Frage: ???

Hallo Frau Bader... ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir helfen. Ich bin noch im Erziehungsurlaub und müßte im Oktober wieder anfangen zu arbeiten. Im August wird mein Sohn 2... Leider ist letztes jahr mit nur 46 Jahren mein Papa gestorben und ich leide an generalisierten Angstzuständen und noch anderen diversen Problemen... Mein Arbeitgeben will mich jedoch nur volltags zurück... nun zu meiner Frage... besteht die Möglichkeit durch irgendein Recht, das ich es erreichen kann nur Teilzeit zu arbeiten aufgrund meiner Umstände... z.B. Bescheinigung Therapeut oder Psychater... Bin schon seit 8 Jahren in Behandlung, nehme Medis und war schon in Kur... möchte wieder arbeiten, aber schaff es nicht den ganzen Tag... Gibt es da irgend ne Möglichkeit für mich? Nur noch zur Ergänzung... habe kein normales Recht auf Teilzeit, da unser Betrieb unter 15 Mitarbeiter hat... LG Madeleine, die hofft das Sie helfen können...

Mitglied inaktiv - 25.05.2008, 20:00



Antwort auf: ???

Hallo, leider hat Speedy mit dem Beschäftigungsverbot unrecht. das gibt es nur im Zusammenhang mit der Geburt etc. Aber er kann eine beschränkte Krankschreibung erstellen - reden Sie mit ihm! Liebe Grüsse und viel Kraft, NB (leider auch ohne Papa)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2008



Antwort auf: ???

Sprich am besten mit deinem Arzt - evtl. kann ein individuelles Beschäftigungsverbot über z.B. 50% helfen aus gesundheitlichen Gründen. Ist aber immer nur befristet - läuft es ab und wird nicht verlängert, müsstest du wieder Vollzeit arbeiten. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 25.05.2008, 21:37