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Arbeitslos melden nach Elternzeit

Thema: Arbeitslos melden nach Elternzeit

Hallo Ich bin zweifache Mutter; meine Tochter(5) geht in die Kita von 8-14Uhr, da wir keinen 45Std Platz bekommen haben. Ich bin selbst Erzieherin und muss nun in der Zeit von 8-14Uhr ne Arbeitsstelle finden, inkl. Fahrtweg. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Das wird ja mal überhaupt nicht einfach. Kann ich mich ab dem 1.10, abdem ich eigentlich wieder arbeiten will, also mit 70Prozent wenn es klappt, Arbeitslos melden? Betreuung meines jüngsten übernimmt erstmal die Oma, bis wir eine Tagesmutter und ich nen Job gefunden habe, bzw. in der Zeit zwischen Job gefunden und Tagesmutter gefunden. Wird das vom Arbeitsamt als "Betreuung" angenommen? Hm, musste mich noch nie Arbeitslos melden, aber werde wohl jetzt nicht drum rum kommen!

von Tanja2255 am 21.07.2015, 12:03



Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Ich verstehe die Grubdproblematik nicht. Kannst du jetzt Vollzeit arbeiten oder nicht? Betreut die Oma oder nicht? Klar, man kann sich jederzeit arbeitssuchend melden. Warum nicht? Ob du Leistungen beziehen kannst, ist eine andere Frage. Willst du Leistungen beziehen oder erhoffst du bei der Arbeitssuche Hilfestellung?

von Mutti69 am 21.07.2015, 12:55



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Zur zeit bin ich in Elternzeit, die ich eigentlich 2 Jahre machen wollte. Aber aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes und auch einige ungeplante Ausgaben, können wir nicht die ganzen 2 Jahre Elternzeit machen. Also muss ich eher ran. Und ich kann nur 50-70% arbeiten, was z.b. abhängig ist von Fahrt weg, Anfangszeit etc. Ich kann zwischen 7.00 und 14 Uhr arbeiten, solang habe ich meine große in der Kita betreut. Also rund 6 Std/ Minus Fahrt weg. Oma kann den Jüngsten erstmals betreuen, wenn ich ne Stelle finde, aber noch keine Tagesmutter gefunden habe. Will Leistungen plus Hilfestellung, aber vor allem zwei Satte Kinder! So ne Stelle zu finden, in dem Zeitfenster, wird sicher nicht einfach, deshalb bin ich erstmals auf Leistungen angewiesen...

von Tanja2255 am 21.07.2015, 13:34



Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Beantragen solltest du dann zügig! Ich würde mich JETZT schon arbeitssuchend melden und nach Ablauf des Elterngeldes dann auch einen Antrag auf Leistungen stellen! Es ist erstmal egal, wie und von wem (und ob überhaupt) dein Kind betreut wird. Viel Erfolg!

von Mutti69 am 21.07.2015, 15:44



Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Klar, wenn Betreuung gewährleistet ist auch durch Oma spricht nichts dagegen. Viel Glück bei der Arbeitssuche. LG

von Lewanna am 21.07.2015, 12:58



Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Klar, kannst du dich nach Beendigung der Elternzeit, wenn du deine Arbeitsstelle verloren hast, melden. Man wird dich Fragen, wieviele Stunden du arbeiten kannst und dafür bekommst du dann auch Leistungen. Das heißt, du bekommst keine hundert Prozent ALG sondern nur anteilig. Dem AA ist egal, wer sich ums Kind kümmert.

von wolke76 am 21.07.2015, 15:10



Antwort auf Beitrag von Tanja2255

OK, Du bist also in Elternzeit, sprich Du hast einen Arbeitgeber. dann frag doch als aller erstens bei dem an ob du innerhalb der Elternzeit bei im Teilzeit arbeiten kannst. Wahlweise dann gleich auf 3 Jahre evtl verlängert. Wenn der das verneint, dann lass dir das schriftlich geben. Damit kannst du dann Arbeitslosengeld 1 beantragen und zwar über die Teilzeitstunden, sprich bis zu 30 Std die Woche. Was wohl den angepeilten 8-14.00 Uhr entsprechen würde. Wenn die Oma zudem die Kinderbetreuung übernimmt, dann geht das klar. Ohne Betreuung allerdings steht dir kein Arbeitslosengeld1 zu. Kannst dann in Ruhe einen neuen Teilzeitjob machen, denn du dann während deiner Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber machen kannst, dein eigentlich muss nur zustimmen. Was aber wohl kein Problem sein dürfte, da er ja nichts hat. Darf halt nur dann eben nicht die andere Kita im Ort sein. Branchenfremdes darf er aber nicht verweigern. Du kannst, dank Arbeitslosengeld1 in Ruhe schauen und hast deinen eigentlichen Job für nach der Elternzeit immer noch sicher. Melden beim Arbeitsamt musst du dich schleunigst, das soll man 3 Monate vorher machen. Ansonsten kann es eine Sperre geben. Angesicht des Betreuungsgeldes und des Umstandes, das du deinen jetzigen Arbeitgeber ja erst sprechen musst, kann es aber sein das ein netter Berater beide Augen zudrückt. Lange schieben würde ich das also nicht. Ach ja, sofern du keinen Arbeitgeber hast, hast du eh keine Elternzeit. Dann hättest du dich besser noch gestern beim Arbeitsamt gemeldet. Zumal auch wegen Versicherungsschutz usw.

Mitglied inaktiv - 21.07.2015, 16:58