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Blitzerbescheid nicht an KfZ-Halter

Thema: Blitzerbescheid nicht an KfZ-Halter

Kennt Ihr das? Unser Auto ist auf meinen Mann zugelassen, aber ich wurde geblitzt. Nun kam der Bescheid, an mich adressiert. Woher wollen die wissen dass ich das war? Bin ja nicht der Halter...

von Mommy2be8.17 am 09.07.2019, 20:32



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Die haben das Foto angeschaut und messerscharf kombiniert.

von Mimi987 am 09.07.2019, 20:33



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

chinesische Gesichtserkennungssoftware? Nein "Spaß" beiseite, ich kann es Dir nicht erklären und finde es etwas beunruhigend. Es sei denn, Dein Mann hat sich einen Spaß erlaubt, den Anhörungsbogen schon früher gehabt und Deinen Namen angegeben und ihn so wieder zurück geschickt und nun ist die zweite Runde an Dich gegangen. Es soll ja so Spaßvögel geben ;-)

Mitglied inaktiv - 09.07.2019, 20:35



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Das wäre auch mein Tipp.

von kati1976 am 09.07.2019, 20:41



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Sehr merkwürdig.....ist hier noch nie passiert....okay, ich bin bisher erst einmal geblitzt worden. Aber den Bescheid hat mein Mann bekommen. Sehr merkwürdig.....ich glaube, ich würde da mal nachhaken.

von Kater Keks am 09.07.2019, 20:37



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

....aber die Blitzer Bilder sind immer an mich adressiert Ich bin der Kandidat 30er Zone. Nie über 40, aber immer so, dass es mit Abzug der Toleranz noch für einen Brief reicht. Ich nehme an, die kennen mich. Habe ja auch schon oft genug überwiesen

von smukke-pige am 09.07.2019, 20:47



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Das Bild zeigt eine Frau und damit nicht den Halter. Ein Blick ins Einwohnermeldesystem zeigt, dass er verheiratet ist und im gleichen System befindet sich das/dein Bild des Personalausweises. So einfach ist das, wenn auch bei Behörden Menschen mitdenken.

von Susanne.75 am 09.07.2019, 20:56



Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Nur, wie sieht es mit der Datenschutzgrundverordnung aus? Was ist, wenn die Frau gar nicht die Ehefrau ist, sondern die Geliebte? Der Mann hat sein Auto der Geliebten geliehen, die wurde geblitzt, das Foto von der fremden Frau geht dann an die Ehefrau. Sehr gut mitgedacht in der Behörde...

Mitglied inaktiv - 09.07.2019, 20:59



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Die sehen sich ERST das Persobild der Ehefrau an. Hätte das nicht gepasst, wäre der Bescheid garantiert an den Halter gegangen.

von Susanne.75 am 09.07.2019, 21:01



Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Bist Du Dir da sicher?

Mitglied inaktiv - 09.07.2019, 21:07



Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Wenn ich mir diese Praxis in Berlin vorstelle.......da scheinen die nichts anderes zu tun zu haben.....vom Datenschutz mal abgesehen.

von Kater Keks am 09.07.2019, 21:07



Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Aber solche Bilder sind ja nun auch nicht total klar. Und ein perso Bild ist auch kein Picasso. Ich fände es auch fragwürdig wenn es so gemacht würde...

von makkipakki am 09.07.2019, 21:17



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Ich kann es mir nicht vorstellen. Wenn man mal Google findet man immer das es einen Anhörungsbogen für den Halter gibt.

von kati1976 am 09.07.2019, 21:18



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Ja, bin ich. Genauso wie ja überhaupt erst eine Halterabfrage gemacht wird, um überhaupt das Ticket verschicken zu können. Das heißt nicht, dass da alle grundsätzlich über das falsche Geschlecht stolpern. Aber wenn, dann ersparen die sich mit einer Anfrage im System ein Hin und Her. Und legt jemand Widerspruch ein, gucken sie genauso nach der im Haus wohnenden Familie (Sohn zB).

