie haben doch noch gar kein Angebot, da sie selbst noch gar nicht wissen, wieviel das Haus eigentlich wert ist. Sie wollen uns sozusagen vorsorglich hier raus haben. Ich berufe mich doch überhaupt gar nicht auf meine Schwangerschaft. Es ist bloß ein Grund von vielen.

von Frieda19 am 19.09.2018, 16:15



Antwort auf Beitrag von kati1976

Wir SIND auf Wohnungssuche. Danke für den Tip! Der Grund ist....zum 1000000ten mal, dass sie ihr Haus verkaufen wollen + in naher Zukunft in eine Altenwohnung ziehen wollen. Wer schonmal ein Haus verkauft hat bzw auf eine Altenwohnung wartet, weiß dass das nicht von heute auf morgen passiert. Meine Eltern? Da würde ich nicht anders reagieren, als ich es jetzt tue. Ich habe Verständnis für die Sache an sich, aber nicht für die Art und Weise. Egal ob es die Eltern sind, oder die eigenen Vermieter.

von Frieda19 am 19.09.2018, 16:26



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Du bist aber über DIE Leute bestens informiert. Vielleicht sagen sie dir einfach nicht alles,würde ich auch nicht machen. Ach ja,es lassen sich immer Gründe finden für eine Kündigung,seitens der Vermieter

von kati1976 am 19.09.2018, 16:44



Antwort auf Beitrag von Patte78

Aha, dann hab ich was falsch verstanden...ich lese hier ständig von deiner Schwangerschaft, aber vielleicht bilde ich mir das nur ein. Was wollt ihr denn tun? Du sagst es geht nicht Rechtsstreit, aber hört sich in gewisser weise so an, Als ob doch...

von Patte78 am 19.09.2018, 16:47



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Sie haben fristgerecht gekündigt, sollen sie vorher um Erlaubnis fragen ob es dir im den Kram passt? Es ist schade und ja kurz vor Weihnachten kann man sich besseres vorstellen, aber es gibt schlimmeres. Wenn ihr bett seid,vielleicht gibt es dann einen Monat mehr.

von kati1976 am 19.09.2018, 16:59



Antwort auf Beitrag von kati1976

Also 1. ja ich weiß ziemlich viel über die Herrschaften, weil ich sie schon relativ lange kenne. 2. sind wir vielleicht nicht über alles informiert, aber doch über einiges. Sie wissen nicht, was das Haus wert ist, weil gerade heute eine Sachverständige hier war, die das Haus erstmal schätzen muss. Und 3. einen Grund uns zu kündigen, außer dem Hausverkauf, werden sie nicht finden und nicht haben.

von Frieda19 am 19.09.2018, 19:45



Antwort auf Beitrag von kati1976

haben sie nicht. Also lass deine Falschaussagen nur weil du anderen vorsätzlich einen reinwürgen willst. So was gehässiges was auch noch falsche Behauptungen verteilt habe ich ja wohl selten gesehen. Und das nur weil man als Vermieter selbst unfähig ist sich mal rechtlich kundig zu machen.

von Felica am 19.09.2018, 19:57



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Ab zum Mieterschutzbund und erstmal von denen ein Schreiben aufsetzen lassen, dass ihr der Kündigung widersprecht. Die werden euch da gut beraten und kennen auch Fristen die einzuhalten sind. Wir hatten auch ein gutes Verhältnis zu unserem ehemaligen Vermieter. Bis die (haltlose) Kündigung wegen Eigenbedarf kam. Wir wollten eh bauen und da wir mit unserem Vermieter auf dem Hof wohnten, wollten wir auch keinen Stress. Beim Auszug haben wir deren wahres Gesicht gesehen. Die wollten nämlich, dass wir für deren Sohn noch die ganze Wohnung renovieren und hatten sich sogar ohne unseres Wissens mit einem Schlüssel (von dem wir nie wussten) unbefugten Zutritt verschafft um zu gucken, was wir alles renovieren sollen. Der Mieterschutzbund hats für uns gerichtet.

