Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

Guten Tag Frau Bader, ich glaube, meine Frage passt nicht ganz zum Thema, aber ich möchte es dennoch versuchen: Für welche Summen darf ein Einzelhändler Kindern zwischen 7 und 9 Jahren "Krimskrams" verkaufen? Ist es rechtens, dass solche kleinen "Zwerge" anstandslos Sammelbildchen etc. für einen Betrag von 20 oder 30 Euro erhalten und das mehrmals in der Woche oder im Monat? Auf dem Schulweg unseres Kindes liegt ein Kiosk der sich bei den Kinder größter Beliebtheit erfreut, weil es Süßes, Sammelbilder und Heftchen gibt. Mit ca. 7 Jahren hat unser Kind ohne unser Wissen vor der Schule mit 10 und 20 Euroschienen Bildchen eingekauft - mehrfach. Als dies in der Schule auffiel, habe ich den Besitzer angesprochen, wieso man kleinen Kinder für so viel Geld Ware verkauft und nur die Antwort erhalten, dass es quasi normal ist, dass Kinder für solche Beträge einkaufen. Es wurde abgesprochen, dass ohne unser Beisein kein Verkauf von diesen Dingen an unser Kind mehr stattfindet. Tatsächlich wurde jedoch munter weiterverkauft, nur eben für kleinere Beträge von 1-2 Euro. In den letzten Wochen bekommt unser Kind dort diese Artikel im großen Rahmen, ganze Kisten wie vom Lieferanten, unausgepackt. Wert 24 Euro, ein paar Tage später 10 Euro usw. Das läuft bei vielen Kindern so und die Eltern ärgern sich, allerdings sind wir die einzigen, die den Händler angesprochen haben. Ich hätte gut Lust, die gesammelten Werke zurückzubringen, dürfte preislich etwa zwischen 200 und 300 Euro liegen. Dass es sich hierbei nicht mehr um Taschengeld handeln kann, sollte wohl auch klar sein. LG Emily

von misseulalia am 14.06.2013, 14:18



Antwort auf: Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

Hallo, das ist doch einfach. Das Kind ist ab 7 beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, es darf nur mit Erlaubnis der Eltern oder vom Taschengeld einkaufen. Der Händler darf nicht davon ausgehen, dass ein Grundschüler soviel (20 €) Taschengeld hat. Das Gesetz schützt das Kind, nicht den Händler. Im Zweifel ist also NICHT von einem Vertragsschluss auszugehen. Hingehen, Geld zurückverlangen und, zum Schutz aller Kinder, das Gewerbeaufsichtsamt einschalten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2013



Antwort auf: Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

Ich kann mich irren, aber ich meine das alle Käufe dieser "Abziehbilder" welche seit eurem Verbot getätigt wurden ungültig sind. Kinder zwischen 7 und 17 fallen ja unter die eingeschränkte geschäftsfähigkeit, sprich alle Kaufveträge sind nur schwebend gültig. Eure Zustimmung wird dabei eben "vorausgesetzt" im Rahmen der üblichen Taschengeldhöhe. Über das Taschengeld dürfen sie frei verfügen, ausser eben die Eltern widersprechen deutlich. Da hier der Händler über das Verbot Kenntniss hat, darf er IMO nichts verkaufen. Die Frage welche sich mir aber auch stellt, wieso haben die Kinder solch eine große Menge Bargeld bei sich?

Mitglied inaktiv - 14.06.2013, 16:10



Antwort auf: Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

Hallo, so habe ich es auch bisher nachlesen können. Also sinngemäß, dass die Eltern auch nachträglich widersprechen können und der Händler die Artikel zurücknehmen muss. In diesem Fall sind die Bilder jedoch schon ausgepackt und wurden von den Kindern teils länger in der Schule versteckt. Die Besonderheit in unserem Falle ist, dass bereits vor knapp zwei Jahren ausdrücklich abgesprochen wurde, dass unerem Kind nichts außer Schulsachen verkauft werden darf, wenn kein Erwachsener dabei ist. Kind machte Testkauf und bekam Bilder, als wir es rausbekamen, hatte ich erneut auf das Verkaufsverbot bestanden. Inzwischen wird für wesentlich größere Summen verkauft. Argument des Händlers, wir dürfen in Taschengeldhöhe, d.h. bis 100 Euro imMonat an Kinder verkaufen. Bei uns gibt es 10 Euro Taschengeld im Monat, das entspricht den Vorgaben für das Alter. Das Schlimme an der Geschichte ist, dass jedes Kind das andere wohl toppen will in der Kaufmenge und sich das so hochschaukelt und nicht mehr nur das eigene Geld ausgegeben wird. Alle Eltern fluchen über die Situation, die Schule hat inzwischen ein Sammelkartenverbot verhängt. Die Kinder haben überhaupt keine Vorstellung von den Summen, die sie da ausgeben und es ist wohl gängige Praxis (was sich die Kinder untereinander erzählen) dass man an den Geldbeutel der Eltern geht. Ich bin echt Stinksauer wg. der Einstellung des Händlers und würd da gerne was machen.

von misseulalia am 14.06.2013, 16:49



Antwort auf: Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

Hallo Sorry, aber wie soll das gehen ? Da ist der Händler, Aushilfen etc. Wer soll sich denn da merken welches Kind was wann gekauft hat . Wie viel schon in der Woche und welchen Betrag ? Unverschlossenes zurücktragen, für den Rest sind da doch ganz andere Baustellen, nämlich stehlende Kinder ! Der Händler geht seinem Geschäft nach, und nach dem Taschengeld-Paragraf total legal. Der tut mir mehr leid, was kann er dafür dass eine Horde Kinder ihre Eltern beklauen ?

