Frage: zusammenleben

Ich habe seid ca. 4Monaten einen Partner gefunden mit dem ich überaus glücklich bin. wir sind auch schon seid weihnachten verlobt und möchten auch noch in diesem jahr heiraten. aber nun mein problem. ich lebe momentan von der sozialhilfe, arbeitslosenhilfe, kindergeld und unterhalt (für meine fast 3jahre alte tochter). wenn ich ihn aber heirate, wie verhält es sich aber dann mit den geldern? und ein baby wünschen wir uns auch noch in diesem jahr! wir leben aber getrennt. ich hab meine und er seine wohnung. zählt das sozialamt ihn dann trotzdem mit, wenn wir verheiratet sind? bitte helfen sie mir..!

Mitglied inaktiv - 02.01.2002, 11:50



Antwort auf: zusammenleben

Hallo, Kindergeld und Unterhalt ist unabhängig davon, Arbeitslosen/ Sozialhilfe hängt von der Bedürftigkeit ab, daran kann sich also durch die Ehe/ das Zusammenleben etwas ändern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2002



Antwort auf: zusammenleben

was heißt bedürftigkeit genau? zusammenleben tun wir ja nicht. jeder hat seine eigene wohnung. er verdient ca. genauso viel, als es meine Ex damals tat und mit ihm wohnte ich zusammen, aber anspruch auf sozialhilfe, hätte ich auf ca. 50 oder 60 dm gehabt und ich zog aus, weil ich von dem unterhalt und dem kindergeld nicht mehr leben konnte. das waren ca. 500 dm. und wenn wir, mein jetziger partner und ich zusammenziehen würden, dann hätten wir ca. 2600 dm. denn meine arbeitslosenhilfe hab ich schon nun bald 1jahr und ob ich sowas noch mal beantragen kann,daß weiß ich nicht?!

Mitglied inaktiv - 02.01.2002, 13:34