Frage: wohnungsssuche

hallo frau bader, bin momentan auf wohnungssuche was sich in münchen wegen den hohen mieten sehr kompliziert gestaltet. habe bei einem bauträger eine wohnungsbesichtigung. habe allerdings bei der selbstauskunft angegeben dass ich die wohnung alleine beziehe und meinen jetzigen gehalt. habe bereits schlechte erfahrungen wenn ich sage, dass ich ab juni 2012 elterngeld beziehe, weil es die meisten als eon problem sehen um die wohnung zu finazieren. sollte es zu einem mietvertrag kommen, darf der vermieter zurücktreten wenn die schwangerschaft offensichtlich ist oder darf ich es verschweigen...so wie zb bei einer bewerbung um einen arbeitsplatz?

von silbermond00 am 23.11.2011, 14:00



Antwort auf: wohnungsssuche

Hallo, das mit der Schwangerschaft geht ihn nichts an, die Frage des Einkommens ist relevant, wenn ein wirtschaftliches Risiko für den Vermieter besteht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2011