von Thiara82 am 19.09.2018, 11:28



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Habt ihr einen bestristeten oder unbefristeten Mietvertrag? Das macht nämlich auch nochmal einen Unterschied. Gruß Sylvia

von Dreikindmama am 19.09.2018, 12:29



Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Hallo! Der Mietvertrag ist unbefristet.

von Frieda19 am 19.09.2018, 12:38



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Wenn die Eigentümer mit im Haus wohnen haben sie ein erleichtertes Kündigungsrecht. Ob das aber begründet sein muss? Gute Frage.

von xIntirax am 19.09.2018, 12:31



Antwort auf Beitrag von Frieda19

rechtens oder nicht aber. -habt ihr vor gerichtlichen oder auch nur einfachen streit in einem 2 familienhaus zu provozierenß -alten leuten das leben schwr zu machen? ihr könnt doch ansprechen, die frist zu verlängern , um in ruhe etwas anderes zu finden. bin definitiv auf seiten der ältern herrschaften , für die das alles bestimmt schwieriger ist als für euch....egal was das recht sagt, einfach aus empathischen gründen

Mitglied inaktiv - 19.09.2018, 13:08



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Hallo, 1. Nein das ist genau das, was wir eigentlich nicht wollen...und schon gar nicht im Streit auseinander gehen. 2. Die alten Herrschaften machen es uns gerade sehr schwer und nicht umgekehrt. Es wurde immer wieder betont, dass sie uns gerne hier haben und wir so lange bleiben dürfen, bis sie eine Zusage für eine Altenwohnung haben. Aus empathischen Gründen, hätten sie uns nicht einfach die Kündigung vor den Latz hauen dürfen...und vorher immer betonen, wie schön es ist, eine junge Familie im Haus zu haben. Das ist meiner Meinung nach empathielos und nicht, dass wir nun berechtigte Sorgen haben, in kürzester Zeit etwas vergleichbar schönes zu bekommen. Ich möchte mich nicht verkleinern, oder gar verschlechtern. Das ist doch menschlich. Natürlich denke ich an meine Familie, an meine 2 Kinder und nicht in erster Linie, dass unsere Vermieter es auch gerade nicht so leicht haben! LG

von Frieda19 am 19.09.2018, 13:32



Antwort auf Beitrag von Frieda19

nur seid ihr noch jung, könnt x mal umziehen oder gar noch bauen...sie haben ihre letzte station erreicht und müssen verkaufen, für was sie gelebt haben. macht man es denen da noch schwerer?

Mitglied inaktiv - 19.09.2018, 13:45



Antwort auf diesen Beitrag

Das sehe ich genauso.

von kati1976 am 19.09.2018, 14:24



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Sehe ich auch so...und vielleicht haben die Vermieter ja auch was in Aussicht und selbst wenn es erstmal nur das verkaufen des Hauses zu einem guten Preis ist. Damit decken sie ihre Altenwohnung ab...was heut zu Tage nun ja nicht billig ist und da finde ist es ihr gutes Recht an sich zu denken

von Patte78 am 19.09.2018, 14:32



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Ich verstehe die Diskussion einiger ob alt oder jung nicht ganz. Ist doch egal. Wenn es so ist wie beschrieben ist es schon ein doofes Verhalten. Wenn man im gleichen Haud wohnt, sich immer gut verstanden hat, warum dann nicht persönlich und ehrlich sprechen? Wäre die bessere Art und Weise meiner Meinung nach.

