Frage: Wiedereinstellung nach dem EU

Hallo. Mein EU endet am 23.04.2004. Weiß von Kollegen, das demnächst 2 Mitarbeiter entlassen werden, weil kein Bedarf mehr besteht. Jetzt bange ich natürlich um meinen Arbeitsplatz, den ich nur in Teilzeit wieder besetzen wollte. Den gleichen Arbeitsplatz bekomme ich auch nicht - das weiß ich schon. Nun ist meine Frage ob mein AG mich wegen der schlechten Lage kündigen kann und wenn zu wann? oder ob er mich einstellen muß? LG A.M.

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 22:20



Antwort auf: Wiedereinstellung nach dem EU

Hallo, nach dem EU darf er ganz normal kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2003