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Arbeitsamt

Thema: Arbeitsamt

Kennt sich hier jemand mit Arbeitslosengeld im Zusammenhang mit Berufsunfaehigkeit aus?

von bahe am 23.05.2013, 21:42



Antwort auf Beitrag von bahe

Bei berufsunfähigkeit bekommt man doch diese berufsunfähigkeitsrente ! Vom versorgungsamt nicht vom Arbeitsamt!

von Mandy4 am 23.05.2013, 21:50



Antwort auf Beitrag von bahe

Ich denke nicht, dass das was am ALG ändert. BU heißt ja man kann in DIESEM Beruf nicht mehr arbeiten aber man ist arbeitsfähig und vermittelbar.

von mf4 am 23.05.2013, 21:51



Antwort auf Beitrag von mf4

Mich würde vor allem interessieren, ob man mit einer Sperre beim ALG rechnen muss, wenn man seinen Job auf Grund besagter BU kündigt. Und wie der Ablauf so ist, wenn man ALG bezieht. Wie oft, muss man zum Amt etc.

von bahe am 23.05.2013, 21:57



Antwort auf Beitrag von bahe

Sperre, wenn man den Beruf gar nicht mehr machen kann? Na ganz sicher nicht. Bist du BU?

von mf4 am 23.05.2013, 22:00



Antwort auf Beitrag von mf4

Vor allem... wenn du BU bist dann wird dir sicher gekündigt... warum solltest du das tun?

von mf4 am 23.05.2013, 22:01



Antwort auf Beitrag von mf4

Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten, hat in leitender Position gearbeitet. Denke nicht, dass ihn der AG kündigen wird, da Sie ihn gerne in einer anderen Position beschäftigen wollen. Vielleicht haben sie auch Angst vor einer Klage, wenn sie ihn kündigen. Er möchte dort aber nicht mehr hin. Er hat eh nur noch zwei Jahre, bis zur normalen Rente. Wie sieht es denn mit der Sperre aus, wenn er kündigt ?

von bahe am 23.05.2013, 22:10



Antwort auf Beitrag von bahe

Ich bin nur Laie, sind also nur meine Vermutungen. Wenn er kündigt obwohl es um die BU zu umgehen eine andere Tätigkeit gibt... dann gibts sicher eine Sperre. Man muss sich das ausrechnen, ob man es sich leisten kann die gesperrten Monate ggf. von Abfindung zu leben.

von mf4 am 23.05.2013, 22:13



Antwort auf Beitrag von mf4

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/Infoblatt-Alg2-Renten.pdf

von Mandy4 am 23.05.2013, 22:19



Antwort auf Beitrag von Mandy4

Alle 2 Jahre wird dann vom amtsarzt geprüft ob die berufsunfähigkeit noch besteht!!! Oder verwechsel ich das mit der erwerbsunfähigkeit? Ist doch das selbe oder?

von Mandy4 am 23.05.2013, 22:23



Antwort auf Beitrag von Mandy4

Derjenige kann ja arbeiten und bekommt auch eine andere Tätigkeit angeboten. Ich denke nicht, dass das was mit Rente zu tun hat, mit verkürzten Arbeitszeiten usw.

von mf4 am 23.05.2013, 22:24



Antwort auf Beitrag von Mandy4

BU heißt du kannst genau diesen Beruf mit diesen Tätigkeiten nicht mehr machen bei AU kannst du nicht arbeiten

von mf4 am 23.05.2013, 22:25



Antwort auf Beitrag von mf4

Abfindung wird er wohl keine bekommen, wenn er kündigt ... er tut mir echt leid , hat sein ganzes Leben schön brav gearbeitet, war so gut wie nie krank und jetzt mit 60 so ne kleine BU- Rente

von bahe am 23.05.2013, 22:29



Antwort auf Beitrag von bahe

Ich denke das alles sollte man mal bei der Rentenstelle erfragen. Vielleicht ist der AG zu einer Aufhebung bereit?

von mf4 am 23.05.2013, 22:35



Antwort auf Beitrag von mf4

Er hat wohl die Tage ein Gespräch mit dem AG und wird dann mehr wissen. Danke für diene Einschätzung .

von bahe am 23.05.2013, 22:42



Antwort auf Beitrag von bahe

wie gesagt... alles laienhaft ;)

von mf4 am 23.05.2013, 22:44