von Macana am 19.09.2018, 14:39



Antwort auf Beitrag von Macana

Hallo, dem stimme ich voll und ganz zu! Es geht um rechtliche Grundlagen und Verhalten- was für mich nichts mit alt oder jung zu tun hat. Auch nach einer Beratung durch den Mieterschutzbund muss man nichts gerichtliches oder sonst irgendwas in die Wege leiten, sondern weiß einfach was Sache ist... @ AP : was haben denn eure Vermieter dazu gesagt, dass erst immer von Zeit lassen gesprochen wurde und jetzt müsst ihr schnell raus? Würde Ihnen nochmal sagen, dass ihr es sehr schade findet jetzt so überraschend die Kündigung zu bekommen, wenn es vorher immer anders kommuniziert worden ist. Lg

von Cherrykiss am 19.09.2018, 15:16



Antwort auf Beitrag von Macana

Wir wissen doch garnicht...ob persönlich und ehrlich gesprochen wurde oder nicht. Wie willst du das beurteilen. Wenn sie sagen, dass es ihnen darum geht das Haus besser zu verkaufen oder auch das sie ne Altenwohnung haben oder oder...dann muss das ja nicht gelogen sein.

von Patte78 am 19.09.2018, 15:54



Antwort auf Beitrag von Cherrykiss

Hallo, Danke für Deine Antwort. Sie haben anscheinend Angst, mit Mietern das Haus nicht verkaufen zu können. Wir haben vorhin nochmal mit denen gesprochen und zumindest müssen wir nicht bis Dezember die ganze Miete bezahlen, falls wir vorher eine Wohnung finden. Also sollten wir zum 01.11. umziehen, sind wir ab November hier komplett raus. Sie sagte uns, rechtlich müssten wir bis zum 15.12. eigentlich die Miete zahlen. Sie kommen uns damit sozusagen entgegen, dass wir zumindest keine Doppelmiete bezahlen müssen. Und sie hat eingeräumt, dass sie uns zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekündigt hat. Zu dieser Zeit gibt es eben leider nicht so viele Angebote.

von Frieda19 am 19.09.2018, 19:32



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Sie haben sogar zu einem rechtlich nicht haltbaren Zeitpunkt gekündigt. Die Kündigung ist so ungültig!

von Felica am 19.09.2018, 20:01



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Da haben sie doch gerade die Mieterrechte weiter verbessert, gerade was Kündigungen aufgrund einer Veräußerung des Hauses anbetrifft. Das mit dem Entgegenkommen ist Mumpitz! Sie können Euch sicher nicht zu diesem Termin kündigen, und ein Haus verkauft sich, wenn ich mal so sagen will, auch nicht über Nacht. Da kann man Fristen zur Übergabe vereinbaren, der Vertrag steht dann aber, die Finanzierung müssen die zukünftigen Käufer ja auch erst einmal organisieren, ggf. selbst noch Eigentum verkaufen, damit sie flüssig genug sind. Ich finde diese Art von Eile nicht zielführend, rechtlich gesehen ist sie sicherlich anfechtbar, zumindest der kurze Termin. Ich würde mich auch sofort beim Mieterschutzbund melden und beraten lassen. Das geht normalerweise sehr zeitnah. Wenn es keinen zeitnahen Termin gibt, würde ich mich bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt schlau machen. Ein Beratungstermin ohne weiteren Auftrag des Anwalts hat feststehende Kosten, ist also überschaubar. Und auch ich finde, dass man das so nicht machen kann, eine Familie mit kleinem Kind und schwangerer Frau (dann hochschwanger) kurz vor Weihnachten zu kündigen. Hausverkaufspläne kommen nicht von heute auf morgen. Die trägt man mit sich herum. Mindestens auf einen deutlich späteren Termin würde ich bestehen und das auch entsprechend argumentieren, falls noch Argumentationsspielraum möglich ist. Ansonsten würde ich durchaus darauf hinweisen, dass Ihr Euch anwaltlich beraten lasst und unter Umständen Widerspruch einlegen werdet. Als Schwangere bist Du ein Härtefall. Sie könnten Euch, wenn Ihr es dann nicht schafft, eine adequate Wohnung in der Zeit zu finden und umzuziehen, nicht einfach vor die Tür setzen. Das sei noch dazu gesagt. Ich wünsche Dir trotz allem eine schöne Schwangerschaft und ein bald harmonisches Zuhause für das Baby und Euch!

