Thema:
Ich habe mal eine ganz blöde Verständnisfrage.....
Ich war ja heute mit dem Lütten beim Kinderarzt, die Ärztin hat ihm ein paar Sachen verschrieben, gesagt das er wenig reden, viel trinken und sich ausruhen soll. Ihn hat es aber wohl nicht so erwischt wie mich, so das er kein AB nehmen muss.
Sie hat ihn jetzt nicht krank geschrieben, weil er ja ohne Attest drei Tage zu Hause bleiben kann, und da ich eh noch zu Hause bin, ihn so zu Hause lassen kann. Sollte es nicht besser oder sogar schlimmer werden, sollen wir nächste Woche nochmal kommen. Aber sie scheint davon auszugehen, das er spätestens Mittwoch wieder in die Schule gehen kann.
So, jetzt die Frage: Auf Arbeit ist es auch so, das ich drei Tage ohne Attest krank fehlen kann, ABER wenn zwischen diesen drei Tagen das Wochenende liegt - und es damit ja 5 Tage werden - brauche ich ein Attest. Also bin ich Donnerstag, Freitag und Montag noch krank, brauche ich ein ärztliches Attest. Melde ich mich erst Montag krank brauche ich es nicht, und auch nicht wenn ich von Mittwoch bis Freitag krank wäre, und mich am Freitag Nachmittag gesund melde.
Das nur so zum Verständnis.
Jetzt ist es ja so, das Kind heute zu Hause ist und evtl. noch Montag und Dienstag....da steckt aber das WE dazwischen.....wie ist das da? Ist das Egal? Oder sind es 5 Tage und ich brauche ein Attest?
Versteht ihr was ich meine? Könnt ihr mir helfen?
Mir ist das blöderweise auch eben erst eingefallen, so das ich in der Schule nicht mehr fragen kann, und auch die Ärztin nicht.
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 14:13
Müsstest du am Wochenende arbeiten? Dannware Freitag Samstag Sonntag ein Krankenschein nötig. Wenn nicht dann brauchst du nur für heute einen. (heute wäre dann 1.tag Montag und Dienstag der 2.und 3.tag.
von
Kinderland
am 18.01.2019, 14:29
Ich muss nicht am Wochenende arbeiten und es geht auch nicht um mich, sondern um den Krankenschein für mein Kind, zur Vorlage in der Schule.
Ich bin eh noch bis nächsten Freitag krank geschrieben.
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 14:32
.
Mitglied inaktiv - 18.01.2019, 14:33
Im übrigen ist deiner Erklärung falsch.
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 14:51
....deine Erklärung.....
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 14:51
Gute Frage....
Bei uns haben die Kinder zwei Karenztage, aber ab dem 3. Tag braucht man eine "Krankmeldung" vom Arzt.
Allerdings müssen wir während der Karenz täglich anrufen und das Kind in der Schule krank melden, da es ja sonst unentschuldigt fehlt.
Ich würde einfach am Montag die Schule anrufen und nachfragen, dann kannst du ggf. Montag die Krankmeldung holen. Rückwirkend dürfen die Ärzte die ja nicht rausschreiben.
Mitglied inaktiv - 18.01.2019, 14:33
Antwort auf diesen Beitrag
Da das Kind heute ja in der Praxis war, kann das Attest auch auf heute zurück datiert werden.
Das geht ja sogar mit einer AU bei Erwachsen.
Hatte ich auch schon.
Da habe ich die AU abgelehnt und am Folgetag ging nichts mehr und dann bekam ich eine AU ab Tag wo ich in der Praxis war zugeschickt.
Ausstelldatum war allerdings der Folgetag
von
leaelk
am 18.01.2019, 14:58
Bevor du dir jetzt den Kopf zerbrichst, ruf am Montag in der Schule an und frag nach. Hier an der Grundschule und an der Realschule braucht auch bei über drei Tagen noch kein Attest. Nicht mal für Tage, an denen angekündigte Tests stattfinden. Ausnahme sind Schüler, die ständig fehlen.
Gute Besserung euch allen!
von
Häsle
am 18.01.2019, 14:33
Sie waren ja heute beim Arzt.
Dann ginge das ab Heute.
Mitglied inaktiv - 18.01.2019, 15:19
Hallo,
bei uns brauchen Schüler gar kein Attest. Außer wenn in der Oberstufe Klausuren versäumt werden.
Ansonsten reicht die Entschuldigung der Eltern
Liebe Grüße
leaelk
von
leaelk
am 18.01.2019, 14:35
Hier bräuchten wir kein Attest aber ob das bei euch auch so ist?
Hast du mal auf der Homepage geschaut? Schulordnung? Sonst ruf Montag direkt an und frag nach.
von
Mutti69
am 18.01.2019, 14:37
Ich würde Montag in der Schule anrufen wie die es haben wollen.
Hier braucht man AB Tag 4 ein Attest vom Arzt.
Tag 4 wäre bei euch dann Mittwoch. Es zählen nur die Schultage so wird es hier jedenfalls gesagt.
Gute Besserung
von
kati1976
am 18.01.2019, 14:42
Hier reichten immer Entschuldigungen der Eltern, Attest erst in der Oberstufe.
von
bea+Michelle
am 18.01.2019, 14:44
Sollte er wirklich Montag noch zu Hause bleiben müssen, muss ich - richtigerweise - eh früh in der Schule anrufen und dann frag ich da nach. Danke, auf die Idee bin ich blöderweise gar nicht gekommen.....
