Wieder zurück zur Arbeit. Wie läuft das?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieder zurück zur Arbeit. Wie läuft das?!

Hallo!!! Ich bin derzeit noch in Mutterschutz. Eigentlich noch bis Februar nächstes Jahr. Jetzt kommt meine Tochter aber im August schon in den KIGa. Eigentlich wollte ich dann wieder arbeiten gehen. Jetzt habe ich am Samstag mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Sie meinte ich könnte wieder kommen, aber sie kann mich nur einsetzten, wenn ich flexibel bin, was ich aber nicht bin, denn die Kinder gehen morgens von 8 bis um 12 und mittags. Das maximale wäre von 8 bis 16 Uhr. Möchte ich nicht unbedingt, weil ich finde die ist für Kinder ganz schön lange. Also geht das nicht. Dann möchte Sie mich in einer Filiale einsetzten die mit dem Auto eine dreiviertel Stunde Fahrtzeit entfernt ist, wo ich ja kein Auto habe, weil mein Mann das hat. Also meinte Sie ich sollte mir eine tagesmutter nehmen und mir ein Auto kaufen, finde ich ehrlich gesagt etwas unverschämt. Aber gut und sonst meinte sie das wäre mein Problem. Ist das normal das Arbeitgeber so wenig kompromisbereit sind?? Ich würde gerne von Mo bis Fr in der Zeit von 8 bis 12 arbeiten ander kann ich halt nicht weil ich keinen für die Kinder habe. Nun ja, jetzt meint sie, wenn das so nicht klappt, dann soll ich doch kündigen. Muss aber die Frist einhalten. Ist js klar. Aber was passiert, wenn ich das nicht tue, ich arbiten gehe und dann aber gehen muss, weil ich meine Kinder holen muss... Sie meinte ich müsste in jedem Fall kündigen. Tue ich das nicht und komme nicht zur Arbeit ist das Arbeitsverweigerung und ich bekomme die Fristlose Kündigung. Jetzt habe ich aber gehört, das man wenn man aus der Mutterschutzzeit kommt und gekündoigt wird bekommt man direkt Arbeitslosengeld. Stimmt das? Was macht in so einem Fall?? Sollte ich wirklich kündigen?? Wo kann ich mir noch rat holen?? Beim Arbeitsamt vielleicht? Mein Schwiegervater meint ich soll in keinem Fall kündigen. Aber wenn ich die fristlose Kündigung bekomme, weil ich so wie die das dann dalegen die Arbeit verweigere, bekomme ich nachher noch ein schlechtes Zeugnis und das möchte ich ja auch nicht. Wie geht man da vor?? Ich bin dankbar für jeden Tip?!!! Sorry wenn das so lange geowrden ist.... Danke fürs Lesen!! Andrea

Mitglied inaktiv - 23.04.2006, 20:11



Antwort auf: Wieder zurück zur Arbeit. Wie läuft das?!

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf eine Verkürzung der Elternzeit, der AG kann das auch ganz ablehnen (ees sei denn, die wirtschaftliche Situation hat sich geändert). Deshalb gibt es zur Zeit auch keinen Anspruch auf Teilzeit oder anderes. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2006



Antwort auf: Wieder zurück zur Arbeit. Wie läuft das?!

hallo, soweit ich weiß müssen sie akzeptieren, wenn du teilzeit arbeiten willst. ich würde nicht kündigen! dann hat sie ja das was sie will. ich würde ihr sagen, dass du nur 50% wegen den kindern arbeiten gehen kannst und dann muss sie darauf antworten.... sie ist in zugzwang und muss dir eine teilzeitstelle anbieten, auf der du evtl. auch flexibel sein musst. wenn sie dann keine entsprechende stelle für dich hat, dann kommt das von ihr und du bekommst evtl. noch eine abfindung. wenn du kündigst hast du gar nichts..... grüße

Mitglied inaktiv - 23.04.2006, 22:57



Antwort auf: Wieder zurück zur Arbeit. Wie läuft das?!

zum teilzeitanspruch www.teilzeit-info.de. zur versetzung in eine andere filiale: was steht als arbeitsort in deinem arbeitsvertrag? wenn du s.o. keinen anspruch auf teilzeit hast wirst du tatsächlich kündigen müssen, wenn du deinen vertrag nicht erfüllen kannst. lg

Mitglied inaktiv - 24.04.2006, 10:17