von Schniesenase am 19.09.2018, 23:09



Antwort auf Beitrag von Schniesenase

Hallo, Vielen Dank für Deine Antwort. Liebe Grüße Frieda

von Frieda19 am 20.09.2018, 07:53



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Nee, ist nicht rechtens. Zum 1.1. können sie euch kündigen. Nicht aber zum 15.12.

von Nina411 am 19.09.2018, 18:18



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Nein ist nicht rechtens. Schon wegen des Datums zum 15.12 nicht. Auf dem 31.12 datier könnte die Sache anders aussehen. Aber auch dann nicht so einfach möglich. Ab zum Anwalt wenn ihr es knallhart wollt. Zu den Vermietern, wenn ihr euch vorstellen könntet das Haus zu kaufen, warum nicht mit denen mal reden? Und auch mit der Bank. Es gäbe die Möglichkeit Kauf, oder auch Mietkauf, wer weiß ob die Bock haben da sich groß drum zu kümmern vor allen wenn man die Mieter erst noch umständlich rausklagen muss wenn die auch bereit wären es zu kaufen?

von Felica am 19.09.2018, 19:47



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Guten Abend, erst mal - nein, das ist NICHT rechtens - auf gar keinen Fall. Lasse Dich da bitte von manchen Benutzern/innen hier ins Bockshorn jagen! Und ich rate Dir auch wie Dir hier auch schon vorgeschlagen wurde: Gehe so schnell wie möglich zum Mieterschutzverein und tritt diesem bei, denn die sind günstig und helfen auch wirklich. Und warte damit bitte nicht noch lange! Ich weiß das deswegen so genau, weil ich genau diese Unbill vor über 12 Jahren auch schon mal persönlich und hautnah erlebt habe. Meine (bereits betagte) Vermieterin lebte auch jahrelang mit mir im selben Haus, wir haben uns auch immer super verstanden, dann kam sie ins Heim, weil sie alleine nicht mehr leben konnte - und plötzlich kam dann 2 Jahre später von ihrem Cousin die Kündigung (ähnlich wie bei Dir; zu welchem Zeitpunkt ich hätte ausziehen sollen, weiß ich nach 13 Jahren nicht mehr). Und weil mir das auch sehr komisch - und eben nicht rechtens - vorkam, wendete ich mich auch schnellstmöglich an den Mieterschutzbund und bin da auch eingetreten. Und siehe da - die Kündigung war eben NICHT rechtens und ich hatte überhaupt nichts mehr zu befürchten. OK, ich war seinerzeit nicht schwanger, aber nichts desto trotz musste ich das ebenfalls so nicht hinnehmen. Und ich bekam dann aber relativ schnell - dank "Vitamin B"; sprich; durch eine Bekannte - eine neue, schöne Wohnung, wo ich heute noch lebe. Wie man nun sieht, sollte man sich halt nicht alles gefallen lassen und sich wehren, wenn es sein muss. Also, mache das so und wendet Euch schnellstmöglichst an den Mieterverein (wenn Ihr keine Rechtsschutzversicherung habt)! Wünsche Euch viel Glück dabei. Gruß

von kaempferin am 19.09.2018, 20:20



Antwort auf Beitrag von kaempferin

Verbesserung: Lasse Dich da bitte von manchen Benutzern/innen hier NICHT ins Bockshorn jagen... wollte ich natürlich schreiben.

