Frage: ????

Hallo, wir haben letztes Jahr ein Baby adoptiert, es ist alles beantragt und wir warten nur noch auf den beschluß vom Familiengericht! Es läuft leider nicht mehr gut zwichen mir und meinen Mann und ich werde mich voraussichtlich von ihm trennen. Wie läuft das mit dem kind (14 Monate)?? Hat das Jugendamt das recht uns das Kind weg zu nehmen. Das sorgerecht liegt ja dann wenn der beschluß vom Gericht da ist, bei uns! Wird es probleme mit dem Jugendamt geben wenn wir uns trennen?? Muss mein Mann unterhalt fürs kind zahlen wenn wir uns trennen??? Vielen Dank Sandra

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 12:56



Antwort auf: ????

Hallo, wenn Sie die Rechtskraft abwarten, ist es wie ein leibliches Kind zu behandeln. Er muss Unterhalt zahlen etc Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2010



Antwort auf: ????

Deine Auskunft ist widersprüchlich: wenn Ihr das Kind bereits adoptiert habt wird es jetzt und in Zukunft genauso wie ein leibliches eheliches Kind behandelt, mit Sorgerecht und Unterhaltspflicht usw.usw. Welcher Beschluß vom Familiengericht steht denn noch aus? Ist die Adoption noch nicht rechtskräftig, bzw. das Kind derzeit nur in Adoptionspflege? Dann sieht es sicher anders aus!

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 17:14



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Im moment ist es noch in adoptionspflege! Wir warten auf den beschluß das die adoption rechtskräftig wird! Und erst danach beabsichtige ich meinen mann zu verlassen!

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 20:25