Hey,
meine Frage betrifft mich nicht, da wir andere Regelungen haben, aber es interessiert mich und ich finde dazu einfach keine Antwort ;)
Gesetzlich muss bei Krankheitsausfall dem Arbeitgeber ein Attest am 4. Tag VORLIEGEN.
Der AG kann jedoch bereits ab Tag 1 der Krankheit ein Attest verlangen.
Nur, wann muss das Attest in diesem Fall VORLIEGEN. Es ist ja oft nicht möglich, das Attest am ersten Tag der Krankmeldung auch dem AG vorzulegen. Würde man das Attest sofort mit der Post los schicken, trifft es ja frühestens am nächsten Tag ein (klar Email ist eine Möglichkeit, gab's aber nicht immer und manche AG wollen ausschließlich das original).
Manchmal geht man ja auch nicht am selben Tag zum Arzt, weil man zu krank ist. Dann lässt man sich natürlich für einen Tag rückwirkend Krankschreibung. Aber ich finde nichts zu der Frist, wann das Attest vorliegen muss, wenn man schon Tag 1 durch eine Krankmeldung abdecken muss.
Beim o. g. ersten Fall, wenn man erst ab Tag 4. ein Attest braucht, steht auch explizit dazu, dieses muss am 4. Tag auch vorliegen vorliegen. Und das ist zeitlich ja dann auch machbar.
Vlt. kennt sich ja jemand aus und kann mir die Frage zur Frist zum Vorliegen beim AG beantworten.
LG und Danke
von
Babyborn18
am 08.12.2023, 08:42
Ist das nicht hinfällig seit der AG die AU abrufen kann?
Ich geb nix mehr ab.
Vorher hab ich ein Foto der AU per Email gesandt und das original nachgereicht.
von
lilly1211
am 08.12.2023, 08:46
Genau, durch die elektronische AU dürfte sich das Problem automatisch beheben.
von
Ruto
am 08.12.2023, 08:55
Nicht ganz. Dieses Verfahren gilt nicht für alle. Für Beamte z. B. nicht.
von
Babyborn18
am 08.12.2023, 10:49
Hier sind es kleinere Betriebe, die das (noch) nicht können
Dann muß spätestens am Tag 3 die AU vorliegen. Man kann sie also auch per Post schicken.
Mitglied inaktiv - 08.12.2023, 10:56
wir müssen ab Tag 1 ein Attest haben und es muss dem AG ab dem 3. Tag vorliegen, in welcher Form auch immer. Digital oder Original.
das heist bei uns, dass Attest muss alle Tage abdecken an denen ich krank zuhause war. (Wenn ich erst am 2. Tag zum arzt geh, muss es rückwirkend ausgestellt sein)
Zum vorlegen, ich kann es dann am nächsten Tag per Mail schicken, und mitbringen sobald ich wieder auf der Arbeit bin. Ich kann es direkt nach dem Arztbesuch wenn ich eh unterwegs bin bringen, oder ich kann meinen Mann bitten es vorbeizubringen.
Ob das jetzt so gesetzlich ist keine Ahnung, aber so würde ich es lesen. Und so ist es bei uns geregelt.
von
Maya7
am 08.12.2023, 08:56
Ich schicke vorweg: das ist jetzt nur „geraten“, da ich kein fundiertes Wissen dazu habe. Zudem brauche ich im öD erst ab dem 4. Tag eine Krankschreibung und so lange war ich noch nie krank.
Ich hätte angenommen, dass vorliegen in dem Fall bedeutet, dass der Arzt mir - zur Not rückwirkend - bescheinigt, dass ich ab Tag X auch krank war, also ich rufe bsp Montag an, gehe aber erst Mittwoch zum Arzt, dann schreibt er mich dennoch ab Montag krank. Aber dass das Attest im Original an dem Montag bereits beim Arbeitgeber eintrifft, ginge ja nur per Kurier oder der Partner bringt es hin. Das kann ja eigentlich nicht klappen.
von
M und Ms
am 08.12.2023, 09:01
Normalerweise stehen sowas im Arbeitsvertrag
Bei mir steht bis zum 3. Tag einer Erklärung muss das Attest vom Arzt vorliegen .
Ich rufe an dem Tag wo ich krank bin an und gut ist.
von
Nikac
am 08.12.2023, 09:14