wie wird das gewertet? (etwas länger)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wie wird das gewertet? (etwas länger)

hallo frau bader, person a, meinetwegen im 6.monat risikoschwanger mit 2 älteren kindern, wurde vorgeworfen mit falschem namen etwas bestellt zu haben das nie ausgeliefert wurde, weil person a unter selber hausanschrift schon in der kundenkartei geführt wurde, darauf kam eine anzeige wegen betrug. das verfahren wurde gegen person a wegen mangels interesse an öffentlichkeit eingestellt, zudem wurde person a schuld als gering bezeichnet, im widerholungsfalle habe person a mit einer bestrafung zu rechen. dazu folgte dann man nehme an 6monate später eine anzeige wegen betrug einer warenkreditbetrugs gegen person a, wobei person a die rechnung bezahlt hat, und dann 2tage später meinetwegen die vorladung der polizei ins haus flatterte, person a hat meinetwegen auch den beleg dafür das es bezahlt wurde. person a hatte bei angelegenheit a auch mienetwegen net selber bestellt sondern es wurde angenommener weise von dem ex bestellt aus rache, was im internet natürlich net nachweisbar war, angelegenheit b war in echtem namen bestellt von person a was rechtens war. nennen wir diese person xy, die da angenommen bestellt hatte unter dem falschen namen... person xy die war mit person a zusammen, person xy wollte person a ordentlich eins auswischen, wegen trennung von person a aus, weil person xy wußte das person a bei der 1. sache schon öfters kunde war unter der adresse wo es hingehen sollte, so hat person xy über internet etwas bestellt indem er von person a vom nachnamen einen buchstaben wegließ... dies kam dem gläubiger seltsam vor und er erstattete anzeige. person a hatte bei letzterer sache die rechnung zu spät beglichen, die anzeige erfolgte, allerdings kam der brief der vorladung der polizei 2tage später an als person a die rechnung des gläubigers beglichen hatte... die rechnung lief aba unter person a ihrem namen mit vollen buchstaben und net wie in fall a das ein buchstabe gefehlt hat und da deswegen die anzeige erfolgte... person a hat net bei der firma nochmals bestellt wo die 1. sache her war. es ist ein anderer gläubiger, und die sache worauf die 1. anzeige war wegen betrug auf der namensänderung, wurde weder ausgeliefert noch bezahlt da ging es nur um die sache des falschen namens. wie wäre diese sache in der rechtslage? wertet die staatsanwaltschaft das dann als selbigen fall und wäre für peron a ein anwalt anzuraten? danke für ihre antwort

Mitglied inaktiv - 28.05.2006, 22:08



Antwort auf: wie wird das gewertet? (etwas länger)

Hallo, ich verstehe es auch nicht und hier geht es auch nur um Fragen r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2006



Antwort auf: wie wird das gewertet? (etwas länger)

Glaubst Du wirklich, da steigt jemand noch durch?

Mitglied inaktiv - 28.05.2006, 23:27



Antwort auf: wie wird das gewertet? (etwas länger)

und das ganze sieht ziemlich schlecht aus, kommt aber täglich in D vor, das xy für a was bestellt, das b dann einsackt. Den Lieferanten sind die tatsächlichen Verhältnisse zu recht ziemlich wurscht. Es nützt auch nix, falsche Namensschreibweisen anzuführen, macht die Sache evtl. Schlimmer. Wenn Du a bist, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.

Mitglied inaktiv - 29.05.2006, 15:31



Antwort auf: wie wird das gewertet? (etwas länger)

Einfach der Polizei die Wahrheit sagen. Die können sehr wohl herausfinden, wer die Bestellung über das Internet abgewickelt hat bzw. von wo aus (außer Internet-Cafe - ist zu anonym). Es würde vielleicht zu einer Hausdurchsuchung kommen...

Mitglied inaktiv - 29.05.2006, 20:22