Frage: Wochenendarbeit / SS-Meldepflicht

Hallo, ich bin in der 8. Woche und arbeite als Informatikerin. Anfang Januar (dann ggf. 14./15. Woche) bin ich für Wochenendarbeit (Programmänderung sind nur Wo-Ende möglich!) eingeplant. Ich habe damit eigentlich auch kein Problem. Wenn ich meinem Arbeitgeber von meiner SS erzähle, dürfte ich dann doch nicht arbeiten, oder? Ich wollte eigentlich sowieso bis zur 12.ten Woche warten. Wenn ich die zwei Wochen auch noch abwarte, kann ich dann am Wochenende arbeiten? Oder riskiere ich meinen Versicherungsschutz dann auf eigene Faust? Dürfte ich notfalls mit einem Laptop von zu Hause aus arbeiten? Herzlichen Dank!

Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 19:46



Antwort auf: Wochenendarbeit / SS-Meldepflicht

Hallo, richtig. Nach MuSchG darf man am Sonntag nicht arbeiten. Problem ist, dass der AG dicken Ärger bekommen kann. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2003