von kaempferin am 19.09.2018, 20:21



Antwort auf Beitrag von kaempferin

Bei dir ist das eine andere Vorraussetzung gewesen - man kann deinen Fall nicht mit dem der TE vergleichen, da bei dir wahrscheinlich keine Kündigung nach bgb 573a war. Daher auch die problemlose Anfechtung. Hier könnte das u.u. tatsächlich rechtens sein, aber auch sowas ist anfechtbar und die Vermieter haben sie auch aus deren Sicht ungeschickt geäussert. Und das macht die Anfechtbarkeit deutlich grösser. Ist aber Wurscht denn auch ich bin wie du der Meinung ab zu Anwalt - bei uns hier hat man 3 Monate Wartezeit für einen Termin über dem Mieterbund, ob das da auch so ist bitte erfragen. Keinesfalls so lange warten! ABER keinesfalls zurücklehnen und abwarten wie hier irgendwo geschrieben wurde:. Schnell tätig werden!

von Mimi987 am 19.09.2018, 21:08



Antwort auf Beitrag von kaempferin

Hallo, Danke für Deine Antwort. Wir haben morgen schon einen Besichtigungstermin und werden dann entscheiden, wie es weitergeht. LG

von Frieda19 am 19.09.2018, 21:10



Antwort auf Beitrag von Mimi987

Danke für Deine Antwort. Nein, abwarten werden wir nicht. Ich hänge gerade etwas in der Luft und muss tätig werden. Wir haben morgen schon einen Besichtigungstermin und werden danach entscheiden, wie es weitergeht. LG

von Frieda19 am 19.09.2018, 21:13



Antwort auf Beitrag von Mimi987

"Bei dir ist das eine andere Vorraussetzung gewesen - man kann deinen Fall nicht mit dem der TE vergleichen, da bei dir wahrscheinlich keine Kündigung nach bgb 573a war." Das weiß ich nach sooo langer Zeit (14!) Jahre(!) natürlich nicht mehr, ob das eine Kündigung nach Paragraph soundso und irgendwas war. "Ist aber Wurscht denn auch ich bin wie du der Meinung ab zu Anwalt - bei uns hier hat man 3 Monate Wartezeit für einen Termin über dem Mieterbund, ob das da auch so ist bitte erfragen. Keinesfalls so lange warten! ABER keinesfalls zurücklehnen und abwarten wie hier irgendwo geschrieben wurde:. Schnell tätig werden!" Eben!

von kaempferin am 19.09.2018, 21:26



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Hallo, bitte, gern geschehen! Wie gesagt, ich wünsche Euch jedenfalls viel Glück, dass Ihr bald die RICHTIGE(!) Wohnung findet, die zu EUCH PASST! Das ist ja schon mal etwas, dass/wenn Ihr morgen schon einen Besichtigungstermin habt. Kannst ja dann hier mal berichten, wie es mit Euch und der ganzen Wohnungssuche weitergeht, denn das würde mich wirklich sehr interessieren. Und: Zum einen - Du jammerst NICHT! Lasse Dir das hier von manchen bitte nicht einreden! Zum anderen: Du beteiligst Dich wenigstens sehr eifrig an Deinem eigenen Faden und schreibst eifrig mit - und das finde ich sehr, sehr gut! - Was man von etlichen Benutzern/innen nicht behaupten kann - die stellen eine hochnotwichtige Frage hier ein - und nach etlichen Tipps und Antworten melden sie sich überhaupt nicht mehr und sind wie vom Erdboden verschluckt. Und das finde ich nicht gut. Gruß

von kaempferin am 19.09.2018, 21:31



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Es fällt euren Vermietern bestimmt nicht leicht ihr Haus aufzugeben. Vielleicht ist ja auch gesundheitlich etwas in Schieflage geraten, dass sie so plötzlich verkaufen wollen. Klar ist es doof für dich, ich finde aber, dass es stark übertrieben ist, sie jetzt so zu verurteilen Es gibt doch 3 Lösungsmöglichkeiten 1.) du fragst freundlich, ob bei ihnen alles in Ordnung ist, oder ihr euch irgendwie arrangieren könnt. ZB ohne Mietvertrag so lange da wohnen bis ihr etwas gefunden habt, dafür greift ihr Ihnen ein bisschen unter die Arme, was Gartenarbeiten und Einkäufe angeht 2.) darauf bist du oben gar nicht eingegangen, aber wie wäre denn die Möglichkeit, dass ihr kauft? Gibt ja das neue Baukindergeld und die niedrigen Zinsen laden ja fast dazu ein 3.) ihr nehmt es jetzt so hin und zieht so schnell wie möglich um und sich micht gleich angefasst fühlen, nur weil es dir nicht in den Kram passt Denn alles schwarz reden hilft ja nun nicht. Es muss ja voran gehen. Viele Grüße

