Wenn man 10 Jahre in dem Betrieb beschäftigt ist, hat man ja 6 Mon. Künigunsfrist, gilt diese auch während der Elternzeit ?
Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 22:46
Wenn man 10 Jahre in dem Betrieb beschäftigt ist, hat man ja 6 Mon. Künigunsfrist, gilt diese auch während der Elternzeit ?
Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 22:46
Hallo, Ja Liebe Grüsse, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2010