Mein Kind ist 2016 geboren. Direkt nach der Geburt habe ich Elternzeit für die Lebensmonate 1 - 4 beantragt und für die Lebensmonate 15 - 24.
Fristgerecht habe ich die Elternzeit, in der ich mich aktuell noch befinde, bis zum 3. Geburtstag verlängert.
Ich weiß, dass die Elternzeit in max. 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann. Aber gibt es auch eine Regelung, wie oft die Elternzeit verlängert werden kann? Ich würde die Elternzeit gerne (erneut) verlängern, (zunächst) bis zum Jahresende und dann ggf. nochmal.
Ist das möglich oder stellt dies einen Rechtsmissbrauch dar?
Es wären dann ja eigentlich immer noch nur 2 Zeitabschnitte, mehr als insgesamt 36 Monate wären es auch nicht und auch keine 24 Monate, die ich nach dem 3. Geburtstag nehme.
von
chrissicat
am 28.05.2019, 20:32
Antwort auf:
Wie oft kann Elternzeit verlängert werden?
Hallo,
eine Verlängerung ist kein neuer Abschnitt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2019
Antwort auf:
Wie oft kann Elternzeit verlängert werden?
es kommt darauf an, ob dein AG dann beide teile die direkt aneinander hängen als einen zeitabschnitt wertet oder zwei. es sind ja an sich zwei. auch wenn sie aneinander hängen. du kansnt drei anträge für elternzeit insgesamt stellen. so mein wissen. wenn der AG sagt, du hast schon zwei zeitabschnitte durch und es geht noch einmal, dann ist es wahrscheinlich so.
von
mellomania
am 28.05.2019, 22:37
Antwort auf:
Wie oft kann Elternzeit verlängert werden?
Was der Arbeitgeber wertet oder nicht spielt keine Rolle. ^^
Das Gesetz bzw. die Kommentierung besagen eindeutig, dass es sich nicht um einen neuen Zeitabschnitt handelt, wenn zwei Elternzeiten direkt nacheinander (ohne einen Tag Pause!) genommen werden:
"Um einen neuen Zeitabschnitt handelt es sich nur, wenn sich nach dem ersten bzw. vorhergehenden Zeitraum der Elternzeit zunächst ein Zeitraum (mindestens ein Tag) anschließt, in dem der Elternzeitberechtigte sich nicht in Elternzeit für dieses Kind befindet, also entweder das bisherige Arbeitsverhältnis wieder voll auflebt(hierzu zählen auch aktiv in Anspruch genommene Mutterschutzfristen), Elternzeit für ein anderes Kind genommen wird oder das Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund suspendiert ist (z.B. Sonderurlaub)."
Somit hast du erst zwei deiner drei Abschnitte genutzt.
Wie oft du deine Elternzeit verlängerst spielt keine Rolle, da gibt es keine Begrenzung oder Regel.
Wichtig ist nur, dass du nicht mehr als drei Abschnitte hast (mehr würde mit Zustimmung des Arbeitgebers aber auch gehen), nicht mehr als 24 Monate nach dem 3. Geburtstag nutzt und du bei jeder Verlängerung die gesetzliche Frist von 13 (es sind ab dem 3. Geburtstag nicht mehr 7) Wochen beachtest.
von
Dojii
am 29.05.2019, 07:37
Antwort auf:
Wie oft kann Elternzeit verlängert werden?
Sehr gut! Vielen Dank für die Antworten!
von
chrissicat
am 29.05.2019, 11:03