von wir6 am 19.09.2018, 21:56



Antwort auf Beitrag von wir6

Richtig und eventuell könnten sie ja auch ihre Hälfte kaufen und die andere eventuell ein Familienmitglied.

Mitglied inaktiv - 19.09.2018, 21:59



Antwort auf diesen Beitrag

Fristen egal, alles egal was sie Euch geschrieben haben. nein ernsthaft. Du als Mieter darfst kündigen OHNE grund, sie als Vermieter NICHT. steht überhaupt kein Grund drin, ist die Kündigung nicht wirksam. Weiss ich 100%! Und das mit der Miete entgegenkommen, du könntest sogar aushalndeln, dass du zusätzlich für Summe x früher ausziehst. Solange du zahlst, sie keinen wirksamen Kündigungsgrund haben, kannst du wohnen bleiben. So würde ich nicht mit mir umgehen lassen.

von Saraid am 20.09.2018, 00:12



Antwort auf Beitrag von wir6

Hallo, Ich verurteile bloß die Art und Weise! Zu2) Das Haus zu kaufen bzw zur Zeit überhaupt zu kaufen, kommt für uns nicht in Frage. Das Haus ist uns viel zu groß und wahrscheinlich somit zu teuer. Die Preise für Immobilien im Moment sind so überteuert, dass es für uns keinen Sinn macht zu kaufen. Wir wollen, wenn überhaupt noch ein paar Jahre damit warten. Ja, die Zinsen sind niedrig, aber zurückzahlen muss man es trotzdem. Zu3) Wir haben vor so schnell wie möglich auszuziehen, wenn wir etwas passendes finden. Natürlich passt es mir nicht in den Kram, nach einem Jahr (krass gesagt) vor die Tür gesetzt zu werden. Eigentlich nachvollziehbar, oder? Schwarz reden tu ich nichts, es ist jetzt wie es ist...und entweder wir finden was, oder eben nicht...und dann müssen wir sehen, wie es weitergeht. Und sich dahingehend Unterstützung zu suchen, ist völlig legitim, wenn man selbst sich nicht so gut mit dem Thema auskennt. Darum habe ich hier um Hilfe gebeten. Danke für Deine Antwort. LG

von Frieda19 am 20.09.2018, 08:06



Antwort auf Beitrag von wir6

Frieda, ich kann Deine Haltung absolut nachvollziehen. Sie haben das aus ethisch-moralischer Sicht falsch angefangen, und sie sind auch rechtlich auf sehr wackeligem Grund. Lasst Euch rechtlich beraten, legt formal Widerspruch gegen die Kündigung ein - Fristen beachten! Die sind ziemlich kurz - und sucht Euch eine Wohnung, die zu Euch passt, nicht die erstbeste. Von wegen alten Leuten das Leben schwer machen, das kann ich nicht nachvollziehen. Sie sind Vermieter, als solche geht man Verantwortung und eine Verpflichtung ein. Und ich finde auch, dass man eine junge Familie mit schwangerer Frau nicht ohne Vorwarnung kurz vor Weihnachten vor die Tür setzen kann. Wie schon gesagt, beim Hausverkauf kann man ja den Übergabetermin entsprechend später verhandeln. Das ist ganz normal und beim heutigen Run auf die Imobilien auch kein Nachteil. Ich vertrete, was Schwangerschaft angeht, auch die Meinung, dass Frau und Ungeborenes des besonderen Schutzes bedürfen. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Nicht ohne Grund! Berichte doch mal, wie es weitergeht! Alles Gute für Euch!

