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Arbeitsrecht

Thema: Arbeitsrecht

Hallo, ich hoffe, hier kann uns kurzfristig jemand weiterhelfen. Letzten Mittwoch hatte Kind (21) Vorstellungsgespräch in Hamburg (wir wohnen in Hannover), Morgen sollte sie Probetag haben und Donnerstag rief die Firma an, Dienstag sei ihre erster Arbeitstag. Sie kam jetzt übers WE darauf, dass sie den Platz nicht antreten will. Im Vertrag( (der kam heute) steht: Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen. Heißt das, sie kann die Stelle nicht ablehnen? Sie hat den Vertrag ja noch nicht unterschrieben. Sie müsste jeden Tag pendeln, da wir ja nun auch keine Zeit hatten ihr eine Wohnung zu suchen und das wird viel zu teuer

von Zwurzenmami am 31.08.2020, 09:35



Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Hallo, Was im Vertrag steht, gilt nur, wenn der Vertrag gilt. Dafür muss er angenommen werden, also unterschrieben und abgeschickt sein. Wenn auch mündlich kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, sehe ich kein Problem, die Stelle abzulehnen. Sonst könnte ich dir ja einen beliebigen Vertrag zusenden mit so einer Formel und könnte dich einseitig zu allem möglichen verpflichten?! Oder habe ich dich falsch verstanden?

von Data_ am 31.08.2020, 09:46



Antwort auf Beitrag von Data_

unterschrieben hat nur der AG. Der Vertrag kam heute, sie sol den unterschreiben und morgen mitbringen. Sie hat wegen der sprunghaftigkeit der Firma Bedenken und das sie so kurzfristig anfangen soll

von Zwurzenmami am 31.08.2020, 09:50



Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Man kann nichts kündigen, was noch nicht unterschrieben wurde. Eurer Vertrag ist noch gar nicht entstanden. Sagt höflich und freundlich, dass das Kind sich anders entschieden hat.

von die_ente_macht_nagnag am 31.08.2020, 10:13



Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Ähm, das "Kind" ist 21 Jahre alt und sollte vielleicht selber den Arbeitsplatz absagen Aber im Grunde ist es richtig. Wenn Vertrag noch nicht unterschrieben, dann ist er auch noch nicht gültig und sie kann ohne Verpflichtungen den Arbeitsplatz ablehnen.

von Sangara am 31.08.2020, 11:48



Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Arbeitsverträge können grundsätzlich auch mündliche geschlossen werden. Es kommt also darauf an, was im Gespräch vereinbart wurde. Aber offensichtlich kam es ja zu einem Missverständnis... Die von Dir zitierte Klausel gilt natürlich nur, wenn der Vertrag auch geschlossen wurde. Dieser, also der schriftliche Vertrag, wurde aber nicht nicht wirksam geschlossen. er muß also auch nicht gekündigt werden. Einfach der Firma mitteilen, dass man sich anders entschieden hat. Das wars.

von Berlin! am 31.08.2020, 16:38



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Sie hat seit versucht , da jemanden zu erreichen. Pustekuchen.bkurz vor 26 Uhr hat die dann ne Mail geschrieben und wir haben Mal in einer anderen Abteilung angerufen, dir haben die dann verbunden. War aber nur ein Kollege da, der von nichts wusdte

von Zwurzenmami am 31.08.2020, 19:51



Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Die Mail reicht ja im Grunde, es ist ja nur eine formlose Mitteilung, keine Kündigung oder sonst eine formbedürftige Erklärung. Komischer Betrieb....

von Berlin! am 31.08.2020, 20:05