von Sternenschnuppe am 14.06.2013, 17:54



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http://www.t-online.de/ratgeber/familie/schulkind/id_47799270/taschengeld-duerfen-kinder-damit-kaufen-was-sie-wollen-.html Da stehen auch keine Eurogrenzen in dem Link. Würde daher eher mal mit der Schule zusammen eine Aufklärungsaktion starten über Diebstahl etc. , als dem Händler die Schuld zu geben. Wer weiß ob die da zu dritt auflaufen, 50€ auf den Tisch legen die sie angeblich von der Oma bekommen haben und eben ganze Pakungen kaufen. Der Mann macht seinen Job.

von Sternenschnuppe am 14.06.2013, 18:14



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@Sternschnuppe Natürlich kann der Händler keinen Überblick haben und auch nicht nachrechnen, wer im Monat schon wieviel ausgegeben hat. Es geht hier aber darum, dass ein einzelnes 7jähriges Kind bei einem Kauf 10, 20 oder 30 Euro über die Theke reicht und auch nicht versch. Angestellte verkaufen, sondern diese eine Person, die die Familie inkl. Kind über lange lange Jahre kennt und auch fast alle Kinder die dort kaufen mit Namen - in auf dem Land halt so. Nach dem ersten Nachfragen durch uns, hat sie selbst angeboten, besagtem Kind nichts mehr zu verkaufen (diese Absprache wäre bereits mit mehreren anderen Eltern auch getroffen und kein Problem). In den vergangenen 1,5 Jahren diese Absprache 3x wiederholt wurde und dennoch weiter verkauft wird in nicht mehr haushaltsüblichen Mengen. Für die Kinder ist das inzwischen wie ein Wettbewerb, jeder denkt er müsse mehr vorweisen. In der Schule wurde darüber gesprochen und ein Sammelkartenverbot verhängt.

von misseulalia am 14.06.2013, 20:07



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Hallo Ok, auf dem Land ist es übersichtlicher, da verstehe ich Dich da schon besser. Frage mich dennoch, sorry, wie die Kinder dauerhaft dann immer wieder zu so viel Geld kommen, welches sie da hintragen können. Schon einmal daran gedacht dass die Kids einfach andere Kinder in den Laden schicken , weil sie selbst es nicht mehr bekommen ? Wenn sie schon Geld klauen, dann ist es doch ein leichtes einem anderen Kind den Kaufauftrag zu geben.

von Sternenschnuppe am 14.06.2013, 20:23



Antwort auf: Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

Na 100 € fallen mit Sicherheit nicht mehr unter die übliche Taschengeldhöhe für ein 7-9jähriges Kind. Das sollte wohl jedem Händler klar sein. Zumal wenn bereits mehrmals auf das Verbot hingewiesen wurde und die Kinder eben auch bekannt sind. Vielleicht hilft Dir das ja: http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_vertraege.pdf Ehrliche Meinung, ich würde da mal diskret beim örtlichen Gewerbe oder Ordnungsamt nachfragen. Normalerweise würde ich auch sagen, ist halt blöde gelaufen für die Eltern wenn die "Ware" bereits aufgerissen, weg oder sonstwas ist. Hier aber wußte der Verkäufer ja das er es nicht verkaufen darf und kennt die Kinder. Wenn er dann trotzdem weiter verkauft,. ist das IMO sein ganz persönliches Pech.

Mitglied inaktiv - 14.06.2013, 20:40



Antwort auf: Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

Natürlich gibt es da mehrere Baustellen zu beackern. Und natürlich muss da auch entsprechend auf die Kinder eingewirkt werden. Es hat eben eine Zeit gedauert, bis die Sache aufgeflogen ist, weil ein Kind sich verplappert hat. Es ist schon klar, dass theoretisch ein anderes Kind vorgeschickt werden könnte. Meine ursprüngliche Frage bezog sich jedoch generell auf die Information, wie hoch da eine mögliche Geldgrenze ist in diesem Alter. Ich lese von Kaugummi und Comicheftchen in dem Alter und bei Teenies von einer CD. Da wären diese Beträge völlig daneben und die Äußerung des Händlers, dass er für 100 Euro verkaufen dürfte, ist für mich gar nicht nachvollziehbar. Wie gesagt, es interessiert mich die rechtliche Seite. Aus moralischer Sicht würde ich wohl erwarten, dass ein Händler im Alter der Eltern, der selbst Kinder hat, vlt. mal überlegt, wie er das finden würde. Darauf gibt es natürlich keinen Rechtsanspruch. Aber es ist in diesem Fall wirklich so, dass sich die Familien zig Jahre kennen und es hier einfach etwas anderes ist als einer etwas anonymeren/größeren Stadt.

von misseulalia am 14.06.2013, 20:41



Antwort auf: Wieviel darf ein Grundschüler ausgeben?

Vielen Dank Frau Bader. Darf ich also quasi die in diesem Monat für 40 Euro gekauften Bilder zurückbringen und das Geld verlangen, auch wenn die Bilder bereits ausgepackt wurden? Gibt es hierfür eine Frist? Die Kinder kaufen auf dem Schulweg und verstecken in der Schule, so wird den Eltern der Kauf oft erst später bekannt.

von misseulalia am 17.06.2013, 11:34