von Susanne.75 am 09.07.2019, 21:39



Antwort auf Beitrag von kati1976

Ich wurde bisher einmal geblitzt und mein Mann bekam als Beifahrer einen schwarzen Balken. Das war mit seinem Auto. Er wurde Mal mit meinen Auto geblitzt und hat den Brief angefangen und sich gleich schuldig bekannt. Das besagte Foto habe ich durch Zufall gesehen

Mitglied inaktiv - 09.07.2019, 21:41



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Bei der Anfrage an das Einwohnermeldeamt wird angefragt, ob eine Ehefrau vorhanden ist. Wenn ja, wird deren Bild angefordert. Falls da also eine Geliebte auf dem Blitzerfoto ist, fällt der Unterschied auf und der Halter wird angeschrieben.

von wolfsfrau am 09.07.2019, 22:51



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Wie Susanne schreibt, so ist es. Was nicht erlaubt wäre, wäre im Haus zu kli geln und zu schauen, ob eine andere Person im Haushalt zum Foto passen könnte- das hat man mal bei meinem Bruder versucht. Hat der Anwalt aber dann erledigt.

von Tini_79 am 09.07.2019, 21:48



Antwort auf Beitrag von Tini_79

Habe ich bisher noch nie erlebt. Ich habe grade mal aus Neugier in der Familie gefragt. Wenn es eindeutig nicht der Halter ist auf dem Foto kam hier immer ein Anhörungsbogen.

von kati1976 am 09.07.2019, 22:05



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Das ist schon gruselig. Wie und was es damit auf sich hat, keine Ahnung

von Btby am 09.07.2019, 22:06



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

https://www.bussgeldkatalog.org/kennzeichenanzeige/ Offenbar wird dieser Fotoabgleich gemacht, ABER nur wenn der Fahrzeughalter im Anhörungsbogen den Fahrer nicht angeben kann oder will.

von Kater Keks am 09.07.2019, 22:13



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Ermittlungen in die Wege zu leiten, den Fahrer festzustellen. Das kann auf verschiede Wege passieren 1.Anhörung an den Halter als Beschuldigter 2. Anhörung an den Halter als Zeuge 3."interne" Ermittlungen. Wenn man auf dem Bild vorab erkennt, dass es ein anderes Geschlecht als der Halter ist, wird dem Halter nie ein Anhörungsbogen als Beschuldigter geschickt werden, sondern gleich als Zeuge. Die RGL für den Abgleich des Blitzerfotos mit dem bei der Passbehörde hinterlegten Passbild findet §22 PassG. Ich gehe davon aus, dass im Falle der AP das Blitzerfoto so gut war, dass die Bußgeldstelle ihr Passfoto anforderte und dann nach dem Bildabgleich sich (wohl zu Recht) auf die AP festlegte. Die Bußgeldstelle hat grundsätzlich die Verjährung im Nacken, da 3 Monate nach Tattag dem" Täter " die Anhörung zugestellt worden sein muss, danach innerhalb von 3 Monaten der Bußgeldbescheid. (Zeugen-) Anhörungen an den Halter kosten daher natürlich viel Zeit. Im Gegenzug hat die Behörde die A... Karte gezogen, wenn die dem Falschen den Bescheid zudustellt, z. B. wenn die Schwester der AP, die ihr ähnlich sieht, gefahren wäre. Dann steht die Behörde nämlich wieder am Anfang und müsste dann doch dem Halter eine Anhörung zusenden, was natürlich wieder viel Zeit kostet. Wenn der Fahrer nicht der Halter ist, ist die Möglichkeit recht hoch, durch ein paar Verzögerungstaktiken die Verjährung zu erreichen. Bei der AP klappt das allerdings nicht mehr, da sie bereits angehört wurde, was die Verjährung hemmt. LG Schru

von Schru am 09.07.2019, 22:22



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Ich bin mir relativ sicher dass die Bilder nicht verglichen werden, geschweige denn dass sie überhaupt mit dem Register verglichen werden, jedenfalls nicht bei der Behörde die hier zuständig ist. Ich hatte einen schwarzen Ford Focus und bekam ein Bild von einem weißen Wagen mit ähnlichem Kennzeichen(die letzte Zahl war bei mir ne 5,bei dem auf dem andern schien es aber eine 6 zu sein,war halt nicht eindeutig lesbar) wo ein Mann drauf war den ich nicht kannte,geblitzt in einem Ort den ich bis dahin auch nicht kannte,bis die das anerkannt haben dass das definitiv nicht ich und mein Auto bin hat echt gedauert.Ich musste meine Wagenpapiere kopieren,ein Bild von mir und meinem Mann und von meinem Wagen hinschicken bis die mir endlich geglaubt haben.

