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Heirat wegen Steuer und Absicherung

Thema: Heirat wegen Steuer und Absicherung

Bei uns stellt sich nach zusammenziehen langsam die Frage. Beide Lohnsteuerklasse eins, vorher beide zwei. Was passiert mit ihm, wenn ich sterbe, wer kümmert sich im pflegefall um den anderen im Hinblick auf Entscheidungen. Auch wenn ich beim heiraten nicht den kleidtraum vor mir habe,

von Patti1977 am 06.11.2014, 09:38



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Kenne ich mich null mit aus Klingt aber irgendwie logisch...wenn auch äußerst unromantisch...

von Mutti69 am 06.11.2014, 09:42



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich glaube, da fehlt ein Teil des Textes...?

Mitglied inaktiv - 06.11.2014, 09:45



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Romantik ist schief gegangen. ;-)

von Patti1977 am 06.11.2014, 09:48



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Ja, meine Mama war am Telefon und weg war Text. Frage ansich stellt sich ja automatisch. Ich möchte, dass mein Partner hier wohnen darf, mir den Stecker ziehen kann und dass alles ohne sich mit dem exMann und kv anzusprechen. Berliner Testament wäre klar aber dann erben seine Kinder das Haus und nicht meine, wenn er tot ist. Also wohnrecht.

von Patti1977 am 06.11.2014, 09:52



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Wer sich um wen kümmert usw kann alles geregelt werden und beim Notar beglaubigt und hinterlegt werden. Bei den Steuern ist man klar im Vorteil wenn geheiratet hat. Da gibt es auch keine Alternative.

Mitglied inaktiv - 06.11.2014, 09:46



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Vernunftehe mit Liebe als Basis - reicht doch allemal. Schlimmer wäre IMHO eine unvernünftige Liebeshochzeit mit allen Schikanen, die sich dann als Strohfeuer entpuppt. Ich bin Pragmatikerin durch und durch, habe aber dennoch auch einen kleinen Schuss Romantik in mir, der mich dann veranlasste, "ja" zu sagen... *seufz*

Mitglied inaktiv - 06.11.2014, 09:48



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Dito

Mitglied inaktiv - 06.11.2014, 09:49



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Ich genauso. Würde das aber nicht mehr empfehlen, selbst der kleine Schuß ist Quark.

von Pamo am 06.11.2014, 09:54



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Ich finde, dass die mit der Heirat erworbenen Verpflichtungen schwerer wiegen als der Steuervorteil. Rechne dir mal aus was du mit einem Wechsel von Steuerklasse 1 zu 4 wirklich gewinnst. Meist ist es weniger als man meint. Und bitte verwechsele nicht den finanziellen Gewinn des Partners mit deinem eigenen Gewinn. Der Rest kann doch vertaglich geregelt werden. Dazu musst du nicht heiraten. Ich sag Nein.

von Pamo am 06.11.2014, 09:52



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Was Steuern angeht, lohnt es sich nur, wenn einer viel und einer wenig oder am besten gar nix verdient. Dadurch, dass man in der Regel zusammen veranlagt wird, kann man dann in einer günstigeren Steuerklasse landen. Wirklich lohnen tut es sich eigentlich nur, wenn einer zu Haus bleibt. Bei 4+4 (ohne Faktor) zahlt man zunächst genauso viel wie bei 1+1, kriegt aber u.U. wegen des Ausgleichs hinterher was zurück. Bei 4+4 (mit Faktor) oder bei 3+5 hat man, wenn vernünftig gewählt, im Monat etwas mehr zur Verfügung, kriegt aber dafür weniger wieder oder muss im schlimmsten Fall nachzahlen. Beide Fälle verpflichten übrigens zur Lohnsteuererklärung, bei 4+4 (ohne Faktor) ist das freiwillig (aber doof, wer's nicht tut und sich Geld durch die Lappen gehen lässt). Die am Ende gezahlte Steuer ist letztendlich in allen möglichen Kombinationen von Steuerklassen gleich. Wenn nicht gerade einer von euch sehr schlecht verdient, ist der finanzielle Vorteil wenig bis null. Wenn ihr heiratet, wäre es einfacher, etwas zu vererben, weil der Gatte im Gegensatz zum unverheirateten Partner Freibeträge hat und steuerlich besser wegkommt. Das ist aber ja gar nicht gewünscht, denn das Haus willst du behalten, um es deinen Kindern zu vererben. Den Rest kannst du per Patientenverfügung regeln. Dein Ex hat, wenn geschieden, überhaupt nix zu sagen, darum musst du dir keinen Kopf machen. Das Haus scheint dir zu gehören. Das bleibt so, wenn du heiratest. Nur während der Ehe erworbenes Eigentum gehört beiden. Wenn er vor dier stirbt, geht das Haus also nicht an seine Kinder. Problem ist, wenn du zuerst stirbst, dass du dein Eigentum - sprich das Haus - ihm vererbst, zumindest den Pflichtteil. Das Haus würde dann zur einen Hälfte deinem Mann gehören, zur anderen deinen Kindern. Und 'seine Hälfte' würde dann natürlich bei seinem Tod an seine Kinder weitervererbt. Wenn du also zwingend willst, dass deine Kinder das Haus voll erben, solltest du es entweder vorher auf sie überschreiben - ist ja dein Eigentum, nichts seins - oder eben nicht heiraten.

von hamnavoe am 06.11.2014, 13:45