Zeitpunkt Folgekind - Elterngeldhöhe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zeitpunkt Folgekind - Elterngeldhöhe

Hallo Frau Bader, unser Sohn ist nun 5 Monate alt und ich bekomme den Höchsatz an Elterngeld. Wann müssten wir das 2te Kind bekommen (Wunsch besteht), um auch hier ebenso den Höchstsatz zu erhalten? - Beantragt sind 2 Jahre Elternzeit von denen ich ab Oktober für 30h wieder einsteigen möchte (vorher 35h). Danke.

von blumenmeer01 am 10.03.2014, 10:42



Antwort auf: Zeitpunkt Folgekind - Elterngeldhöhe

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2014