Frage: "vaterschutz"

guten tag. ich wollte mal fragen wie das recht der väter ist. wir wollen uns das babyjahr teilen und wollten es seinem arbeitgeber so spät wie möglich sagen. nun ist es aber so, dass wir ja beide elterngeldanträge stellen müssen wenn die kleine da ist. wie ist das mit dem kündigen wenn er mit dem antrag zu seinem chef geht? ist es wie bei der mutter mit dem kündigungsschutz?

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 16:43



Antwort auf: "vaterschutz"

Hallo, Frist für den ANtrag ist 7 Wo., dann hat man Kü-Schutz. Man kann sich die 14 Mo. als Eltern frei aufteilen, nur währmed dem bezug von MG wird die Zeit der Mutter zugerechnet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2008



Antwort auf: "vaterschutz"

innerhalb sieben wochen nach der geburt vom kind oder vor dem antreten seiner elternzeit?

Mitglied inaktiv - 18.03.2008, 21:09