Sandra258
Guten Morgen! Ich hol mal etwas weiter aus. Im Februar wollte ich das1. Mal etwas über Kleinanzeigen kaufen. Wir einigten uns auf 80 Euro inkl. versicherten Versand. 2 Tage später die Info, Paket ist aufm Weg. Nachfrage nach Sendungsnummer - wurde als DHL-Päckchen versendet. War ich schon bedient. Natürlich kam Päckchen nie an. Versenderin wandte sich ANGEBLICH an einen Anwalt, da Nachforschungsaufträge nix bringen würden. Ob das wirklich geschah, lass ich mal dahingestellt. Ich hab keinen Beweis. Wir einigeten uns, dass ich 40 Euro zurückbekomme. Ein paar Tage später bekam ich 20 Euro zurück überwiesen. Auf Nachfrage war die Verkäuferin in Geldnot und konnte nicht mehr. Nun bin ich jemand der immer sehr verständnisvoll und geduldig ist, man könnte es wohl auch blöd und naiv nennen... :-) Auf jeden Fall sagte sie mir, Ende März bekomme ich die restlichen 20 Euro. Tja, die will sie angeblich am 04.04. überwiesen haben. Kamen aber nicht bei mir an. Kopie vom angeblichen Online-Konto hat sie mitgeschickt. IBAN falsch..... Sie behauptete nun, ich habe ihr die Daten falsch geschickt. Ich habe ihr aber nie IBAN und BIC geschickt. Nur Kto und BLZ. Außerdem hab ich kompletten Mail-Verkehr aufgehoben, meine angegebene Bankverbinung stimmte. Blöd, dass diese IBAN bei meiner Bank exisitiert. Geld ist also auf nem anderen Konto. Der Empfänger muss ja bei sowas nicht mehr stimmen. Die Verkäuferin will natürlich nicht nochmal überweisen, außer das Geld sollte zurückgebucht werden. Aber wie wenn das Konto existiert und sie sich nicht drum kümmert? Dann passiert das ja nicht. Nun hat sie mir gestern in der letzten Mail unterstellt, ICH würde SIE verarschen und sie blockiert jetzt meine Mail-Adresse.Hallo?????? Wer hier wen verarscht liegt ja wohl auf der Hand.... Was kann ich tun? Das Geld ist weg, das ist klar. Aber ich möchte ihr doch noch einen "Denkzettel" verpassen. Aber bringt eine Anzeige was? Das sie nicht verurteilt wird, ist mir auch klar. Aber zumindest ein Zeichen vorn mir, das ich mich nicht einfach so abspeisen lasse. Versteht ihr? Nun hab ich keine großen Möglichkeiten. Ich bin mit meinen 2. Kind schwange und morgen ist Einleitung im Krankenhaus angesagt. Aber in dem Bundesland wo die Dame lebt, gibt es die Möglichkeit online eine Anzeige zu erstellen Bringt das was? Also das die Verkäuferin zumindest über die Anzeige informiert wird? Das würde mir ja schon etwas genugtuung bringen. Mehr will ich gar nicht. :-) Was würdet ihr tun. Und bitte keine Kommentare wie naiv ich bin, das weiß ich selbst gut genug. :-)
Ich sag's trotzdem, du bist naiv und gutmütig, ich hätte von Anfang an das gesamte Geld verlangt, stünde dir zu da du keine wäre erhalten hast... Klares Fazit von mir JA eine Anzeige machen... Hast du den fall bei Ebay gemeldet?
e-Bay macht da nichts, die Kleinanzeigen sind ohne jede Sicherheit Es wird auch immer gesagt, Bezahlung bei pers. Abholung. Außer privat anzeigen wüsste ich nicht, was man nun kann. Das habe Geld... WHY? Ware VOLL bezahlt, Ware nicht erhalten und bei vers. Versand erst recht.
Stimmt, daran habe ich nicht gedacht....
Kleinbeträge oder mit Abholung... was anders mache ich nicht über die Kleinanzeigen. Ich würde auch mal bei der Bank nachfragen, ob ich meinen bezahlten Betrag zurückbuchen kann.
Nein, sowas geht nicht....
Weißt du denn, ob du die Erste bist mit der sie das abzieht? Ich würde sie ganz klar anzeigen! E-Mail Verkehr als Beweis hast du ja!
