Frage: Zuzahlung bei Medikamenten

Meine 20jährige Tochter ist, da noch in Schul- und bald in Hochschulausbildung, über mich bei der IKK Sachsen familienversichert. Jetzt ist sie schwanger. Muss sie weiterhin bei vom Gynäkologen verordneten Medikamenten zuzahlen? Wir hatten jetzt den Fall, dass sie für verordnete Zäpchen 32 Euro in der Apotheke zahlen musste.

Mitglied inaktiv - 22.03.2005, 12:48



Antwort auf: Zuzahlung bei Medikamenten

Hallo, der ARzt soll auf das Attest schreiben, dass es im Zusammenhang mit der SS steht! Dann kostet es nichts., Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Zuzahlung bei Medikamenten

SO lange die Medikamente Schwangerschaftsbedingt sind muss sie nichts dazu zahlen. Auf meinen Rezepten für meine Blutdrucktabletten (Blutdruck ist schwangerschaftsbedingt erhöht) steht immer Mutterschaft drunter und somit muss ich nichts zuzahlen!! Alle anderen Medikamente sind weiterhin Gebührenpflichtig. LG

Mitglied inaktiv - 27.03.2005, 22:12



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