Danke für deine flinke Antwort. "Sofern das innerh. der Frist füe Elterngeldbezug ist, kann er dann eben auch das Elterngeld beantargen." Aber was ist die frist? SInd das die 2 Jahre die ich jetzt Elterngeld bekomme oder nur 12 Monate nach der Geburt? Ich danke dir schon mal für deine Hilfe. LG
Mitglied inaktiv - 27.08.2010, 15:18