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 14:43
Montag wäre der 3.tag.ab Dienstag brauchst du Krankenschein. Erklärung ist richtig, zumindestens wenn du kind krank Schein brauchst. Wenn du wo. Ende arbeiten müsstest, Brau hst du für das Ei e Krankschreibung. Wenn nicht, dann nicht.
von
Kinderland
am 18.01.2019, 15:07
Ich muss grundsätzlich am Wochenende nicht arbeiten, habe aber (freiwillig) drei-bis viermal im Jahr Notdienst am WE.
Bei uns ist es aber generell so, das ein Attest eingereicht werden muss, wenn man ab Donnerstag oder Freitag - zum Beispiel bis Montag - krank ist und Dienstag wieder arbeiten geht. Erstens geht der AG dann davon aus, das man durchgehend 5 bzw. 4 Tage krank ist - egal ob Werktage oder nicht - und zweitens werden so „Krankmeldungen“ für ein verlängertes Wochenende unterbunden.
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 15:22
Bist du hier ab Donnerstag krank und müsste am Wochenende arbeiten, dann brauchst du den Schein bis Sonntag. Ansonsten nur Donnerstag und Freitag.
von
Kinderland
am 18.01.2019, 15:33
Ja, aber auch nur, wenn ich Montag wieder auf Arbeit bin....und dann bräuchte ich genau genommen keinen Schein, da ich 3 Tage ohne krank sein kann. Komme ich Montag nicht wieder, brauche ich eine Krankschreibung, da es dann mehr als drei Tage sind. Das Wochenende zählt bei uns immer mit, auch wenn es für uns eigentlich keine Arbeitstage sind....außer beim Notdienst.
Aber wie oben schon erwähnt ging es darum nicht, sondern um den Schein für meinen Sohn, der in der Schule vorgelegt werden muss.
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 15:39
An unserer Schule braucht man ab dem ersten Tag (wegen einiger Eltern leider notwendig) ein Attest. Ich reiche daher immer einen ein, obwohl ich das bei den seltenen kranktagen nicht bräuchte.
Deine Rechnung ist richtig und würde Montag in der Schule nachfragen.
von
kügelchen12
am 18.01.2019, 15:30
In unserer GS kann man ein Kind 3 Schultage ohne Attest zu Hause lassen, unabhängig ob ein ein WE dazwischen liegt. Und im Zweifelsfall kann die ärztliche Bescheinigung auch nachgereicht werden.
von
dee1972
am 18.01.2019, 15:48
Ah ja, genau diese Info hab ich gebraucht, dann wird es sicher bei uns auch so sein, aber ich frage sicherheitshalber Montag früh nochmal nach. Ich war halt etwas irritiert, weil es diese Regelung auf Arbeit mit dem Wochenende gibt, und war mir nicht sicher, ob das auch für Schulatteste gelten könnte.
Danke dir!
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 15:55
Falls Ihr noch nicht durch sehr viele merkwürdige Fehltage unangenehm in der Schule aufgefallen seid, was ich mal ausschließe, allein, weil Du Dir darüber jetzt solchen Kopf machst, meldest Du Dein Kind krank, und zwar so lange, wie es zu Hause bleiben soll. Dann schreibst DU eine Entschuldigung, aus der nur hervorgehen muss, dass das Kind krank war, nicht wie und warum und weshalb und sowieso.
Ein Attest verlangen zumindest Grundschulen nur, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass das Kind wirklich krank war. Das ist entweder durch verlängerte Ferien oder dauerndes Fehlen, ohne dass das Kind danach bzw. davor krank wirkte.
An manchen Schulen gibt es das Problem, dass Eltern und Kinder (meist weiterführende Schulen oder Brennpunktbezirke) sehr lax mit dem Schulbesuch umgehen. Diese Schulen mögen abweichende Regeln ins Schulprogramm übernehmen. Das wüsstest Du aber vermutlich.
Gute Besserung!
von
Schniesenase
am 18.01.2019, 18:04
Huhu, meine Kinder sind so gut wie nie krank. Letztes Jahr war das erste Mal überhaupt, das ich für den Kleinen (jetzt 10) alle 10 Kind-krank-Tage brauchte (7 Tage schon alleine wegen Armbruch). Aber ich meine mich zu erinnern, das es auch mal auf einem Elternabend hieß, das wir 3 Tage am Stück selbst entschuldigen können, und für alles was länger geht, ein Attest vorgelegt werden muss. Und so sagte es auch die Kinderärztin heute.
Aber Danke dir!
von
Kater Keks
am 18.01.2019, 18:34
Bei uns steht es sogar in der Schulordnung. 3 Tage mit Entschuldigung der Eltern, alles was darüber hinaus geht, braucht zwingend ein Ärztliches Attest.
von
dee1972
am 18.01.2019, 18:50
Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob es hier solche Regelungen/ Vorschriften offiziell gibt. Ich habe immer angerufen und das Kind krank gemeldet, fertig.
Ich gehe mal davon aus, dass sowas nicht alle paar Wochen bei euch der Fall ist und daher die Schule nichts unternehmen würde, wenn dein Kind nun 4 oder 5 Tage ohne Attest fehlt. Ich würde das am Montag telefonisch klären.
von
Tini_79
am 19.01.2019, 01:59