von Schniesenase am 20.09.2018, 08:55



Antwort auf Beitrag von wir6

Dass du dich nicht ärgern darfst. Oder dass es blöd gelaufen ist. Ich kenne es so, dass Verkauf nicht Miete bricht. Also wenn ihr im Vertrag kein Enddatum drin habt, wird es schwer zu kündigen. Aber Verständnis auf beiden Seite täte allen gut. Ich ZB kann gut verstehen, dass sie im Alter nicht so ein großes Haus bewirtschaften können. Vielleicht hat sich eine Möglichkeit ergeben oder es ist eben irgendetwas passiert, was sie zum Verkauf drängt. Anderseits kann ich auch gut verstehen, dass du dich ärgerst und es ist halt wirklich nun blöd. Umso wichtiger ist es doch jetzt die Fronten nicht zu verhärten, sondern aufeinander zuzugehen Alles Gute und viele Grüße

von wir6 am 20.09.2018, 10:32



Antwort auf Beitrag von wir6

In Zweifamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, in denen Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) kann der Vermieter hier ohne Angabe von Gründen, ohne sich zum Beispiel auf Eigenbedarf berufen zu müssen, kündigen. Das gilt selbst dann, wenn sich der Mieter nichts hat zu Schulden kommen lassen, er immer pünktlich die Miete gezahlt hat. Voraussetzung ist, dass der Vermieter tatsächlich mit im Haus wohnt und seine Wohnung nicht nur als Wochenend-Domizil nutzt. Auch wenn sich im Haus neben den beiden Wohnungen für Mieter und Vermieter noch Gewerberäume befinden, kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen. Anders, wenn es im Haus noch eine dritte Wohnung gibt. Dann scheidet das Sonderkündigungsrecht für den Vermieter aus. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die dritte Wohnung nicht mehr vermietet, sondern in seinen Wohnbereich integriert hat. Will der Vermieter, gestützt auf sein Sonderkündigungsrecht, das Mietverhältnis beenden, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist einhalten. Je nach Wohndauer des Mieters beträgt die Kündigungsfrist dann zwischen 6 und 15 Monaten. Der gekündigte Mieter kann sich auf die so genannte Sozialklausel berufen, wenn die Räumung der Wohnung für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Dann muss notfalls ein Gericht entscheiden, welche Interessen vorgehen, die des Vermieters oder die des Mieters.

von Himbeere2008 am 20.09.2018, 11:00



Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen kann der Vermieter auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen. Gegen diese erleichterte Kündigungsmöglichkeit bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da sich aus der Verfassung keine generelle Verpflichtung des Gesetzgebers entnehmen lässt, die ordentliche Kündigung einer Wohnung nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zuzulassen

von Himbeere2008 am 20.09.2018, 11:01



Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Allerdings nicht, wenn die Vermieter nur zur Erhöhung des Kaufpreises entmieten wollen! Diese Vorschrift sieht zu Recht ein vereinfachtes Kündigungsrecht des Vermieters vor, damit er nicht mit Mietern, mit denen er, warum auch immer, nicht mehr zurechtkommt, zusammenleben muss. Hier ist das aber gar nicht der Fall, da die Vermieter selbst ausziehen wollen. Hierzu habe ich oben schon Gerichtsurteile zitiert.