Falls du die Adresse hast (den Namen hast du sicher aufgrund der ersten Überweisung), dann würde ich per Einschreiben das komplette Geld fordern (- der 20 Euro die du schon erhalten hast). Das ganze mit realistischer, aber knapper Frist. Gleich reinschreiben, dass du, falls kein Geld fristgerecht eingeht, weitere juristische Schritte einleiten wirst. Das ganze würde ich dann wegen Betrug zur Anzeige bringen, falls tatsächlich kein Geld eingeht. LG
Einschreiben Einwurf kostet glaube ich unter 2 Euro. Dann kann sie die Unterschrift auch nicht verweigern. Dann ist es sicher bei ihr im Kasten und das zählt! LG
bei versichertem bezahlten Versand verlange ich auch versicherten versand..geschieht das nicht,trägt der VK für mich das Risiko,ich hätte ihn angezeigt...schenk denen doch nichtmal einfach so 40 Euro...Anzeige kannste immernoch machen
Ich würde gar nichts tun denn es bringt nichts. Abhaken, noch ne Weile ärgern und daraus lernen dass man über Kleinanzeigen am besten nichts kauft, außer man holt die Ware persönlich ab. Ich selbst würde niemals über ebay Kleinanzeigen kaufen oder verkaufen.
ich hab schon jemanden wegen 5 Euro angezeigt,ich unterstütz doch betrug nicht..was meinste,wie schnell ich die 5 Euro hatte
Ich würde eine Anzeige wegen Betrugs machen und einen gerichtlichen Mahnbescheid über die restlichen 60 Euro plus entstandener Kosten durch den Unfug. Sprich Schriftverkehr, Kosten der Fahrt zur Polizei. Spätestens dann wird sie einlenken, da es sonst noch viel teurer für sie wird.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man "widersprechen" und zwar indem man lediglich ein Kreuzchen setzt und unterschreibt. Was bringt das also?
Hey... Das was du tun kannst ist einfach eine Anzeige zwecks BETRUG machen. Denn dies ist es wenn sie das geld erhalten, aber die Ware nicht /nie verschickt hat! Mir ist das auch passiert... allerdings nicht über ebay kleinanzeigen sondern richtiges ebay. Ich habe ein Handy verkauft (wert 120 € ) die käuferin wollte das ich UNVERSICHERT verschicke... dies hab ich dann auch getan (Sie hat dann auch nur 3,90€ versand überwiesen) DAs handy ging am gleichen Tag raus wie das geld drauf war... 2 Tage später bewertete SIE mich positiv "Alles Super Danke" 2 Tage nach der positiven bewertung erhielt ich die erste email das sie noch keine Ware erhalten hat.. es ging 14 tage hin und her. weitere 4 Wochen später fiel ich aus allen wolken.. ich bekam einen brief von der Polizei.. Anzeige wegen Betrug bei Ebay usw. Diese DAME hat MICH angezeigt weil ich ANGEBLICH die wrae nicht geschickt habe. Ich wurde vorgeladen... und habe meine aussage gemacht... Ich hatte allerdings den Kassenbon von der post den ich bei der polizei einreichte... ausserdem sagte ich der polizei das sie mich positiv bewertet hatte 2 tage nachdem ich das päckchen abgeschickt habe. Die polizei bittete mich alles was ich auftreiben kann an beweisen Ihnen zu überreichen.. Ich hab sogar alle hebel in bewegung gesetzt diese nummer womit man Handys "orten" kann der polizei zu geben.. auch die rechnung das das handy existiert hat habe ich mir von Vodafone neu ausdrucken lassen.. Das handy orten durften die leider nicht.. dürfen sie nur im falle einer entführung usw. Die dame wollte MICH verarschen.. (also gerade umgekehrt als bei dir) ... Und da ich genug beweise geliefert habe, wurde mir erneut bescheid gegeben das die Anzeige wegen betrug fallen gelassen wird.. Das die Polizei aber vor ort nun gegen sie ermitteln! :-) Also wenn du SiE anzeigst müsste sie ja alle beweisen haben... das der gekaufte artikel tatsächlich existierte, das sie es verschickt hat (Kassenbon) usw. Kann sie dies nicht.. lohnt sich diese anzeige auf jedenfall...
