Frage: Wie sieht die Rechtslage aus

Hallo Frau Bader, ein Ehepaar hat zwei minderjährige Kinder. Der Ehemann übt seiner Frau gegenüber körperliche Gewalt aus, meist im alkoholisierten Zustand. Der Ehemann ist arbeitslos, die Frau ist Angestellte. Meine Fragen: 1. Aufgrund der Gewaltausübung ist die Ehe der beiden sofot scheidbar, d.h. ohne Einhaltung der sonst geltenden Regeln? 2. Wie ist es mit der Zahlung von Unterhalt an Frau und Kind, da der Mann ja arbeitslos ist oder muss die Frau dem Mann etwas zukommen lassen? 3. Wie sieht es aus mit dem Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern? Vielen Dank *FrauvonWunderfitz*

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 12:49



Antwort auf: Wie sieht die Rechtslage aus

Hallo, 1. Nur in grossen Ausnahmefällen 2. Wenn die KInder beim Mann wohnen, allemal. Ansonsten, wenn genug übrig bleibt 3. Das hat er, wenn er die Kinder nicht schlägt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2010



Antwort auf: Wie sieht die Rechtslage aus

1. das kommt darauf an, wie schwer die gewalt ist. könnte sein, daß es zu einer härtefallscheidung kommt. 2. wenn die frau mehr verdient, ist sie zumindest in der trennungszeit dem mann zu unterhalt verpflichtet. selbstbehalt sind 900€ . kommt immer darauf an, wenn der hugo natürlich 1800€ alg1 hat, dann wahrscheinlich nicht. 3. umgangsrecht des vaters bleibt bei "nur gewalt gegenüber der frau" unberührt. zudem haben sie ja auch das gemeinsame sorgerecht....

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 18:40