Mitglied inaktiv - 09.07.2019, 23:01



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Ich bin mir sicher. Meine Kollegen im Bürgeramt haben regelmäßig Fotoanfragen von der Bußgeldstelle.

von wolfsfrau am 10.07.2019, 06:02



Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Anders geht es ja gar nicht. Der Halter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber seiner näheren Familie und muss sich nicht selbst belasten. Da immer weniger Menschen zu ihren Fehlern stehen, muss man eben andere Mittel anwenden. Was mich wundert, ist dass der Bescheid gleich an die AP ging. Hier steht dann üblicherweise erstmal im Bescheid für den männlichen Halter, dass es sich um eine Fahrerin zu handeln scheint (da kann man sich ja auch ganz schön in die Nesseln setzen bei den heutigen metrosexuellen Männchen oder z.B. Transsexuellen). Der Halter soll dann die Daten des Fahrers eintragen und den Bescheid zurückschicken oder idealerweise die Fahrerin gleich zur Polizei schicken, damit bestätigt werden kann, dass sie die Person auf dem Foto ist. Wenn es auf dem Postweg geschieht, bekommt die angegebene Fahrerin einen Bescheid zugeschickt. IdR wird immer ein Passfoto angefordert, wenn der Fahrer nicht persönlich erscheint oder daheim angetroffen wird. Wenn es um Punkte oder Fahrverbot geht. Bei geringeren Verstößen interessiert es niemanden, wer gefahren ist. Evtl. hat die Bußgeldbehörde in der Gegend der AP schon so viele schlechte Erfahrungen gemacht, dass sie den bei uns üblichen ersten Schritt gleich weglassen. Die Blitzerfotos sind im Original übrigens gestochen scharf ;-)

von Häsle am 10.07.2019, 07:50



Antwort auf Beitrag von Häsle

...bekomme ich immer den Brief und werde nach dem Fahrer gefragt. Da wir (die Söhne) immer gezahlt haben, weiß keiner, wer wirklich gefahren ist. Waren aber auch immer nur Ordnungswidrigkeiten. Trini

von Trini am 10.07.2019, 11:54



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Das hatte ich auch mal. Ein Buchstabe im Kennzeichen war schlecht zu erkennen und deshalb falsch gelesen worden und so landete das Foto eines mir fremden Menschen in einem mir fremden Auto in einem Ort in dem ich noch nie war, bei mir. Die Klärung war hier aber total problemlos: ich habe bei der ausstellenden Behörde angerufen, das Problem geschildert, ich sollte das dann einfach ignorieren und den Brief wegschmeißen - gemacht und nie wieder davon gehört. So unterschiedlich arbeiten Behörden...

von c33 am 10.07.2019, 12:59



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Wie viel zu schnell warst du denn? Wenn es strafrechtlich relevant ist, wird eine fshrerermittlung gemacht.

von Lovie am 10.07.2019, 08:12



Antwort auf Beitrag von Lovie

Wie so sollte es nur bei einer Straftat gemacht werden? LG

von Schru am 10.07.2019, 09:10



Antwort auf Beitrag von Schru

Ja ich habe mich undeutlich ausgedrückt :-)

von Lovie am 10.07.2019, 10:17



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Also, Anruf bei der Bußgeldstelle ergab folgende Erklärung: Auf dem Foto ist eindeutig eine weibliche Person zu erkennen, daher ging das ganze automatisch an mich als Ehefrau (lt. Einwohnermelderegister). Auf meine Frage, was gewesen wäre wenn nicht ich am Steuer gesessen hätte sondern z.B. die Geliebt, musste die Dame lachen u. meinte "dann müsste ihr Mann halt besser aufpassen wem er sein Auto gibt u. dass derjenige anständig fährt" Ich war übrigens 8km/h zu schnell u. muss 15€ bezahlen

von Mommy2be8.17 am 10.07.2019, 14:21