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Arbeit

Thema: Arbeit

Kann mir jemand helfen? Ab 1. September bin ich wahrscheinlich arbeitslos.. Erst hieß es zwar noch, mein Vertrag wird evtl verlängert bis Ende Dezember aber nun wohl doch nicht.. Ende Januar ist Entbindungstermin.. War von Dezember 15 - April 16 arbeitslos. Falle ich ab September dann wieder ins Arbeitslosengeld? Wann ins hartz 4? Elterngeld ist ja dann nur noch 300 Euro oder? Mein Freund ist noch daheim gemeldet. Ab September 17 will er eine Ausbildung beginnen. Bekommt da aber kein Geld, da schulische Ausbildung. Bafög sieht auch schwierig aus, da seine Eltern recht gut verdienen.. Besser in zwei getrennten Wohnungen gemeldet bleiben? Am besten heiraten? Ich weiß nicht weiter. Steht uns Wohngeld zu? Danke für eure Infos. Liebe grüße

von LillyLy am 29.06.2016, 09:59



Antwort auf Beitrag von LillyLy

Ich glaube du bekommst gleich H4. Da du dir noch keinen Anspruch auf ALG1 ERARBEITET hast. kinderzuschlag beantragen wenn du AG 1 doch bekommst kannst du Wohngeld beantragen- heißt H4gibt es keins unterhalt/unterhaltsvorschuss fürs Kind beantragen lieber getrennt wohnen bleiben.

von Narni@ am 29.06.2016, 10:24



Antwort auf Beitrag von LillyLy

Bafög sollte er auf jeden Fall beantragen. Steht ihm da keines zu, müssen die Eltern einspringen. Es geht hier um die Erstausbildumg und er ist unter 25? Wäre dumm, es nicht zu beantragen. Und du musst dich sofort arbeitslos melden.

von Littlecreek am 29.06.2016, 10:30



Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Du hättest dich schon arbeitslos melden müssen, 3 Monate vor Vertragsende. So kann es sein, dass es erstmal nichts gibt.

von sternenfee75 am 29.06.2016, 10:39



Antwort auf Beitrag von LillyLy

Ob du wieder Alg1 bekommst, hängt von deinen Vorversicherungszeiten usw ab. Wie lang wäre der Anspruch ab 12/2015 max gegangen? Da hast du ja ggf einen Restanspruch. Bei Auslaufen eines befristeten Vertrages musst du dich wirklich früher melden, um eine Sperrzeit zu umgehen. Hole es sofort nach und erläutere, warum du nicht früher da warst. Du kannst es damit begründen, dass du auf Grund der Aussagen des Chefs darauf vertraut hast, dass verlängert wird (wenn ich das so recht verstanden habe). Sofern du Alg1 beanspruchen kannst, wäre ja erstmal alles gut. Selbst bei Verhängung einer Sperrzeit wegen Spätmeldung, hielte sich der Verlust in Grenzen. Diese Sperrzeiten sind m. M.n. nicht sooo lang wie Z.B bei Eigenkündigung oder so. Mitte Dezember gehst du etwa in Mutterschutz. Das AlG - vorausgesetzt du hast Anspruch - wird zum Tag vor Mutterschutz eingestellt. Im Mutterschutz würdest du Mutterschaftsgeld in Höhe des AlG bekommen. Danach dann Elterngeld, hierzu kann ich nicht viel sagen. Sollten die Leistungen nicht ausreichen, kann ggf H4 aufstockend beantragt werden. Auch gibt es Zuschüsse für die Erstausstattung. Ihr solltet euch dringend beraten lassen!!

von wolke76 am 29.06.2016, 11:24



Antwort auf Beitrag von wolke76

Danke euch erstmal. Arbeitssuchend hab ich mich im Mai schon gemeldet. Er ist unter 25 und es ist die 1. Ausbildung. Damals hätte ich alg für ein Jahr bekommen. Waren aber nur 5 Monate, da neue Arbeit. LG

von LillyLy am 29.06.2016, 11:46



Antwort auf Beitrag von LillyLy

Hab jetzt dann auch einen Termin im Arbeitsamt. Sollte ich denen schon mitteilen das ich schwanger bin? Ist in zwei Wochen, da wäre ich dann 11. Woche..

von LillyLy am 29.06.2016, 11:49



Antwort auf Beitrag von LillyLy

Dann dürftest du erstmal noch ALG bekommen und dann nahtlos in Mutterschutz/Elternzeit gehen. Versichert bist du dann erstmal beitragsfrei ((Krankenkasse). BafögAnspruch müsstet ihr euch mal erkundigen. Es gibt u. U. elternunabhängiges Bafög. Bedingungen kenne ich leider nicht . Die Schwangerschaft würde ich bekanntgeben.

von wolke76 am 29.06.2016, 17:22