Frage: Zweite Frage zu eben genannter

Wenn man 10 Jahre in dem Betrieb beschäftigt ist, hat man ja 6 Mon. Künigunsfrist, gilt diese auch während der Elternzeit ?

Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 22:46



Antwort auf: Zweite Frage zu eben genannter

Hallo, Ja Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2010