Frage: Zugewinnausgleich

Hallo Frau Bader! Noch bevor die Scheidung rechtskräftig ist( Antrag ist gestellt), werde ich eine Imobilie erwerben. Mein (Ex)mann zahlt Unterhalt nur für unsere Kinder, ich arbeite wieder Vollzeit. Meine Frage: Bis wann errechnet sich Zugewinnausgleich? Zählt da der Tag der Antragstellung oder erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist? Ich möchte sicher sein, dass mein (Ex)mann keine Ansprüche bzüglich dieser Imobilie stellen kann. Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 08.11.2002, 15:15



Antwort auf: Zugewinnausgleich

Liebe Karena, entscheidend ist die Rechtshängigkeit der Scheidung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2002