von Mehtab am 20.09.2018, 13:36



Antwort auf Beitrag von Schniesenase

Vielen Dank für Deine Antwort! Ja, ich werde berichten. :) LG Frieda

von Frieda19 am 20.09.2018, 16:16



Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Der Keller unten ist komplett ausgebaut, mit allem was zum Leben dazugehört. Es wird aber nur bei Familienbesuch genutzt. Ob das auch als Wohnung gilt, weiß ich nicht, ich denke aber fast schon. Aber naja...wir wollen ja eigentlich nicht, dass es zu Streit kommt. Wenn unsere Vermieter uns auch ein bisschen entgegen kommen, werden wir es bestimmt ohne Streiterein lösen. Sollten unsere Vermieter sich aber komplett quer stellen, dann suchen wir uns selbstverständlich Hilfe. Denn, wie jemand schon schrieb, man muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Und auch wenn die Meinungen hier sehr auseinander gehen, was rechtens ist und was nicht, so glaube ich auch nicht, dass es so einfach ist, wie unsere Vermieter sich das vorstellen. Aber wie auch schon mehrfach geschrieben, wollen wir keinen Stress mit unseren Vermietern, denn so blöd jetzt auch alles gelaufen ist, trotzdem hat das Zusammenleben im Großen und Ganzen gut funktioniert, auch wenn es nur für ein Jahr war. Aber unsere Vermieter müssen halt auch mitspielen und es im Frieden lösen wollen, ansonsten müssen wir uns rechtliche Hilfe besorgen. Anders geht es dann nicht. LG

von Frieda19 am 20.09.2018, 16:30



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Die alten Vermieter sitzen im Prinzip auch auf ihren gepackten Koffern. Wenn sie eine altersgerechte Wohnung finden, können Sie sich auch nicht wochenlang Zeit für eine Zusage lassen. Und leere Häuser verkaufen sich nunmal besser.

von Himbeere2008 am 20.09.2018, 16:56



Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Vielleicht reicht den neuen Eigentümern eine Wohnung und es stört sie nicht, wenn die zweite vermietet ist, weil sie sie eh nicht brauchen und sie durch die Vermietung sogar noch Einnahmen erzielen können. Die neuen Eigentümer könnten ja in die Wohnung der jetzigen Vermieter einziehen. Ich denke, hier könnte man schon eine gute Lösung finden, wenn man nur wollte, aber da müssen die Vermieter auch mitziehen. Ich würde erst einmal der Kündigung widersprechen, damit sie sehen, dass es so nicht geht.

von Mehtab am 20.09.2018, 21:02



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Mir fällt noch ein Argument ein, das Euch evtl. bei den gütliche Verhandlungen mit den alten Leuten helfen könnte: Gesetzt den Fall, es wäre so, dass sie, aufgrund von gesundheitlichen Veränderungen oder wichtigen anderen Gründen tatsächlich in Zugzwang wären, dann nützt ihnen vielleicht auch der Hinweis, dass ein potenzieller Käufer den Kaufvertrag möglicherweise nicht unterschreiben wird, so lange "es sein könnte", dass Ihr (bei Schwangeren klingeln da immer die Alarmglocken) aufgrund des kurzfristigen Kündigungstermins zum Übergabezeitpunkt ggf. doch noch nicht raus sein könntet. Es macht also Sinn für die Vermieter, einen späteren Zeitpunkt anzuvisieren und Euch bei allem zu unterstützen, was nötig ist, um gut unterzukommen. Ich würde ihnen, nach anwaltlicher Beratung und in Kenntnis der aktuellen rechtlichen Situation, dann auch durchaus einen schriftlichen Widerspruch gegen die Kündigung überreichen, zusammen mit einem ruhigen Gespräch (an dessen Ende die Übergabe des Dokuments steht - mit Zeugen) darüber, dass IHR ihnen gern entgegenkommt und Euch sehr um einen zügigen Umzug bemüht und dass Ihr Euch freut, wenn sie Euch dabei unterstützen, z.B. durch eine freundliche Referenz für zukünftige Vermieter. Damit ist der Spieß umgedreht, zugleich aber die Bereitschaft zur Kooperation vermittelt, und im Falle, dass Ihr nichts Passendes in den drei Monaten finden solltet, seid Ihr rechtlich abgesichert.

von Schniesenase am 20.09.2018, 21:02