Kurz die Fakten, ich möchte gerne wissen ob ihr meiner Rechtsauffassung seid.
-Arbeitnehmer x im öffent. Dienst.
-Umsetzung im Zuge des Direktionsrechts mit Höhergruppierung wurde im Okt. angekündigt für 01.02.
-Personalrat teilte mitte Januar telefonisch mit, dass Zustimmung erfolgte und alles abgesegnet wurde
-AG teilte es ebenso mündlich mit.
- Einarbeitung von AN x begann - 4 Tage
- Einarbeitung von AN y auf x alten Arbeitsplatz abgeschlossen -> arbeitet dort nun
- x nun leider 31.01. erkrankt, schwanger und kann vermutlich zeitnah nicht einen Tag auf der Stelle arbeiten, keiner weiß ob wieder und wann, Änderungsvertrag und Stellenbeschreibung noch nicht unterschrieben, Sachen von x wurden aber zum neuen Arbeitsplatz geschafft und alles eingerichtet.
Für wie "sicher" haltet ihr die Höhergrupperung. Beruhigt mich mal bitte.
Dass das alles bescheiden ist, ist mir klar.
Dankeschön.
von
HeyDu!
am 11.02.2019, 18:12
Antwort auf:
@alle Arbeitsrechtsfrage, nur indirekt Familienrecht
Hallo,
selbst wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, gibt es ja viele Beweise und Anscheinsbeweise. Wir haben den Personalrat und wir haben die tatsächliche Umsetzung.
Frage ist aber, ob tatsächlich die neue Tätigkeit auf dem neuen Arbeitsplatz zwingend eine Umgruppierung beinhaltet. Und ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, das jetzt zu unterschreiben. Wenn er mündlich zugesagt hat und es gibt dafür Zeugen, ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2019
Antwort auf:
@alle Arbeitsrechtsfrage, nur indirekt Familienrecht
Ich würde sagen als sicher. Vertragsunterschreibung dient ja der Beweisbarkeit. Sollte hier auch kein Problem sein. Möglich ist aber trotzdem das x das ganze eben einklagen muss wenn AG sich quer stellt.
von
Felica
am 11.02.2019, 18:15
Antwort auf:
@alle Arbeitsrechtsfrage, nur indirekt Familienrecht
Tendiere ebenfalls zu sicher, da im Kollegium ähnlicher Sachverhalt und alles lief glatt.
von
Gucci75
am 11.02.2019, 18:39
Antwort auf:
@alle Arbeitsrechtsfrage, nur indirekt Familienrecht
Vielen Dank für deine Antwort
Bzgl. Beweisbarkeit, da müssten schon viele Menschen lügen. Die Kollegen wissen es alle - x bin ich :-/ - ich wurde auch in einer Beratung als die Nachfolgerung für z vorgestellt. Theoretisch sag ich auch - der AG kann nicht zurück. Wenn man aber so in seinem Bettchen liegt, dann grübelt man arg.
Im Zweifel wie Du sagst einklagen. Bin so frustriert. Wir haben beim ersten Kind 2 1/2 Jahre gebastelt und ich hatte nicht damit gerechnet, dass es so schnell bei Nr. 2 klappt. Krankengeld wäre kein Problem. Bei uns gibt's ja eh das gesamte Netto... aber wenn die jetzt zurückrudern, wäre das bitter... sind etliche hundert Euro netto :-(
von
HeyDu!
am 11.02.2019, 19:11
Antwort auf:
@alle Arbeitsrechtsfrage, nur indirekt Familienrecht
Kann ich gut nachvollziehen. Drücke dir jedenfalls die Daumen.
von
Felica
am 11.02.2019, 19:28
Antwort auf:
@alle Arbeitsrechtsfrage, nur indirekt Familienrecht
Rückmeldung: Ich habe eben meine AU abgegeben und meine Stellenbeschreibung mit der entsprechenden Eingruppierung unterschrieben. Fehlt nur noch der Änderungsvertrag. Ehrlich war ich dennoch. Nützt ja nix.
von
HeyDu!
am 12.02.2019, 16:54