Hallo Ihr Lieben.
Ich lebe von meinem Ehemann getrennt. Im Oktober wird die Ehe geschieden. Wir hatten die Steuerklasse 4/4. Da ich vorerst nun ALG2 beziehe, muss ich trotzdem die Steuerklasse wechseln auf 1? Oder erst wenn ich Aussicht auf eine Arbeitsstelle habe?
LG Mirze
von
Mirze
am 31.08.2017, 18:43
Steuerklasse 2 bin ich der Meinung. Alleinerziehend.
Mitglied inaktiv - 31.08.2017, 19:04
Du musst sie jetzt nicht wechseln, weil du dadurch keinen Cent mehr oder weniger H4 hast. Du kannst es aber jetzt machen oder auch erst, wenn du einen neuen Job hast.
von
mf4
am 31.08.2017, 19:18
Wenn die Scheidung im Oktober vollzogen wird, ändert sich deine Steuerklasse in 2. Es sei denn es lebt ein Volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung in deinem Haushalt. Ab dem Zeitpunkt hat das Finanzamt automatisch die Steuerklasse im Programm meines Steuerberaters in 1 geändert.
von
nane973
am 31.08.2017, 20:09
Das Alter des Kindes ist ja bekannt, daher wahrscheinlich automatisch... sonst läuft das nicht automatisch. Das FA weiß ja nicht, bei wem die Kinder leben.
Ich musste versichern (aber nicht nachweisen), dass ich AE bin und nur minderjährigen Kinder bei mir leben.
von
mf4
am 31.08.2017, 20:22