Wow, vielen Dank das ihr euch durch meinen ganzen Beitrag gekämpft habt! Wirklich super. Adresse habe ich von der Dame nicht. Nur Name und Ihre Kontodaten. Im Internet gibts zwar Infos über sie, aber keine Adresse. Ich weiß nicht ob ich die Erste bin.... Dann werde ich das mit der Anzeige heute in Angriff nehmen und mogen in aller Ruhe ins Krankenhaus ziehen. :-) Ja, ich habe den kompletten E-Mail-Verkehr aufgehoben.
!
Hallo Sandra, eine Anzeige bringt definitiv nichts. Es handelt sich hier um einen Privatverkauf und wenn Du der Dame einen "Denkzettel" verpassen möchtest, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt. Die Polizei bzw. den Staat interessiert das nicht. Ich persönlich würde dir raten die Sache unter "Erfahrungen" abzuhaken und dich auf deine Geburt zu konmzentrieren. Schade ums Geld, aber denk lieber an deine Nerven. LG
Das Transportrisiko bei einem Privatverkauf trägt übrigens voll und ganz der Käufer, sobald der Verkäufer die Ware bei der Post abgegeben hat. Und das ist ja offensichtlich geschehen. Hier kannst Du dich lediglich darüber streiten, wieso er die Ware nicht versichert hat, wenn das so abgesprochen war. Ansonsten ist er raus aus den Nummer, wenn er "beweisen" kann, dass das Paket abgegeben wurde. Die Erstattung des Geldbetrages ist somit reine Kulanz. Ich würde vielmehr bei der Post einen Nachforschungsauftrag bei der Post aufgeben, die Sendungsnummer hast Du ja!
Welche Sendungsnummer? Es war versicherter Versand ausgemacht und es wurde angeblich unversichert als DHL-Päckchen versendet. Da gibts keine Sendungsnummer, dann wäre die Sache ja einfacher. Aber so? Keine Sendungsnummer und ich hab nie einen Beweis gesehen, dass das Päckchen abgegeben wurde....
Es klang für mich so als ob Du die Nummer hättest und dadurch erfahren hast, dass das Paket unversichert verschickt wurde. Gut, dann besteh darauf, dass der Verkäufer einen Nachforschungsauftrag stellt. Sofern der Verkäufer KEINEN wichtigen Grund nennen kann wieso er das Paket nicht versichert hat, geht das Transportrisiko auf ihn über. In diesem Fall - und nur, wenn du es wirklich nachweisen kannst - hättest Du gute Chancen. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird sich aber trotzdem nicht für den Fall interessieren. Ich schätze sie wird die Anzeige aufnehmen und mehr wird nicht passieren. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
verlaufen nachforschungsaufträge ins leere... das hat mir sogar der Postmann damals selber gesagt... Denn ich habe so einen Antrag gestellt... Und bis heute (ist nun 2 jahre her) noch nichts gehört! ;)) Die frage ist WIESO verschickt sie es unversichert? Eben das kein nachweis darüber besteht das sie es wirklich (oder auch nicht) zur post gebracht hat... für mich klingt es als betrug.. Und da Sie aber versichert wollte (Sie hat es ja auch so bezahlt) dann haftet der, der es verschickt hat! Ganz einfach. Schließlich bestand sie auf versicherten versand !
Dies gilt es aber erstmal zu beweisen. Selbst wenn das Bauchgefühl sagt "das ist aber Betrug" heißt es noch lange nicht, dass der Gesetzgeber es genauso sieht. Der Verkäufer muss nachweisen wieso er das Paket unversichert aufgegeben hat, sofern etwas anderes tatsächlich abgesprochen war. Auch das gilt es zu beweisen. Hat er eine Begründung, z.B. es wurde weniger für den Versand bezahlt als notwendig oder oder oder, dann muss er nur noch nachweisen, dass er das Paket tatsächlich abgegeben hat. Hier langt es schon, wenn er einen Zeugen hat. Eine Anzeige verläuft in den allermeisten Fällen ins Leere. Die Polizei hat wirklich wichtigeres zu tun. Wenn man aber eine Rechtsschutzversicherung hat oder das Prozesskostenrisiko eingehen möchte, dann kann man sich einen Anwalt nehmen. Ich würde mich allerdings auf die Geburt konzentrieren und es als "Lehrgeld" verbuchen.
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