Frage: Zuständigkeiten des Jugendamtes

Hallo Frau Bader, bisher wurden die Besuchstermine für meine Kleine immer vom Gericht im Rahmen der Verhandlungen festgelegt. Meine Ex wohnt nun 600 km entfernt und nun wurde ich zum dortigen Jugendamt geladen, um die nächsten Termine und die aktuellen Schwierigkeiten zu besprechen. Ich kann aber nicht jedes Mal Urlaub bekommen und mir die Fahrt dorthin leisten. Inwieweit kann mir das Jugendamt hier vor Ort weiterhelfen oder muß das auch wieder über die Anwälte laufen? Gibt es irgendwelche Zuschüsse für diese Fälle? Heinz

Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 10:14



Antwort auf: Zuständigkeiten des Jugendamtes

Lieber Heinz, zuständig ist das Ja dort, wo das Kind wohnt. Ich schlage Ihnen vor, einfach mal im Ja anzurufen und zu fragen, ob man nicht eine andere Lösung finden kann. Aber Sinn der SAche ist ja, das sich alle zusammensetzen und gemeinsam eine Regelung treffen.Insofern wird es schlecht eine andere Möglichkeit geben. Gut wäre es, wenn man die Sache in einem "großen" Gespräch klären kann. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2001